Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz Implantate – geht das ohne Wartezeit?

Zahnarzt lächelt in heller Praxis.

Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz Implantate – geht das ohne Wartezeit?

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Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz für Implantate ist möglich, aber nicht bei jedem Tarif. Üblicherweise gelten für Zahnersatz Wartezeiten von mehreren Monaten. Einige spezielle Tarife verzichten darauf und leisten auch dann, wenn eine Behandlung bereits angeraten oder begonnen wurde. Entscheidend sind die konkreten Vertragsbedingungen.

Was bedeutet Sofortschutz ohne Wartezeit?

Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit kannst du Leistungen grundsätzlich unmittelbar nach Vertragsbeginn in Anspruch nehmen. Bei klassischen Tarifen liegen die Wartezeiten für Zahnersatz häufig bei sechs bis acht Monaten; je nach Tarif gelten für andere Leistungen auch kürzere oder längere Fristen.

Der Verzicht auf eine Wartezeit bedeutet allerdings nicht, dass jede bereits bekannte Behandlung automatisch versichert ist. Viele Versicherer schließen Zahnersatz aus, der vor Vertragsabschluss angeraten, geplant oder durch einen Heil- und Kostenplan dokumentiert wurde. Ein echter Soforttarif kann hiervon abweichen, setzt aber meist besondere Bedingungen und Leistungsgrenzen voraus.

Greift der Sofortschutz auch bei Implantaten?

Bei Implantaten musst du zwischen dem Implantat selbst und dem darauf befestigten Zahnersatz unterscheiden. Das Implantat ist die künstliche Zahnwurzel im Kiefer. Darauf können beispielsweise eine Krone, eine Brücke oder eine Prothese befestigt werden. Viele Tarife versichern vor allem den implantatgetragenen Zahnersatz, nicht automatisch sämtliche Kosten für das Implantat, den Aufbau oder vorbereitende Maßnahmen.

Prüfe deshalb im Tarif, ob folgende Positionen ausdrücklich genannt werden:

  • Implantat und implantatgetragener Zahnersatz
  • Aufbau beziehungsweise Abutment
  • Knochenaufbau, falls er erforderlich ist
  • Diagnostik, etwa 3D-Röntgen
  • Begrenzungen der Zahl der Implantate pro Kiefer

Auch die Erstattungsart unterscheidet sich. Manche Tarife übernehmen einen bestimmten Prozentsatz der erstattungsfähigen Kosten, andere orientieren sich am gesetzlichen Festzuschuss. Eine ausdrückliche Nennung von Implantaten und den zugehörigen Arbeiten ist daher besonders wichtig.

Lächelnder Zahnarzt in heller Praxis.

Welche Leistungen umfasst ein Soforttarif?

Typischerweise geht es bei Zahnersatz um Kronen, Brücken und Prothesen. Bei einem implantatgetragenen Zahnersatz kann also beispielsweise die Krone auf dem Implantat versichert sein. Ob auch das Implantat selbst und weitere chirurgische oder diagnostische Leistungen übernommen werden, ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen.

Für gesetzlich Versicherte kann ein Tarif, der den Festzuschuss der Krankenkasse verdoppelt, den Eigenanteil deutlich reduzieren. Das gilt jedoch nicht automatisch für die gesamten Behandlungskosten. Bei Implantaten fällt der gesetzliche Zuschuss häufig nur auf den vorgesehenen Zahnersatz beziehungsweise die Regelversorgung an. Eine Verdopplung dieses Zuschusses kann deshalb deutlich niedriger ausfallen als die tatsächlichen Implantatkosten.

Eine vollständige Erstattung bis zu 100 Prozent ist nur unter den jeweiligen Tarifbedingungen und innerhalb der geltenden Grenzen möglich. Daraus folgt: „Sofortschutz“ ist nicht gleichbedeutend mit einer unbegrenzten Kostenübernahme.

Behandlung bereits angeraten: Welche Fristen gelten?

Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist bei Zahnersatz besonders wichtig. Er enthält die geplanten Behandlungsschritte und die voraussichtlichen Kosten. Je nach Tarif muss der HKP nach Versicherungsbeginn erstellt worden sein oder darf bei Vertragsbeginn nur ein bestimmtes Alter haben.

Im beschriebenen Soforttarif kann eine laufende Behandlung unter Umständen noch berücksichtigt werden, wenn der Heil- und Kostenplan bei Versicherungsbeginn nicht älter als sechs Monate ist. Außerdem darf die Behandlung noch nicht abgeschlossen sein. Diese sechsmonatige Grenze ist keine allgemeine Regel für alle Zahnzusatzversicherungen, sondern muss im jeweiligen Tarif überprüft werden.

