Zahnzusatzversicherung Zahnarztbehandlung – wie viel wird erstattet?

Zahnarzt lächelt in moderner Praxis

Zahnzusatzversicherung Zahnarztbehandlung – wie viel wird erstattet?

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Wie viel eine Zahnzusatzversicherung bei einer Zahnarztbehandlung erstattet, hängt vor allem vom Tarif ab. Häufig werden 80 bis 95 Prozent der versicherten Kosten übernommen, manche Tarife leisten bis zu 100 Prozent. Entscheidend ist, worauf sich der Prozentsatz bezieht: auf den gesamten Rechnungsbetrag, auf den Eigenanteil nach Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder auf eine bestimmte Regelversorgung.

Wie hoch ist die Erstattung?

Bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Prothesen und Implantaten ist die Erstattung meist besonders wichtig. Ein Tarif mit 90 Prozent Leistung kann beispielsweise deutlich mehr übernehmen als ein Tarif, der nur die Regelversorgung ergänzt. Prüfe deshalb, ob der GKV-Zuschuss bereits in der angegebenen Erstattungsquote enthalten ist. Wird die Leistung einschließlich GKV-Zuschuss ausgewiesen, bleibt für dich möglicherweise ein höherer Eigenanteil als erwartet.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei Zahnersatz einen Festzuschuss, der sich an der Regelversorgung orientiert. Entscheidest du dich für eine aufwendigere Versorgung, etwa ein Implantat oder eine hochwertigere Verblendung, trägst du ohne Zusatzversicherung einen größeren Teil der Mehrkosten selbst. Das Bonusheft kann den Festzuschuss der GKV erhöhen. Es verändert jedoch nicht automatisch die vereinbarte Leistung deiner Zahnzusatzversicherung.

Welche Zahnarztbehandlungen können versichert sein?

Der Leistungsumfang unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Neben Zahnersatz können je nach Vertrag weitere Behandlungen und Vorsorgeleistungen enthalten sein:

  • Zahnfüllungen und Inlays: Prüfe, ob auch hochwertige Materialien wie Komposit oder Keramik berücksichtigt werden oder nur die Regelversorgung.
  • Wurzelbehandlungen: Manche Tarife erstatten bestimmte Behandlungsmethoden oder zusätzliche Leistungen nur unter festgelegten Bedingungen.
  • Parodontosebehandlungen: Die Kostenübernahme kann vom jeweiligen Befund und den Tarifbestimmungen abhängen.
  • Zahnprophylaxe: Professionelle Zahnreinigungen, Fluoridierungen oder Fissurenversiegelungen können bis zu einem festen Jahresbetrag oder in bestimmter Häufigkeit erstattet werden.
  • Kieferorthopädie: Zahnspangen können insbesondere für Kinder, teilweise auch für Erwachsene oder nach einem Unfall versichert sein. Häufig gelten Indikationsvorgaben, Höchstbeträge oder eine Gesamtsumme.
  • Schmerztherapien und Narkosen: Einige Tarife übernehmen solche Leistungen teilweise, wenn sie medizinisch oder tariflich anerkannt sind.
  • Bleaching: Eine Kostenbeteiligung ist bei manchen Tarifen vorgesehen, meist mit einer Begrenzung.

Ob eine Leistung tatsächlich erstattet wird, ergibt sich nicht allein aus der Werbung des Versicherers. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen, Erstattungshöhen, Höchstgrenzen und Ausschlüsse.

Was gilt bei Zahnersatz?

Bei Implantaten, Kronen, Brücken und Prothesen solltest du besonders genau hinschauen. Prüfe, ob der Tarif Implantate einschließlich möglichem Knochenaufbau abdeckt und ob Verblendungen oder bestimmte Materialien eingeschlossen sind. Auch die Zahl der versicherten Implantate, jährliche Höchstbeträge oder Begrenzungen in den ersten Versicherungsjahren können eine Rolle spielen.

