Du kannst eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) grundsätzlich kündigen. Ob das sinnvoll ist, hängt aber von deinem Vertrag, dem Kündigungsgrund und deiner weiteren Absicherung ab. Besonders riskant ist die Kündigung, wenn sich dein Gesundheitszustand verschlechtert hat: Einen neuen BU-Vertrag bekommst du dann möglicherweise nur zu höheren Beiträgen, mit Einschränkungen oder gar nicht.
Ordentliche Kündigung: Fristen und Kündigungstermin
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Die ordentliche Kündigung ist der normale Weg, um eine BU zu beenden. Maßgeblich sind die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin aus deinen Versicherungsbedingungen. Häufig ist eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres möglich, teilweise mit einer Frist von einem Monat. Wann dein Versicherungsjahr endet, ergibt sich meist aus dem Beginn des Vertrags. Verlasse dich deshalb nicht auf allgemeine Angaben, sondern prüfe deinen Versicherungsschein und die geltenden Bedingungen.
Bei monatlicher, vierteljährlicher oder halbjährlicher Beitragszahlung kann der Vertrag möglicherweise zum Ende des jeweiligen Zahlungszeitraums gekündigt werden. Auch hier gelten die vertraglich vereinbarten Fristen. Eine verspätete Kündigung kann dazu führen, dass sich der Vertrag verlängert.
Widerruf kurz nach Vertragsschluss
Nach Erhalt des Versicherungsscheins besteht in der Regel ein einmonatiges Widerrufsrecht. Dabei handelt es sich nicht um eine normale Kündigung. Du kannst den Vertrag innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen widerrufen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die konkreten Angaben in deinen Unterlagen sind entscheidend.
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in besonderen Situationen infrage. Ein möglicher Anlass sind Änderungen der Vertragsbedingungen oder eine Beitragserhöhung durch den Versicherer. Ob daraus tatsächlich ein Sonderkündigungsrecht entsteht, hängt von der Art der Änderung, dem Vertrag und den gesetzlichen Vorgaben ab.
Wird dir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, musst du die darin genannte Frist beachten. Im Ausgangstext wird hierfür häufig ein Zeitraum von einem Monat nach der Information über die Änderung genannt. Prüfe das Schreiben des Versicherers genau und lass dir im Zweifel bestätigen, wann die Frist beginnt und zu welchem Termin die Kündigung wirksam wird.
Nicht jede Beitragserhöhung berechtigt zur außerordentlichen Kündigung. Eine vertraglich vereinbarte Dynamik kann beispielsweise dazu führen, dass Beitrag und versicherte BU-Rente regelmäßig steigen. Eine solche Anpassung ist anders zu bewerten als eine einseitige Änderung der Vertragsbedingungen durch den Versicherer.
Wann du die BU nicht vorschnell kündigen solltest
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Gesundheitszustand und Versicherbarkeit
Deine bestehende BU beruht auf der Gesundheitsprüfung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Hat sich dein Gesundheitszustand inzwischen verschlechtert, kann ein neuer Antrag problematisch werden. Der neue Versicherer kann einen höheren Beitrag verlangen, Ausschlüsse vereinbaren oder den Antrag ablehnen. Kündige deshalb niemals in der Hoffnung, später problemlos eine gleichwertige Police zu finden.
Leistungen des neuen Vertrags
Ein niedrigerer Beitrag bedeutet nicht automatisch einen besseren Vertrag. Vergleiche insbesondere:
- die Höhe und Anpassungsmöglichkeiten der BU-Rente,
- die Bedingungen für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit,
- die Laufzeit und Versicherungsdauer,
- den Umgang mit Ausschlüssen und Gesundheitsangaben,
- eine mögliche abstrakte Verweisung sowie
- eine vereinbarte Dynamik.
Ältere Verträge können beispielsweise eine abstrakte Verweisung enthalten. Dann kann der Versicherer unter bestimmten Bedingungen auf einen anderen Beruf verweisen, den du theoretisch ausüben könntest. Auch eine fehlende Dynamik kann problematisch sein, weil die versicherte Rente nicht automatisch an steigende Kosten angepasst wird. Ob ein neuer Tarif tatsächlich besser ist, lässt sich aber nur durch einen Vergleich der vollständigen Bedingungen beurteilen. Mit zunehmendem Alter kann es zudem schwieriger oder teurer werden, einen neuen BU-Schutz zu erhalten.
Versicherungswechsel: Erst neuen Schutz sichern
Wenn du deine BU wegen eines anderen Tarifs wechseln möchtest, solltest du die alte Police erst kündigen, wenn der neue Versicherer deinen Antrag verbindlich angenommen hat und der neue Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Eine unverbindliche Berechnung oder ein vorläufiges Angebot reicht dafür nicht aus.
Zwischen den Verträgen darf keine ungewollte Versorgungslücke entstehen. Kläre deshalb, ab welchem Datum der neue Schutz gilt und ob alle Angaben zur Gesundheit und beruflichen Tätigkeit vollständig und korrekt gemacht wurden. Ein spezialisierter Versicherungsvermittler kann dich beim Tarifvergleich und bei der Gesundheitsprüfung unterstützen. Seine Einschätzung ersetzt jedoch nicht die Prüfung der Vertragsunterlagen.
