BU Versicherung Leistungen bei psychischer Erkrankung – Wann wird gezahlt?

Versicherungsberater spricht mit Kunde im Büro

BU Versicherung Leistungen bei psychischer Erkrankung – Wann wird gezahlt?

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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch bei einer psychischen Erkrankung leisten. Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern ob du deinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen dieser Erkrankung voraussichtlich dauerhaft beziehungsweise für den im Vertrag genannten Zeitraum nicht mehr ausreichend ausüben kannst. In vielen Verträgen gilt: Du bist berufsunfähig, wenn deine Fähigkeit zur Berufsausübung um mindestens 50 Prozent eingeschränkt ist.

Welche psychischen Erkrankungen können eine BU begründen?

Grundsätzlich können zahlreiche psychische Erkrankungen zu einem Leistungsanspruch führen. Dazu zählen unter anderem:

  • Depressionen
  • Angst- und Zwangsstörungen
  • bipolare Störungen
  • Psychosen und Schizophrenie
  • posttraumatische Belastungsstörungen

Ob die Versicherung zahlt, hängt vom Schweregrad und von den konkreten Auswirkungen auf deinen Beruf ab. Eine Diagnose allein genügt normalerweise nicht. Du musst nachvollziehbar darlegen, welche Tätigkeiten du nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausführen kannst.

Burnout als Leistungsfall

Bei Burnout prüfen Versicherer häufig besonders genau, ob eine eigenständige, ausreichend schwere Erkrankung vorliegt oder ob es sich um eine vorübergehende Erschöpfung handelt. Burnout reicht deshalb nicht immer als alleinige Diagnose aus. Je nach Befund können zusätzlich eine Depression oder eine Angststörung festgestellt werden. Maßgeblich bleibt, wie stark deine berufliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist und welche Prognose deine behandelnden Ärzte stellen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Einschränkung deines konkreten Berufs

Die BU bezieht sich grundsätzlich auf deinen aktuellen beziehungsweise zuletzt ausgeübten Beruf. Geprüft wird, welche Aufgaben deinen Arbeitsalltag geprägt haben und welche davon du wegen deiner psychischen Erkrankung nicht mehr bewältigen kannst. Es geht damit nicht automatisch darum, ob du irgendeine andere Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt ausüben könntest.

Viele Verträge verzichten auf eine abstrakte Verweisung. Dann kann der Versicherer dich nicht ohne Weiteres auf einen Beruf verweisen, den du bisher nicht ausgeübt hast. Eine konkrete Verweisung kann je nach Vertrag dennoch relevant sein, wenn du tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübst, die deinen Fähigkeiten und deiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Die Vertragsbedingungen sind deshalb entscheidend.

Ärztliche Nachweise und Tätigkeitsbeschreibung

Für die Leistungsprüfung brauchst du aussagekräftige medizinische Unterlagen. Berichte von Psychotherapeuten können wichtig sein; zusätzlich verlangen Versicherer häufig eine fachärztliche Einschätzung, etwa durch einen Facharzt für Psychiatrie. Aus den Unterlagen sollte hervorgehen, welche Beschwerden bestehen, wie sie sich auf deine Leistungsfähigkeit auswirken und wie die weitere Entwicklung eingeschätzt wird.

Ebenso wichtig ist eine detaillierte Beschreibung deiner beruflichen Tätigkeit. In einem sogenannten Stundenplan hältst du für typische Arbeitstage fest, welche Aufgaben wie viel Zeit beanspruchen und welche Tätigkeiten dir nicht mehr oder nur noch teilweise möglich sind. Allgemeine Aussagen wie „Ich kann nicht mehr arbeiten“ reichen dafür meist nicht aus.

Prognose und Behandlung

Der Versicherer prüft auch, ob die Beeinträchtigung voraussichtlich nur vorübergehend ist. Eine realistische Aussicht auf eine baldige wesentliche Besserung kann die Anerkennung erschweren. Das bedeutet jedoch nicht, dass du auf eine Behandlung verzichten solltest. Ambulante oder stationäre Behandlungen können wichtige Hinweise auf den Verlauf und den Schweregrad liefern. Entscheidend ist, was sich aus den medizinischen Unterlagen und den Vertragsbedingungen ergibt.

Wo liegen die häufigsten Hürden?

Versicherungsberater und Kunde im Gespräch im Büro

Bei psychischen Erkrankungen ist die Leistungsprüfung oft umfangreich. Der Versicherer vergleicht deinen Gesundheitszustand mit deiner früheren beruflichen Tätigkeit und kann weitere Auskünfte oder ein eigenes Gutachten verlangen. Dadurch kann sich die Bearbeitung verlängern.

