Berufsunfähigkeitsversicherung Kündigung – Wann und wie geht das?

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Ronny Knorr

ISO zertifizierter Sachverständiger & registrierter Versicherungsmakler (IHK)

Strausberg, Deutschland
Tätig seit: 2006
Deutsch
geprüfter Experte

Berufsunfähigkeitsversicherung Kündigung – Wann und wie geht das?

Überlegst du, deine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen? Das ist eine Entscheidung, die gut überlegt sein will. Schließlich geht es um deine finanzielle Absicherung, falls du deinen Job nicht mehr ausüben kannst. Wir schauen uns an, wann eine Kündigung Sinn macht, wie du dabei vorgehst und welche Alternativen es gibt, falls du gerade knapp bei Kasse bist.

Key Takeaways

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kannst du entweder ordentlich unter Einhaltung von Fristen oder außerordentlich kündigen, wenn sich zum Beispiel die Vertragsbedingungen ändern.
  • Eine Kündigung ist oft nur ratsam, wenn du bereits eine Zusage für eine neue, bessere Police hast, um Versorgungslücken zu vermeiden.
  • Wenn du finanziell angeschlagen bist, prüfe erst Beitragsfreistellung oder Stundung, bevor du kündigst. So bleibt dein Schutz erhalten.
  • Bei einer Kündigung deiner Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es in der Regel keinen Rückkaufswert, da es sich um eine reine Risikoversicherung handelt.
  • Achte bei der Kündigung auf die korrekten Formalien wie Fristen, die Angabe deiner Versicherungsnummer und eine nachweisbare Zustellung, am besten per Einschreiben.

Grundlegende Überlegungen zur Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Berater und Kunde im Gespräch im Büro

Bevor du überhaupt daran denkst, deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu kündigen, lass uns mal kurz über ein paar Dinge sprechen. Es ist ja nicht so, dass man jeden Tag eine Versicherung loswerden will, oder? Aber manchmal muss es eben sein. Zuerst einmal: Ja, du kannst eine BU kündigen. Das ist erstmal das Wichtigste. Aber wie und wann, das ist die eigentliche Frage.

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, wie du aus deinem Vertrag rauskommst:

  • Ordentliche Kündigung: Das ist quasi der Standardweg. Hierbei musst du bestimmte Fristen einhalten, meistens zum Ende des Versicherungsjahres. Stell dir das wie ein Abo vor, das du pünktlich kündigen musst, sonst verlängert es sich.
  • Außerordentliche Kündigung: Das ist die Notbremse. Die kannst du ziehen, wenn es wirklich triftige Gründe gibt, zum Beispiel wenn der Versicherer die Bedingungen ändert. Das ist aber eher die Ausnahme.

Der Zeitpunkt spielt eine riesige Rolle. Wenn du deine BU kündigst, bekommst du in der Regel kein Geld zurück. Das ist wichtig zu wissen, denn die BU ist ja eine Risikoversicherung. Sie schützt dich vor dem schlimmsten Fall, aber sie ist keine Geldanlage. Wenn du also schon einiges eingezahlt hast, ist das Geld weg. Denk also gut nach, bevor du den Stift zückst. Eine Kündigung sollte immer gut überlegt sein, besonders wenn sich dein Gesundheitszustand verschlechtert hat. Dann wird es nämlich richtig schwierig, eine neue, bezahlbare Versicherung zu finden.

Der Prozess der ordentlichen Kündigung

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Wenn du dich entscheidest, deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ordentlich zu kündigen, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Das ist im Grunde die Standardmethode, um einen Vertrag zu beenden, wenn keine besonderen Umstände vorliegen. Stell dir das wie ein normales Auslaufen des Vertrags vor, nur dass du eben aktiv den Schlussstrich ziehst.