Alternativen zur Kündigung bei finanziellen Engpässen
Wenn du die Beiträge vorübergehend nicht bezahlen kannst, solltest du vor einer Kündigung nach Lösungen mit deinem Versicherer fragen. So lässt sich der Versicherungsschutz unter Umständen zumindest teilweise erhalten.
Beitragsfreistellung
Bei einer Beitragsfreistellung zahlst du für einen bestimmten Zeitraum keine Beiträge. Dafür kann sich die versicherte BU-Rente verringern. Ob und unter welchen Bedingungen du den ursprünglichen Schutz später wiederherstellen kannst, steht im Vertrag. Möglicherweise verlangt der Versicherer dafür eine erneute Gesundheitsprüfung.
Beitragsstundung
Bei einer Stundung werden Beiträge vorübergehend ausgesetzt und später nachgezahlt. Das kann beispielsweise bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit infrage kommen. Prüfe, wann die gestundeten Beiträge fällig werden, ob zusätzliche Kosten entstehen und wie sich die Stundung auf die BU-Rente auswirkt. Manche Verträge ermöglichen eine spätere Nachzahlung ohne Kürzung der Rentenhöhe; das ist jedoch nicht automatisch vorgesehen.
Lass dir die Folgen einer Beitragsfreistellung oder Stundung schriftlich erläutern. Entscheidend ist, ob dein Schutz während der Übergangszeit besteht und welche Rentenhöhe im Leistungsfall abgesichert wäre.
Was passiert mit deinen eingezahlten Beiträgen?
Bei einer reinen BU handelt es sich in der Regel um eine Risikoversicherung. Du zahlst für den Versicherungsschutz während der Vertragslaufzeit und baust normalerweise kein angespartes Guthaben auf. Deshalb gibt es bei einer Kündigung meist keinen Rückkaufswert und keine Rückzahlung der bisher gezahlten Beiträge.
Anders kann es sein, wenn die BU mit einem Vertrag verbunden ist, der eine Spar- oder Kapitalanlagekomponente enthält. Dann kann ein Rückkaufswert bestehen. Ob und in welcher Höhe du Geld erhältst, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und den Versicherungsbedingungen ab.
Weitere Informationen zum Begriff Schaden findest du im verlinkten Beitrag.
So muss deine Kündigung aussehen
Formuliere die Kündigung eindeutig und nenne deine Versicherungsnummer. Schreibe klar, zu welchem Termin du kündigen möchtest. Falls du den Termin nicht sicher bestimmen kannst, kannst du um eine Bestätigung des nächstmöglichen Beendigungszeitpunkts bitten.
Viele Versicherer akzeptieren die Kündigung in Textform, also beispielsweise per Brief, Fax oder E-Mail. Welche Form zulässig ist, steht in deinen Vertragsunterlagen. Wichtig ist, dass du den Zugang und den Zeitpunkt nachweisen kannst. Bei einer knappen Frist bietet sich ein Versand mit Zustellnachweis an, etwa per Einschreiben. Bewahre eine Kopie des Schreibens und den Zustellbeleg auf.
Eine kurze Formulierung kann so aussehen:
„Hiermit kündige ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Versicherungsnummer [Nummer] zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätige mir schriftlich den Eingang der Kündigung und das Vertragsende.“
Besonderheiten bei einer BU-Zusatzversicherung
Ist die BU als Zusatzversicherung mit einer Renten- oder Kapitallebensversicherung verbunden, gelten möglicherweise andere Kündigungsregeln. Prüfe, ob du nur den BU-Baustein oder den gesamten Hauptvertrag kündigst. Die Kündigung des Hauptvertrags kann den gesamten Versicherungsschutz und einen möglichen Sparanteil betreffen.
Bei einer verbundenen Lebensversicherung kann ein Rückkaufswert vorhanden sein. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass für den BU-Anteil selbst ein eigener Rückkaufswert besteht. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen und die konkrete Aufteilung der Beiträge.
Checkliste vor der Kündigung
- Prüfe Kündigungsfrist, Kündigungstermin und zulässige Form in deinen Vertragsunterlagen.
- Stelle sicher, dass ein neuer BU-Vertrag verbindlich angenommen wurde, bevor du den alten kündigst.
- Vergleiche nicht nur den Beitrag, sondern auch Rentenhöhe, Laufzeit und Leistungsklauseln.
- Frage bei finanziellen Problemen nach Beitragsfreistellung oder Stundung.
- Kläre, ob deine BU an eine Renten- oder Lebensversicherung gekoppelt ist.
- Führe die Versicherungsnummer an und versende die Kündigung nachweisbar.
Eine Kündigung kann sinnvoll sein, wenn du bereits gleichwertigen oder besseren Schutz hast und der neue Vertrag sicher zustande gekommen ist. Ohne Anschlusslösung oder bei gesundheitlichen Veränderungen solltest du die bestehende BU dagegen nicht vorschnell aufgeben.
Den Begriff Versicherungsjahr erklärt der verlinkte Beitrag näher.