  • Unklare Einschränkungen: Die medizinischen Unterlagen beschreiben die Diagnose, erklären aber nicht ausreichend, welche konkreten beruflichen Tätigkeiten dadurch wegfallen.
  • Unvollständige Unterlagen: Fehlende Arztberichte, Therapieunterlagen oder Tätigkeitsbeschreibungen erschweren die Prüfung.
  • Abweichende Einschätzungen: Dein behandelnder Arzt und ein vom Versicherer beauftragter Gutachter können die Leistungsfähigkeit unterschiedlich bewerten.
  • Vertragliche Ausschlüsse: Manche Verträge schließen bestimmte psychische Erkrankungen aus oder enthalten besondere Regelungen.

Bei Selbstständigen kann zusätzlich geprüft werden, ob sich der Betrieb umorganisieren lässt. Ob eine solche Umorganisation zumutbar ist, hängt von den Umständen und den Versicherungsbedingungen ab.

Warum lehnt die BU die Leistung ab?

Eine Ablehnung kann verschiedene Gründe haben. Häufig bestreitet der Versicherer, dass der erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit erreicht ist. Dann reichen die vorgelegten Nachweise aus seiner Sicht nicht aus, um eine mindestens 50-prozentige Einschränkung deines konkreten Berufs zu belegen.

Ebenso kann der Versicherer von einer nur vorübergehenden Beeinträchtigung ausgehen. Gerade bei Erschöpfungszuständen oder Burnout wird geprüft, ob eine Therapie, eine Auszeit oder eine andere Maßnahme eine Rückkehr in den Beruf erwarten lässt. Auch ein vertraglicher Leistungsausschluss kann dazu führen, dass trotz einer Erkrankung keine Leistung erbracht wird.

Besonders wichtig sind deine Angaben beim Vertragsabschluss. Gesundheitsfragen musst du vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Dazu gehören je nach Fragebogen frühere Diagnosen, Behandlungen, Psychotherapien und Klinikaufenthalte. Werden relevante Angaben verschwiegen, kann der Versicherer den Vertrag rechtlich überprüfen und die Leistung verweigern. Welche Folgen konkret eintreten, hängt unter anderem von der jeweiligen Frage, deinen Angaben und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Was kannst du bei einer Leistungsverweigerung tun?

Entscheidung und Unterlagen prüfen

Lass dir die Ablehnung schriftlich mit Begründung geben. Vergleiche die Argumentation des Versicherers mit den Versicherungsbedingungen und deinen medizinischen Unterlagen. Sammle Arzt- und Therapieberichte, Gutachten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und deine Tätigkeitsbeschreibung. Eigene Aufzeichnungen können ergänzen, welche Einschränkungen im Arbeitsalltag tatsächlich auftreten; sie ersetzen jedoch keine medizinische Beurteilung.

Ombudsstelle und rechtliche Beratung

Eine mögliche erste Anlaufstelle ist der Versicherungsombudsmann beziehungsweise eine zuständige Schlichtungsstelle. Das Verfahren ist für Versicherungsnehmer grundsätzlich kostenlos. Die Voraussetzungen und die Bindungswirkung einer Entscheidung hängen vom Verfahren und insbesondere vom Streitwert ab. Prüfe deshalb die aktuellen Regeln.

Wenn die Schlichtung nicht weiterhilft, kommt eine rechtliche Prüfung oder Klage infrage. Vor einer Klage solltest du die Erfolgsaussichten, mögliche Gutachten sowie Gerichts- und Anwaltskosten klären. Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung solltest du prüfen, ob sie den Streit abdeckt.

Was solltest du vor dem BU-Antrag beachten?

Versicherungsberater und Kunde im Gespräch im Büro

Wenn du bereits psychisch behandelt wurdest oder Beschwerden hattest, beantworte die Gesundheitsfragen nicht aus dem Gedächtnis. Fordere zunächst deine Patienten- und Behandlungsunterlagen an und kläre, welche Zeiträume und Diagnosen der Antrag konkret abfragt. Unklare Angaben solltest du erläutern, statt sie wegzulassen.

Eine anonyme Risikovoranfrage kann sinnvoll sein, wenn du wegen Vorerkrankungen mit einem Risikozuschlag, einem Leistungsausschluss oder einer Ablehnung rechnest. Dabei werden deine Gesundheitsdaten zunächst anonymisiert bei Versicherern angefragt. So kannst du eine erste Einschätzung erhalten, ohne sofort einen regulären Antrag zu stellen. Die genaue Vorgehensweise solltest du mit einer fachkundigen Beratung abstimmen.

Zusammengefasst: Die BU zahlt bei psychischer Erkrankung nicht automatisch wegen einer Diagnose. Ausschlaggebend sind die vertragliche Definition, die konkrete Einschränkung deines Berufs, belastbare medizinische Nachweise und eine schlüssige Tätigkeitsbeschreibung. Vollständige Angaben beim Antrag und eine sorgfältige Dokumentation im Leistungsfall können entscheidend sein.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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