Einhaltung der Kündigungsfrist

Das A und O bei der ordentlichen Kündigung ist die Frist. Meistens musst du deine Kündigung mindestens einen Monat vor dem Ende deines Versicherungsjahres einreichen. Wann genau dein Versicherungsjahr endet, hängt vom Tag ab, an dem du den Vertrag ursprünglich abgeschlossen hast. Es ist super wichtig, dass du diese Frist nicht vergisst, sonst läuft der Vertrag einfach weiter. Schau am besten in deinen Unterlagen nach, was genau bei dir gilt. Manchmal gibt es auch die Möglichkeit, zum nächsten Zahlungstermin zu kündigen, falls du nicht jährlich zahlst.

Besonderheiten bei abweichenden Zahlungsintervallen

Zahlst du deine Beiträge nicht jährlich, sondern vielleicht halbjährlich, vierteljährlich oder sogar monatlich? Das hat Einfluss auf den Kündigungszeitpunkt. In solchen Fällen kannst du oft zum Ende des jeweiligen Zahlungszeitraums kündigen. Das gibt dir ein bisschen mehr Flexibilität, aber du musst trotzdem die Kündigungsfrist im Auge behalten. Also, wenn du monatlich zahlst, ist dein Kündigungszeitpunkt quasi jeden Monat, aber eben immer mit der genannten Frist im Voraus.

Der Widerruf im ersten Monat nach Vertragsschluss

Eine Sonderregelung gibt es direkt nach dem Abschluss: Du hast in der Regel einen Monat Zeit, nachdem du den Versicherungsschein erhalten hast, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Das ist kein klassische Kündigung, sondern eher ein Rücktrittsrecht. Wenn du also merkst, dass die BU doch nicht das Richtige für dich ist oder du ein besseres Angebot gefunden hast, kannst du das innerhalb dieser ersten vier Wochen noch ganz einfach und unkompliziert rückgängig machen. Danach greift dann die normale Kündigungsfrist.

Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie möglich?

Manchmal gibt es Situationen, da reicht die normale Kündigungsfrist nicht aus oder passt einfach nicht. Dann kommt die außerordentliche Kündigung ins Spiel. Das ist quasi dein Notausgang, wenn sich die Spielregeln ändern und du nicht mehr mitspielen willst.

Änderungen der Vertragsbedingungen durch den Versicherer

Stell dir vor, dein Versicherer dreht einfach mal so an der Preisschraube, ohne dass du etwas dafür bekommst. Das ist ein klassischer Fall für eine außerordentliche Kündigung. Wenn der Versicherer die Vertragsbedingungen einseitig zu deinem Nachteil ändert, hast du das Recht, den Vertrag zu beenden. Das gilt zum Beispiel, wenn die Beiträge steigen, aber die Leistungen gleich bleiben oder sogar schlechter werden. Du hast dann in der Regel einen Monat Zeit, nachdem du über die Änderung informiert wurdest, um zu kündigen. Das ist deine Chance, dich aus einem Vertrag zu verabschieden, der für dich nicht mehr passt.

Tariferhöhungen als Grund für eine außerordentliche Kündigung

Eine Tariferhöhung ist oft der Auslöser für eine außerordentliche Kündigung. Wenn dein Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass dies vertraglich vereinbart war (z.B. durch eine vereinbarte Dynamik), kannst du dagegen vorgehen. Du solltest aber genau prüfen, ob die Erhöhung wirklich unberechtigt ist. Manchmal sind solche Anpassungen Teil des ursprünglichen Vertrags, um die Leistungen über die Zeit zu erhalten oder zu verbessern. Wenn die Erhöhung aber ohne ersichtlichen Grund erfolgt und deine finanzielle Situation stark belastet, ist die außerordentliche Kündigung eine legitime Option. Denk dran, die Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung einzuhalten.

