BU Versicherung Wartezeit Regeln – Was du wissen musst!

Versicherungsberater und Kunde im Gespräch im Büro.

BU Versicherung Wartezeit Regeln – Was du wissen musst!

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Eine allgemeine Wartezeit ist bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eher unüblich. In den meisten Tarifen beginnt der Versicherungsschutz mit dem vertraglich vereinbarten Versicherungsbeginn. Es gibt jedoch Ausnahmen: Bestimmte Sonderaktionen, Zusatzleistungen zur Altersvorsorge oder Erhöhungen der BU-Rente können eigene Wartezeitregelungen enthalten.

Was bedeutet die Wartezeit bei einer BU?

Eine Wartezeit bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Beginn des Vertrags und dem Zeitpunkt, ab dem der Versicherer bei Eintritt des Versicherungsfalls leisten muss. Während dieser Zeit zahlst du in der Regel bereits Beiträge, hast aber noch keinen vollständigen Leistungsanspruch für bestimmte Ereignisse.

Bei einer privaten BU ist eine solche allgemeine Karenzzeit nicht der Regelfall. Die Versicherung soll dein Einkommen absichern, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Deshalb sehen viele Tarife grundsätzlich Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn vor. Entscheidend ist aber nicht nur das Datum des Antragsschlusses, sondern der im Versicherungsschein genannte Versicherungsbeginn sowie der genaue Wortlaut der Bedingungen.

Die private BU ist dabei nicht mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gleichzusetzen. Für die gesetzliche Leistung gelten eigene Voraussetzungen und Wartezeiten. Bei einer privaten BU kommt es grundsätzlich auf den bestehenden Vertrag, die vereinbarte Definition der Berufsunfähigkeit und mögliche Einschränkungen an.

Wann kann eine Wartezeit gelten?

Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Einige Versicherer haben oder hatten Angebote mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Diese erleichtern den Zugang zur BU, können aber mit besonderen Bedingungen verbunden sein. Dazu kann eine Wartezeit gehören: Du bist dann zwar versichert, bestimmte Leistungen werden bei einer Berufsunfähigkeit innerhalb des festgelegten Zeitraums aber noch nicht gezahlt.

Solche Aktionen sind häufig an Voraussetzungen gebunden, etwa an bestimmte Altersgruppen, Berufsgruppen, Versicherungssummen oder Produkte. Prüfe deshalb, ob die vereinfachte Gesundheitsprüfung tatsächlich mit einer Wartezeit, einem Leistungsausschluss oder einer Begrenzung der versicherten Rente verbunden ist.

Beitragsbefreiung für die Altersvorsorge

Eine BU-Versicherung kann zusätzlich vorsehen, dass bei Berufsunfähigkeit Beiträge für einen Altersvorsorgevertrag übernommen oder von dir nicht mehr gezahlt werden müssen. Diese Beitragsbefreiung ist nicht automatisch mit der BU-Rente gleichzusetzen. Je nach Vertrag kann dafür eine eigene Wartezeit gelten.

Das betrifft beispielsweise Zusatzleistungen zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung. In diesem Fall läuft die Altersvorsorge im Leistungsfall unter den vertraglich festgelegten Bedingungen weiter. Eine solche Leistung kann bei längerer Berufsunfähigkeit relevant sein, weil dann möglicherweise weniger oder keine eigenen Beiträge zur Altersvorsorge fließen. Welche Höhe, Dauer und Wartezeit gelten, steht in den jeweiligen Bedingungen.

Nachversicherung

Mit einer Nachversicherung kannst du die vereinbarte BU-Rente später erhöhen. Das ist häufig ohne erneute vollständige Gesundheitsprüfung möglich, wenn die Voraussetzungen des Vertrags erfüllt sind. Eine Nachversicherung ist aber nicht immer sofort in gleicher Höhe geschützt wie die ursprüngliche Absicherung.

Im Ausgangstext wird die LV 1871 als Beispiel genannt: Bei einer ereignisneutralen Nachversicherung kann dort eine dreijährige Wartezeit vorgesehen sein. Tritt innerhalb dieses Zeitraums Berufsunfähigkeit ein, betrifft die Einschränkung nach dieser Darstellung nur den erhöhten Teil der Absicherung; die bereits vorher vereinbarte BU-Rente bleibt davon unberührt. Ob diese Regelung in deinem Vertrag tatsächlich gilt, musst du anhand der aktuellen Bedingungen und deines Nachtrags prüfen.

Eine Nachversicherung kann unter anderem bei einer Heirat, der Geburt eines Kindes, einer Gehaltserhöhung oder einer beruflichen Veränderung möglich sein. Ob eine Wartezeit entfällt, wenn die Erhöhung an ein bestimmtes Ereignis geknüpft ist, hängt ebenfalls vom Tarif ab.

Wann entfällt die Wartezeit?

Unfallbedingte Berufsunfähigkeit

Viele Tarife behandeln eine Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls anders als eine durch Krankheit verursachte Berufsunfähigkeit. Häufig entfällt die Wartezeit für den Unfallfall. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder gesundheitliche Schaden automatisch als Unfall gilt.

Maßgeblich ist die Definition in deinem Vertrag. Dort kann beispielsweise geregelt sein, welche Voraussetzungen ein Unfall erfüllen muss und wie der Zusammenhang zwischen Unfall und Berufsunfähigkeit nachzuweisen ist. Lies deshalb die Unfallklausel zusammen mit den Regelungen zur Wartezeit.