Eine hohe Erstattungsquote bedeutet nicht automatisch, dass jede Rechnung vollständig übernommen wird. Zusätzlich können tarifliche Höchstsätze, Begrenzungen für bestimmte Zahnersatzarten oder eine sogenannte Zahnstaffel gelten. Bei einer umfangreichen Behandlung solltest du deshalb vor Beginn einen Heil- und Kostenplan einreichen und dir die voraussichtliche Leistung bestätigen lassen.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Angeraten oder begonnene Behandlungen

Wurde eine Behandlung vor Vertragsabschluss bereits angeraten, geplant oder begonnen, ist sie in der Regel nicht mehr versichert. Das kann auch gelten, wenn noch kein Termin vereinbart wurde, der Zahnarzt die Behandlung aber bereits dokumentiert oder empfohlen hat. Eine Zahnzusatzversicherung lässt sich daher normalerweise nicht nachträglich für ein bekanntes Zahnproblem nutzen.

Beantworte die Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer die Leistung einschränkt oder im Versicherungsfall nicht zahlt.

Wartezeiten und Unfallregelungen

Viele Tarife sehen Wartezeiten vor. Häufig beginnt der Versicherungsschutz für bestimmte Leistungen erst nach sechs oder acht Monaten; für Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlungen können andere Fristen gelten. Es gibt auch Tarife ohne Wartezeit oder mit verkürzten Fristen. Bei unfallbedingten Behandlungen können Ausnahmen vorgesehen sein. Welche Regel gilt, steht in den Bedingungen deines Tarifs.

So läuft die Kostenerstattung ab

  1. Heil- und Kostenplan prüfen lassen: Bei Zahnersatz erstellt die Zahnarztpraxis normalerweise einen Heil- und Kostenplan. Reiche ihn möglichst vor der Behandlung bei deiner Zusatzversicherung ein. So erfährst du, welche Kosten voraussichtlich übernommen werden.
  2. Behandlung durchführen lassen: Achte darauf, dass die geplante Behandlung und die später erstellte Rechnung mit den Angaben im genehmigten Plan übereinstimmen.
  3. Rechnung einreichen: Nach der Behandlung sendest du die Rechnung und gegebenenfalls weitere Unterlagen an den Versicherer. Möglich sind je nach Anbieter App, Online-Portal, E-Mail oder Post.
  4. Erstattung erhalten: Nach der Prüfung überweist der Versicherer den tariflich vereinbarten Betrag. Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Anbieter und Fall.

Was beeinflusst Beitrag und Tarifauswahl?

Lächelnder Zahnarzt in heller Praxis

Die Beiträge hängen unter anderem von deinem Eintrittsalter, dem Leistungsumfang und dem gewählten Tarif ab. Eine umfassende Absicherung für Zahnersatz, Füllungen, Wurzelbehandlungen und Prophylaxe kostet in der Regel mehr als ein Tarif, der nur einzelne Leistungen vorsieht. Auch vorhandene Zahnlücken können zu Zuschlägen, Leistungsausschlüssen oder besonderen Bedingungen führen.

Vergleiche Tarife deshalb nicht nur anhand des Monatsbeitrags. Achte insbesondere auf:

  • die Erstattung für Zahnersatz, Implantate, Knochenaufbau und Verblendungen,
  • die Berechnung unter Einbeziehung oder nach Abzug des GKV-Zuschusses,
  • Höchstbeträge, Zahnstaffeln und Begrenzungen in den ersten Jahren,
  • Leistungen für Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen,
  • die Häufigkeit und den Höchstbetrag für professionelle Zahnreinigung,
  • Wartezeiten, Ausschlüsse und Regelungen für angeratene Behandlungen,
  • die Bedingungen für Kieferorthopädie sowie Zusatzleistungen wie Narkose oder Bleaching.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung kann sinnvoll sein, wenn du dich gegen hohe Eigenanteile bei Zahnersatz absichern möchtest oder Wert auf Leistungen legst, die die GKV nur eingeschränkt oder gar nicht übernimmt. Ob sie sich für dich lohnt, hängt von deinen Erwartungen, deinem Zahnstatus, deinem Alter und dem gewünschten Leistungsumfang ab.

Wichtig bleibt der Zeitpunkt: Wenn eine Behandlung bereits angeraten ist, greift der neu abgeschlossene Vertrag dafür meist nicht. Schließe eine Versicherung daher nicht erst ab, wenn die Zahnarztpraxis bereits eine kostspielige Behandlung empfohlen hat. Prüfe vor dem Abschluss die konkreten Tarifbedingungen und hole bei größeren Maßnahmen eine schriftliche Kostenzusage ein.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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