Ausnahmen bei vereinbarten Dynamiken

Jetzt wird’s ein bisschen knifflig: Nicht jede Beitragserhöhung berechtigt dich zur außerordentlichen Kündigung. Wenn du von Anfang an eine Dynamik-Klausel in deinem Vertrag hattest, ist das etwas anderes. Diese Dynamik sorgt dafür, dass deine Beiträge und auch die versicherte Rente jährlich steigen. Das ist eigentlich gut, denn so bleibt deine Absicherung auch im Alter noch relevant. Wenn der Versicherer also die Beiträge im Rahmen dieser vereinbarten Dynamik erhöht, ist das kein Grund zur außerordentlichen Kündigung. Du hast dem ja zugestimmt, als du den Vertrag abgeschlossen hast, und im Gegenzug steigen ja auch deine Leistungen. Hier musst du also genau hinschauen, ob die Erhöhung eine Vertragsänderung des Versicherers ist oder eine vereinbarte Anpassung.

Wann ist eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ratsam?

Verschlechterter Gesundheitszustand als Hinderungsgrund

Stell dir vor, du hast deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vor ein paar Jahren abgeschlossen, als du noch topfit warst. Jetzt, wo du über eine Kündigung nachdenkst, hat sich dein Gesundheitszustand aber leider verschlechtert. Das ist ein dicker Stolperstein. Wenn du dann versuchst, eine neue BU abzuschließen, wird der neue Versicherer deine Krankengeschichte genau unter die Lupe nehmen. Wahrscheinlich musst du dann mit höheren Beiträgen rechnen, weil du ein höheres Risiko darstellst. Im schlimmsten Fall lehnt der Versicherer deinen Antrag sogar komplett ab. Das bedeutet, du könntest ohne jeglichen Schutz dastehen.

Risiken durch schlechtere Leistungen im neuen Tarif

Manchmal locken neue Tarife mit niedrigeren Beiträgen, aber schau genau hin! Es kann sein, dass die Leistungen im neuen Vertrag schlechter sind als in deinem alten. Vielleicht sind bestimmte Krankheiten nicht mehr abgedeckt, die Laufzeit kürzer oder die Bedingungen für die Rentenzahlung strenger. Eine Kündigung ist hier oft nicht sinnvoll, wenn du dadurch weniger abgesichert bist. Vergleiche also nicht nur die Preise, sondern auch die Details der Versicherungsbedingungen. Achte besonders auf Klauseln, die dir im Ernstfall Probleme bereiten könnten.

Die Altersgrenze als Faktor für die Versicherbarkeit

Mit jedem Jahr, das vergeht, wirst du älter. Das ist ganz natürlich, aber für Versicherungen ein wichtiger Faktor. Viele Versicherer haben Altersgrenzen, bis zu denen sie überhaupt noch neue Verträge anbieten. Wenn du also deine BU kündigst und dann feststellst, dass du für eine neue Versicherung zu alt bist oder die Beiträge unbezahlbar werden, stehst du im Regen. Gerade wenn du über 50 bist, wird es oft schwierig, noch einen guten und bezahlbaren BU-Schutz zu finden. Überlege dir also gut, ob du eine bestehende Absicherung aufgeben willst, wenn du sie vielleicht später nicht mehr so einfach oder gar nicht mehr bekommen kannst.

Strategien für einen Versicherungswechsel

Die Notwendigkeit einer Zusage des neuen Versicherers

Wenn du darüber nachdenkst, deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu wechseln, ist das eine Sache, die du wirklich gut planen musst. Das Wichtigste zuerst: Kündige deine alte Police niemals, bevor du nicht eine schriftliche Bestätigung von deinem neuen Versicherer hast. Stell dir vor, du kündigst und dann stellt sich heraus, dass der neue Vertrag doch nicht zustande kommt – zum Beispiel wegen deines Gesundheitszustands. Dann stehst du plötzlich ohne jeglichen Schutz da, und das kann richtig übel enden.

