Berufsunfähigkeitsversicherung Wartezeit – Wie lange musst du warten?

Versicherungsberater und Kunde im Gespräch im Büro

Berufsunfähigkeitsversicherung Wartezeit – Wie lange musst du warten?

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Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gibt es meist keine Wartezeit: Wenn du den Vertrag nach einer Gesundheitsprüfung abschließt, beginnt der Versicherungsschutz in der Regel direkt nach Vertragsbeginn. Einige Tarife verzichten jedoch auf eine ausführliche Gesundheitsprüfung oder stellen nur vereinfachte Fragen. Dafür kann eine Wartezeit vereinbart werden.

Was bedeutet Wartezeit bei der BU?

Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung Wartezeit

Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem der Versicherer bei bestimmten Ursachen noch keine Leistung erbringt. Tritt die Berufsunfähigkeit während dieser Frist ein, besteht häufig kein Anspruch auf die vereinbarte BU-Rente. Entscheidend ist dabei immer die genaue Vertragsklausel.

Bei der klassischen BU prüft der Versicherer deine Gesundheitsangaben und entscheidet auf dieser Grundlage über Annahme, Beitrag, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Wird der Antrag angenommen, gibt es normalerweise keine zusätzliche Wartezeit. Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen können dagegen eine Wartezeit als Ausgleich für die geringere Risikoprüfung vorsehen.

Wie lange dauert die Wartezeit?

Eine einheitliche gesetzliche Dauer gibt es nach den Angaben des Ausgangstextes nicht. Je nach Anbieter und Vertrag kann die Wartezeit wenige Monate, ein Jahr oder mehrere Jahre betragen. Beispiele aus dem Ausgangstext nennen sechs Monate, zwölf Monate, drei Jahre und fünf Jahre. Diese Werte sind keine allgemeingültigen Vorgaben, sondern müssen für den konkreten Tarif geprüft werden.

Die Dauer hängt unter anderem davon ab, wie umfangreich die Gesundheitsprüfung ausfällt, welche Leistung versichert wird und ob die BU mit einer anderen Vorsorge verbunden ist. Je weniger Gesundheitsangaben der Versicherer verlangt, desto eher kann eine Wartezeit vorgesehen sein. Das ist jedoch keine feste Regel für jeden Anbieter.

Gilt die Wartezeit auch bei einem Unfall?

Viele Verträge unterscheiden zwischen krankheitsbedingter und unfallbedingter Berufsunfähigkeit. Häufig gilt die Wartezeit nur, wenn eine Krankheit zur Berufsunfähigkeit führt. Bei einer unfallbedingten Berufsunfähigkeit kann der Versicherungsschutz bereits früher greifen oder die Wartezeit entfallen.

Darauf solltest du dich nicht pauschal verlassen. Prüfe in den Versicherungsbedingungen,

  • für welche Ursachen die Wartezeit gilt,
  • ob ein Unfall ausdrücklich ausgenommen ist,
  • wann der Versicherungsfall als eingetreten gilt und
  • was passiert, wenn die Berufsunfähigkeit während der Wartezeit beginnt und danach fortbesteht.

Manche Verträge enthalten für einen solchen Fall besondere Regelungen. Ob dann später trotzdem Leistungen gezahlt werden, lässt sich nur anhand der konkreten Bedingungen beurteilen.

Wartezeit und Karenzzeit: Das ist der Unterschied

Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Begriffe Wartezeit und Karenzzeit werden häufig verwechselt, bezeichnen aber unterschiedliche Zeiträume:

  • Wartezeit: Sie beginnt mit dem Vertragsabschluss. Je nach Vereinbarung besteht während dieser Zeit bei bestimmten Ursachen noch kein Leistungsanspruch.
  • Karenzzeit: Sie beginnt erst, wenn die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Die Rentenzahlung startet dann erst nach Ablauf dieser zusätzlichen Frist.

Beide Zeiträume können in einem Vertrag nebeneinander vorkommen. Eine Wartezeit betrifft also den Beginn des Versicherungsschutzes, während eine Karenzzeit den Beginn der Auszahlung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit verschiebt.

Warum bieten Versicherer Tarife mit Wartezeit an?

Eine Versicherung soll grundsätzlich ungewisse Risiken absichern. Wenn ein Schaden bereits eingetreten oder absehbar ist, kann der Versicherer ihn nicht ohne Weiteres nachträglich versichern. Eine Wartezeit begrenzt deshalb das Risiko, dass ein Vertrag unmittelbar vor einer erwartbaren Berufsunfähigkeit abgeschlossen und sofort in Anspruch genommen wird.