Viele andere Versicherer schließen eine bereits angeratene oder geplante Behandlung vollständig aus. Du solltest deshalb vor dem Abschluss wahrheitsgemäß prüfen, welche Angaben zum Zahnstatus und zur laufenden Behandlung verlangt werden. Ein Tarif ohne Gesundheitsfragen kann den Antrag vereinfachen, ersetzt aber nicht den Blick in die Ausschlüsse.

Beispiel: ERGO „Zahnersatz Sofort“

Im Ausgangstext wird der Tarif „Zahnersatz Sofort“ der ERGO als Beispiel für einen Soforttarif genannt. Danach ist der Abschluss auch möglich, wenn eine Behandlung bereits angeraten oder begonnen wurde, sofern sie noch nicht abgeschlossen ist und die genannten zeitlichen Voraussetzungen erfüllt. Außerdem werden keine Gesundheitsfragen genannt.

Der Tarif soll den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz verdoppeln. Für Privatversicherte ist dieser Vorteil nicht in gleicher Weise relevant, weil er an den gesetzlichen Festzuschuss anknüpft. Ob eine konkrete Implantatbehandlung ausreichend bezuschusst wird, hängt deshalb von der Rechnung, dem HKP und den tariflichen Erstattungsregeln ab.

Für den genannten Tarif werden folgende Eckdaten beschrieben:

  • monatlicher Beitrag: 37,60 Euro
  • Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
  • Leistungsgrenze im ersten Versicherungsjahr: 1.000 Euro
  • Leistungsgrenze im ersten und zweiten Versicherungsjahr zusammen: 2.000 Euro
  • Erstattung nur bis zu den Höchstsätzen der GOZ beziehungsweise GOÄ

Nach der Mindestvertragslaufzeit soll eine Kündigung zum Monatsende möglich sein. Die genannten Beiträge und Bedingungen solltest du vor dem Abschluss anhand der aktuellen Unterlagen prüfen.

Für wen kann eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sinnvoll sein?

Ein Soforttarif richtet sich vor allem an gesetzlich Versicherte, die eine kurzfristige Versorgung mit Zahnersatz finanzieren müssen und nicht mehrere Monate auf den Versicherungsschutz warten können. Er kann auch interessant sein, wenn eine Behandlung bereits besprochen wurde und der gewählte Tarif solche Fälle tatsächlich einschließt.

Für prophylaktische Leistungen wie eine professionelle Zahnreinigung gelten je nach Tarif eigene Erstattungsregeln. Auch hier bedeutet der Wegfall einer Wartezeit nicht automatisch, dass jede Behandlung unbegrenzt bezahlt wird. Achte auf Jahreslimits, Selbstbeteiligungen und die Frage, ob die Leistung überhaupt Bestandteil des Tarifs ist.

Darauf solltest du vor dem Abschluss achten

  • Ist die Behandlung bereits angeraten, geplant oder begonnen worden?
  • Wie alt darf der Heil- und Kostenplan bei Vertragsbeginn sein?
  • Werden Implantat, Abutment, Knochenaufbau und implantatgetragener Zahnersatz getrennt geregelt?
  • Berechnet sich die Erstattung als Prozentsatz der Kosten oder als Zuschuss zur GKV-Leistung?
  • Welche Höchstbeträge gelten in den ersten Versicherungsjahren?
  • Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit oder Einschränkungen bei der Kündigung?
  • Bis zu welchen Sätzen der GOZ und GOÄ werden Rechnungen berücksichtigt?

Fazit

Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz für Implantate kann ohne Wartezeit abgeschlossen werden, aber nur bestimmte Tarife berücksichtigen eine bereits angeratene oder laufende Behandlung. Beim beschriebenen ERGO-Tarif gelten dafür unter anderem eine zeitliche Grenze von sechs Monaten, eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und Leistungsbegrenzungen in den ersten beiden Jahren.

Ob sich der Schutz für dich lohnt, hängt vor allem davon ab, welche Implantatbestandteile versichert sind und wie die Erstattung berechnet wird. Prüfe den HKP, die Ausschlüsse und die Höchstbeträge, bevor du den Vertrag abschließt. Eine Verdopplung des gesetzlichen Festzuschusses kann den Eigenanteil senken, deckt die gesamten Implantatkosten aber nicht automatisch ab.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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