Vergleichende Analyse bestehender und neuer Angebote

Ein Wechsel ist oft dann sinnvoll, wenn dein aktueller Vertrag vielleicht nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit ist. Das kann verschiedene Gründe haben:

  1. Schlechtere Klauseln im alten Vertrag: Enthält deine alte Police noch die sogenannte abstrakte Verweisung? Das bedeutet, der Versicherer könnte dich auf einen anderen Beruf verweisen, den du theoretisch ausüben könntest, auch wenn du das gar nicht willst oder kannst. Moderne Verträge verzichten darauf.
  2. Fehlende Dynamik: Dein Vertrag wird nicht automatisch an die Inflation angepasst? Dann sinkt die Kaufkraft deiner BU-Rente über die Jahre. Ein neuer Vertrag mit einer jährlichen Dynamik ist da oft die bessere Wahl.
  3. Preis-Leistungs-Verhältnis: Manchmal gibt es einfach neuere Tarife, die bei vergleichbaren Leistungen günstiger sind, oder die für einen ähnlichen Preis deutlich mehr bieten. Ein genauer Vergleich lohnt sich.

Die Rolle von spezialisierten Vermittlern

Du fragst dich vielleicht, wie du das alles am besten anstellst. Hier kommen spezialisierte Vermittler ins Spiel. Die haben oft einen guten Überblick über den Markt und kennen die Unterschiede zwischen den Tarifen. Sie können dir helfen, Angebote zu vergleichen und herauszufinden, welcher neue Vertrag wirklich zu dir passt. Außerdem können sie dich unterstützen, wenn es um die Gesundheitsprüfung geht, und wissen, worauf die Versicherer achten. Das kann dir viel Zeit und Nerven sparen und hilft, die Hürden beim Wechsel zu meistern.

Finanzielle Engpässe überbrücken: Alternativen zur Kündigung

Manchmal drückt der Schuh, finanziell gesehen. Bevor du aber gleich die Kündigung deiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in Erwägung ziehst, schau dir mal diese Optionen an. Oft sind sie eine bessere Lösung, als den Schutz komplett aufzugeben.

Beitragsfreistellung als Option

Eine Möglichkeit ist, deinen Vertrag vorübergehend beitragsfrei zu stellen. Das bedeutet, du zahlst für eine bestimmte Zeit keine Beiträge. Klingt erstmal gut, hat aber ein paar Haken. Die BU-Rente, die dir im Ernstfall zusteht, wird dadurch meist geringer ausfallen, da sie sich auf die bisher eingezahlten Beiträge stützt. Manchmal ist für die Wiederaufnahme des Vertrags sogar eine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Das solltest du unbedingt in deinen Vertragsbedingungen nachlesen.

Stundung von Beiträgen zur finanziellen Entlastung

Eine andere Variante ist die Stundung. Hierbei setzt du die Beitragszahlungen aus, aber die Beträge werden später nachgeholt. Das kann zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit eine Option sein. Aber Achtung: Auch hier kann es sein, dass sich deine spätere BU-Rente reduziert, wenn die gestundeten Beiträge verrechnet werden. Manche Versicherer bieten an, die gestundeten Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen, ohne dass die Rentenhöhe leidet. Das hängt aber stark vom jeweiligen Vertrag ab.

Auswirkungen von Stundungen auf die Rentenhöhe

Die Rentenhöhe ist ein wichtiger Punkt. Wenn du Beiträge stundest oder den Vertrag beitragsfrei stellst, wirkt sich das fast immer auf die Höhe deiner zukünftigen Berufsunfähigkeitsrente aus. Die Versicherer rechnen das dann so ab, dass die Rente entsprechend der ausgesetzten Zahlungen gekürzt wird. Es ist also wichtig abzuwägen, ob die kurzfristige finanzielle Erleichterung den langfristigen Nachteil einer geringeren Absicherung wert ist. Manchmal gibt es aber auch die Möglichkeit, die Beiträge später nachzuzahlen und so die ursprüngliche Rentenhöhe wiederherzustellen. Das ist aber nicht die Regel und sollte genau geprüft werden.