Bereits vor Vertragsbeginn bestehende Berufsunfähigkeit

Besondere Vorsicht ist bei einer sogenannten eingebrachten Berufsunfähigkeit nötig. Gemeint sind Konstellationen, in denen die Berufsunfähigkeit bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten war oder eine relevante gesundheitliche Situation schon vorher bestand. Der Versicherer kann den Schutz für einen solchen Fall ausschließen oder eine Wartezeit beziehungsweise andere Einschränkung vorsehen.

Eine BU kann nicht ohne Weiteres einen Versicherungsfall abdecken, der bereits vor dem vereinbarten Beginn eingetreten ist. Entscheidend sind die Gesundheitsangaben, der tatsächliche Beginn der Berufsunfähigkeit und die konkreten Vertragsbedingungen.

Gesundheitsprüfung und vorvertragliche Anzeigepflicht

Die Gesundheitsprüfung ist ein zentraler Teil des BU-Antrags. Der Versicherer nutzt die Angaben, um das Risiko einzuschätzen. Je nach Vorerkrankung kann das zu einem Risikozuschlag, einem Leistungsausschluss oder einer Ablehnung führen.

  • Risikozuschlag: Der Beitrag kann wegen eines erhöhten gesundheitlichen Risikos höher ausfallen.
  • Leistungsausschluss: Bestimmte Erkrankungen oder Beschwerden können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
  • Antragsablehnung: Bei bestimmten gesundheitlichen Vorgeschichten kann der Versicherer den Antrag ablehnen.

Beantworte die Gesundheitsfragen vollständig und nach bestem Wissen. Welche Zeiträume und Behandlungen anzugeben sind, ergibt sich aus den konkreten Fragen des Versicherers. Verlasse dich nicht auf pauschale Zeitangaben, sondern beantworte jede Frage so, wie sie gestellt ist. Unklare Diagnosen, vergessene Behandlungen oder Unsicherheiten solltest du vor dem Antrag klären.

Vereinfachte Gesundheitsfragen können den Antrag erleichtern, gehen aber häufig mit Begrenzungen bei Versicherungssumme, Zielgruppe oder Leistungsumfang einher. Eine vereinfachte Prüfung ist daher nicht automatisch die bessere Lösung.

AU-Klausel als mögliche Überbrückung

Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel, kurz AU-Klausel, ist eine Zusatzleistung innerhalb bestimmter BU-Verträge. Sie kann leisten, wenn du längere Zeit arbeitsunfähig bist, die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit aber noch nicht abschließend geprüft oder anerkannt wurden.

Die AU-Leistung ist eine eigenständige vertragliche Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit und nicht automatisch eine Vorauszahlung auf die spätere BU-Rente. Nach dem Ausgangstext müssen solche Zahlungen deshalb nicht zurückgezahlt werden, wenn später keine Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Ob das in deinem Vertrag so geregelt ist, hängt vom konkreten Tarif ab. Auch Dauer, Nachweise und Höhe der Leistung sind vertraglich festgelegt.

In ihrer Funktion kann die AU-Klausel an eine Krankentagegeldversicherung erinnern. Sie ersetzt diese jedoch nicht zwingend, sondern ist eine zusätzliche Leistung innerhalb der BU. Wenn du bereits Krankentagegeld versichert hast, solltest du mögliche Überschneidungen prüfen.

Die Höhe dieser Übergangsleistung ergibt sich aus den Bedingungen.

Was du vor dem Abschluss prüfen solltest

  • Beginnt der Versicherungsschutz sofort oder gibt es für bestimmte Leistungen eine Wartezeit?
  • Gilt eine besondere Regelung bei Unfall, Krankheit oder bereits vor Vertragsbeginn bestehenden Beschwerden?
  • Bezieht sich eine Wartezeit nur auf eine Nachversicherung oder auf den gesamten Vertrag?
  • Welche Bedingungen gelten für die Beitragsbefreiung einer Altersvorsorge?
  • Welche Voraussetzungen und Fristen gelten für eine AU-Klausel?
  • Sind deine Angaben zum Gesundheitszustand und Beruf vollständig und nachvollziehbar?

Bei der Altersvorsorge kann eine fondsgebundene Rentenversicherung mit einer BU-Zusatzleistung verbunden sein. Prüfe in diesem Fall beide Vertragsbestandteile: die BU-Rente und die mögliche Beitragsbefreiung können unterschiedlichen Regeln unterliegen.

Fazit

Eine allgemeine Wartezeit gehört bei privaten BU-Versicherungen eher nicht zum Standard. Sie kann aber bei Sonderaktionen, Zusatzleistungen zur Altersvorsorge oder bestimmten Nachversicherungen vorkommen. Bei Unfällen entfällt sie je nach Tarif häufig, während eine bereits vor Vertragsbeginn eingetretene Berufsunfähigkeit besonders sorgfältig geprüft werden muss.

Verlasse dich deshalb nicht allein auf Werbeaussagen. Entscheidend sind der Versicherungsschein, die Bedingungen und mögliche Nachträge. Lies die Regelungen zur Wartezeit, zur Nachversicherung, zur Unfallleistung und zur AU-Klausel vor dem Abschluss genau durch.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität: Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Solltest du Fragen haben, schreib unserem Support.

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Steven

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