Für dich kann ein Tarif mit Wartezeit trotzdem interessant sein, wenn du den Aufwand einer umfangreichen Gesundheitsprüfung vermeiden möchtest oder eine lange Krankengeschichte hast. Der geringere Prüfungsaufwand wird jedoch mit einem eingeschränkten Schutz zu Beginn des Vertrags bezahlt. Du solltest deshalb besonders genau prüfen, ob du das finanzielle Risiko während der Wartezeit tragen kannst.

Weitere Fälle mit möglichen Wartezeiten

Beitragsbefreiung für die Altersvorsorge

Eine Wartezeit kann nicht nur die Zahlung einer BU-Rente betreffen. Auch eine Beitragsbefreiung für eine Altersvorsorge kann an eine solche Frist geknüpft sein. Wenn du bei Berufsunfähigkeit keine Beiträge mehr zu einem Vorsorgevertrag zahlen musst, beginnt diese Leistung möglicherweise nicht sofort. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Zusatzbausteins.

Nachversicherung

Mit einer Nachversicherungsoption kannst du die versicherte Rente später unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, etwa bei Veränderungen in deiner Lebenssituation. Manche Verträge sehen für den erhöhten Schutz eigene Bedingungen oder eine Wartezeit vor. Deshalb solltest du nicht nur den ursprünglichen Versicherungsschutz, sondern auch die Regeln für spätere Erhöhungen lesen.

Wartezeit oder Gesundheitsprüfung?

Der Verzicht auf eine ausführliche Gesundheitsprüfung macht den Antrag oft einfacher. Du musst deine Krankengeschichte weniger detailliert aufbereiten, erhältst dafür aber möglicherweise erst nach Ablauf der Wartezeit den vollen Schutz. Bei der klassischen Gesundheitsprüfung ist der Antrag aufwendiger, dafür beginnt der Schutz in der Regel ohne diese Wartezeit.

Eine Wartezeit ersetzt außerdem nicht die Pflicht, die noch gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Falsche oder unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz gefährden. Wenn du bei früheren Erkrankungen unsicher bist, solltest du die Fragen sorgfältig prüfen und die geforderten Zeiträume beachten.

Vorerkrankungen führen nicht automatisch dazu, dass du keine BU bekommst. Je nach Risikoeinschätzung kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen oder einen Leistungsausschluss vereinbaren. Ein Ausschluss betrifft dann bestimmte Erkrankungen oder deren Folgen. Ob und unter welchen Voraussetzungen er später aufgehoben werden kann, steht im Vertrag und kann eine erneute Prüfung erfordern.

Was du vor dem Abschluss prüfen solltest

  • Dauer: Wie viele Monate oder Jahre läuft die Wartezeit?
  • Ursachen: Gilt sie nur bei Krankheit oder auch bei einem Unfall?
  • Leistungsbeginn: Was passiert, wenn die Berufsunfähigkeit während der Wartezeit eintritt und danach anhält?
  • Weitere Bausteine: Gibt es Wartezeiten bei Beitragsbefreiung oder Nachversicherung?
  • Gesundheitsangaben: Welche Fragen musst du beantworten und für welche Zeiträume?
  • Leistungshöhe: Ist die versicherte BU-Rente trotz vereinfachter Gesundheitsfragen ausreichend?

Vergleiche einen Tarif mit Wartezeit mit Angeboten, die eine ausführliche Gesundheitsprüfung verlangen. Eine kürzere Antragstellung ist nicht automatisch die bessere Lösung, wenn du dafür mehrere Jahre lang nur eingeschränkt abgesichert bist. Entscheidend ist, welche Bedingungen zu deinem Bedarf passen und ob du die Wartezeit finanziell überbrücken kannst.

Das Wichtigste zur BU-Wartezeit

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Wartezeit eher eine Besonderheit als der Normalfall. Sie kommt vor allem bei Tarifen mit vereinfachten Gesundheitsfragen vor und kann je nach Vertrag wenige Monate bis mehrere Jahre dauern. Bei Krankheit besteht während dieser Frist häufig kein Leistungsanspruch; für Unfälle können abweichende Regeln gelten.

Lies deshalb die Regelungen zu Wartezeit, Karenzzeit und Leistungsbeginn sorgfältig. Eine klassische BU ohne Wartezeit kann trotz aufwendiger Gesundheitsprüfung sinnvoller sein als ein einfacherer Antrag mit langem Leistungsausschluss am Vertragsanfang.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität: Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Solltest du Fragen haben, schreib unserem Support.

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Steven

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