Was passiert mit eingezahlten Beiträgen bei Kündigung?

Das Fehlen eines Rückkaufswerts bei Standardverträgen

Wenn du dich entscheidest, deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu kündigen, ist es wichtig zu wissen, dass du in den meisten Fällen deine eingezahlten Beiträge nicht zurückbekommst. Das liegt daran, dass eine reine BU-Versicherung in erster Linie eine Risikoabsicherung ist. Deine Beiträge finanzieren genau dieses Risiko – das Risiko, berufsunfähig zu werden. Es ist kein Sparkonto, auf dem Geld angesammelt wird, das dir später ausgezahlt werden könnte. Die Überschüsse, die der Versicherer erwirtschaftet, fließen oft direkt in die Beitragsberechnung ein, um deine Kosten zu senken. Daher gibt es in der Regel keinen sogenannten Rückkaufswert, wenn du den Vertrag beendest. Das ist auch meistens so in den Vertragsbedingungen festgehalten, oft mit Formulierungen wie: „Sie können Ihren Vertrag zum Ende eines Monats in Textform kündigen. In diesem Fall zahlen wir keinen Rückkaufswert aus und zahlen keine Beiträge an Sie zurück.“

Die Natur der Berufsunfähigkeitsversicherung als Risikoversicherung

Stell dir die BU wie eine Versicherung gegen einen bestimmten Schaden vor, zum Beispiel gegen einen Brand. Wenn dein Haus nicht abbrennt, bekommst du die Beiträge, die du für die Gebäudeversicherung gezahlt hast, auch nicht zurück. Ähnlich ist es bei der BU: Wenn du nicht berufsunfähig wirst, hast du das Risiko, das die Versicherung abgedeckt hat, nicht in Anspruch genommen. Die Beiträge sind also für den Schutz aufgewendet worden, den du über die Laufzeit hattest. Das ist der Kern der Sache: Du zahlst für die Sicherheit, dass im Ernstfall abgesichert zu sein.

Ausnahmen: BU-Verträge mit Kapitalanlagekomponente

Es gibt allerdings Konstellationen, bei denen du doch etwas zurückbekommen könntest. Manche Verträge beinhalten eine Komponente, bei der die erwirtschafteten Überschüsse nicht zur Beitragsreduzierung genutzt, sondern vom Versicherer am Kapitalmarkt angelegt werden. In solchen Fällen baust du über die Jahre ein kleines Vermögen auf, auf das du bei einer Kündigung Anspruch hast. Das ist dann quasi ein Rückkaufswert. Aber Achtung: Eine BU-Versicherung ist in erster Linie kein Investmentprodukt. Wenn du primär auf Geldanlage aus bist, gibt es dafür oft bessere Wege. Solche Verträge mit Kapitalanlagekomponente sind eher die Ausnahme und sollten genau geprüft werden.

Formale Anforderungen an die Kündigung

Wenn du dich entscheidest, deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu kündigen, gibt es ein paar formale Hürden, die du nehmen musst. Das ist keine Raketenwissenschaft, aber ein paar Dinge solltest du beachten, damit dein Anliegen auch wirklich ankommt und bearbeitet wird. Stell dir vor, du schickst die Kündigung ab und sie verschwindet einfach im Nirwana des Versicherungsunternehmens – das wäre ärgerlich, oder?

Nachweisbare Zustellung der Kündigung

Das A und O bei jeder Kündigung ist der Nachweis, dass dein Schreiben auch wirklich angekommen ist. Einfach per E-Mail oder normaler Post zu senden, kann riskant sein. Am sichersten fährst du mit einem Einschreiben mit Rückschein. So hast du schwarz auf weiß, wann die Versicherung deine Kündigung erhalten hat. Das ist besonders wichtig, falls es später mal Unstimmigkeiten gibt oder du die Frist knapp eingehalten hast. Denk dran, die Beweislast liegt bei dir, wenn du nicht nachweisen kannst, dass die Kündigung fristgerecht zugestellt wurde.

Die Bedeutung der Versicherungsnummer

Damit deine Kündigung schnell und korrekt zugeordnet werden kann, ist die Angabe deiner Versicherungsnummer unerlässlich. Ohne diese Nummer muss der Sachbearbeiter erst mühsam nach deinem Vertrag suchen, was den Prozess unnötig verzögert. Diese Nummer findest du auf jedem Schreiben deines Versicherers, meist oben rechts oder links. Gib sie also unbedingt an, damit deine Kündigung zügig bearbeitet werden kann.

Textform als gängiges Format

Die meisten Versicherer akzeptieren die Kündigung in Textform. Das bedeutet, dass du deine Kündigung schriftlich verfassen musst. Das kann ein Brief sein, aber auch ein Fax oder eine E-Mail kann unter Umständen ausreichen, solange du sicherstellen kannst, dass sie beim Versicherer ankommt und du einen Sende- oder Empfangsbeleg hast. Die genauen Vorgaben dazu findest du oft in deinen Vertragsunterlagen. Aber wie gesagt, auf Nummer sicher gehst du mit einem klassischen Brief per Einschreiben.

Sinnvolle Gründe für die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Manchmal ist es einfach Zeit für was Neues, auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn du merkst, dass dein alter Vertrag nicht mehr so richtig zu dir passt oder es einfach bessere Optionen gibt, dann kann eine Kündigung durchaus Sinn machen. Aber Achtung: Das sollte immer gut überlegt sein und am besten erst passieren, wenn du schon eine Zusage für einen neuen, besseren Vertrag hast. Sonst stehst du plötzlich ohne Schutz da, und das will ja keiner.

Klauseln wie die abstrakte Verweisung als Kündigungsgrund

Früher war die ‚abstrakte Verweisung‘ ein echtes Problem in vielen BU-Verträgen. Stell dir vor, du bist Maler und wirst berufsunfähig. Der Versicherer sagt dann: "Okay, du kannst zwar nicht mehr malen, aber es gibt ja noch den Beruf des Lagerarbeiters. Da musst du halt hin." Egal, ob es freie Stellen gibt oder ob du das überhaupt kannst – die Versicherung zahlt nicht. Das ist ziemlich unfair und kann dich echt in Schwierigkeiten bringen. Wenn dein Vertrag noch so eine Klausel hat, ist das ein starker Grund, dich nach einem neuen Vertrag ohne diese Regelung umzuschauen. Ein Vertrag ohne abstrakte Verweisung ist einfach sicherer.

Fehlende Dynamik im bestehenden Vertrag

Die Preise steigen, die Inflation frisst dein Geld auf – kennst du das? Bei der BU ist das ähnlich. Wenn du von Anfang an keine ‚Dynamik‘ in deinem Vertrag hattest, bedeutet das, dass deine versicherte Rente nicht automatisch mit der Zeit angepasst wird. Das heißt, im Ernstfall bekommst du vielleicht nicht genug Geld, um deinen Lebensstandard zu halten. Manche Verträge lassen sich nachträglich nicht mehr anpassen. Wenn du also merkst, dass deine Rente im Verhältnis zu den steigenden Kosten immer weniger wert wird und dein Versicherer keine Lösung anbietet, ist ein Wechsel zu einem Anbieter, der eine solche Anpassung ermöglicht, eine gute Idee.

Günstigere Tarife mit vergleichbaren oder besseren Leistungen

Der Markt für Versicherungen ist riesig und ständig in Bewegung. Es kann gut sein, dass es mittlerweile Tarife gibt, die für die gleiche Leistung, die du gerade hast, weniger Geld verlangen. Oder noch besser: Du findest einen Vertrag, der sogar noch mehr abdeckt – vielleicht bessere Klauseln, höhere Renten oder längere Laufzeiten – und das zu einem ähnlichen oder nur leicht höheren Preis. Ein Vergleich lohnt sich hier wirklich. Wenn du ein deutlich besseres Angebot findest, das deine Bedürfnisse besser abdeckt, dann ist das ein klarer Grund, über eine Kündigung und einen Wechsel nachzudenken.

Besonderheiten bei Zusatzversicherungen

Manchmal ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gar nicht als eigenständiger Vertrag abgeschlossen, sondern als eine Art Anhang, eine Zusatzversicherung, die an eine andere Police gekoppelt ist. Das kann zum Beispiel eine Rentenversicherung oder auch eine Kapitallebensversicherung sein. Wenn das bei dir der Fall ist, dann gelten unter Umständen andere Regeln, wenn du kündigen möchtest.

Kündigung einer BU-Zusatzversicherung

Ob du eine solche Zusatzversicherung überhaupt kündigen kannst und welche Fristen dabei wichtig sind, das steht normalerweise in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Schau da unbedingt mal rein. Wenn du dich entscheidest, die Zusatzversicherung zu kündigen, dann solltest du den Beitrag, den du bisher dafür gezahlt hast, zukünftig in die Hauptversicherung stecken. Aber Achtung: Der Hauptvertrag selbst darf dabei nicht einfach aufgelöst werden, sonst verlierst du ja deinen wichtigen Grundschutz.

Auswirkungen auf verbundene Lebensversicherungen

Wenn deine BU als Zusatz zu einer Lebensversicherung läuft, ist das Ganze ein bisschen anders als bei einer reinen BU. Bei manchen Versicherungen, wie eben der Lebensversicherung, bekommst du bei einer Kündigung oft einen sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Das liegt daran, dass diese Verträge auch eine Spar-Komponente haben. Bei einer reinen BU, die ja nur das Risiko absichert, gibt es normalerweise kein Geld zurück. Aber wenn deine BU mit einer Lebensversicherung verbunden ist, dann kann es sein, dass du bei einer Kündigung auch den Rückkaufswert für den BU-Teil zurückbekommst. Das ist also ein wichtiger Punkt, den du prüfen solltest.

Individuelle Prüfung der Vertragsbedingungen

Grundsätzlich gilt: Bei Zusatzversicherungen ist es besonders wichtig, dass du dir deine Vertragsbedingungen genau anschaust. Jede Police ist anders, und was für den einen gilt, muss nicht für den anderen passen. Überlege dir gut, ob eine Kündigung wirklich der beste Weg ist, oder ob es vielleicht andere Optionen gibt, die dir mehr bringen. Manchmal ist es besser, den Vertrag anzupassen, statt ihn komplett aufzugeben. Denk dran, dass du mit der Kündigung ja auch den Versicherungsschutz verlierst, und wenn du später wieder eine BU brauchst, könnte das wegen deines Gesundheitszustands schwieriger oder teurer werden.

Fazit: Gut überlegen, dann handeln

Also, wenn du deine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen willst, dann denk wirklich gut drüber nach. Das ist kein kleiner Schritt, und oft ist es besser, erstmal zu schauen, ob es nicht doch Alternativen gibt, wie Stundung oder Beitragsfreistellung, gerade wenn’s finanziell mal eng wird. Wenn du aber feststellst, dass ein Wechsel wirklich Sinn macht – vielleicht weil du einen besseren Tarif gefunden hast oder die alte Versicherung einfach nicht mehr passt – dann mach das Ganze sauber. Hol dir erst die Zusage für die neue Versicherung, bevor du die alte kündigst. Und vergiss nicht, das Ganze schriftlich und am besten per Einschreiben zu machen, damit du was in der Hand hast. So vermeidest du böse Überraschungen und bist weiterhin gut abgesichert.

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