Welche Impfungen übernimmt die Krankenkasse?
Ob deine Krankenkasse eine Impfung bezahlt, hängt vor allem vom Anlass, deiner persönlichen Risikosituation und der Art deiner Versicherung ab. Für gesetzlich Versicherte bilden die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und die geltenden Schutzimpfungs-Richtlinien die wichtigste Grundlage. Empfohlene Standardimpfungen werden in der Regel als Kassenleistung übernommen. Bei Reiseimpfungen und Impfungen außerhalb dieser Empfehlungen entscheidet die Krankenkasse dagegen häufig freiwillig.
Die konkreten Regeln können sich ändern. Kläre deshalb vor der Impfung, ob die Kosten für den Impfstoff, die ärztliche Leistung und gegebenenfalls eine Beratung übernommen werden.
Standardimpfungen für Kinder und Jugendliche
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die empfohlenen Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche. Dazu gehören je nach Alter und Impfstatus unter anderem Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Polio, Hib, Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Pneumokokken und Meningokokken. Auch Kombinationsimpfstoffe wie die Sechsfachimpfung oder die MMR-Impfung sind Bestandteil der empfohlenen Versorgung.
Weitere Beispiele sind die Rotavirus-Impfung im Säuglingsalter, Auffrischungen im Kindes- und Jugendalter sowie die HPV-Impfung innerhalb der dafür empfohlenen Altersgruppen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Impfstoffs, sondern ob die Impfung nach den aktuell geltenden Empfehlungen und Richtlinien vorgesehen ist.
Bei einer Regelleistung rechnet die Arztpraxis meist direkt mit der Krankenkasse ab. Du legst dafür deine elektronische Gesundheitskarte vor. Den Impfpass solltest du zu jedem Termin mitbringen, damit die Praxis den Impfstatus prüfen und die Impfung dokumentieren kann.
Impfungen für Erwachsene, Schwangere und ältere Menschen
Auch Erwachsene haben Anspruch auf bestimmte empfohlene Impfungen und Auffrischungen. Welche Impfungen für dich sinnvoll sind, hängt unter anderem von deinem Alter, Vorerkrankungen, deinem Beruf und deinen bisherigen Impfungen ab. Für ältere Menschen und bestimmte Risikogruppen können beispielsweise Impfungen gegen Influenza, Pneumokokken oder Herpes Zoster empfohlen sein. Ob eine Impfung übernommen wird, richtet sich nach der jeweils geltenden Empfehlung.
Während der Schwangerschaft gelten besondere medizinische Vorgaben. Besprich deinen Impfstatus frühzeitig mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Für empfohlene Impfungen in der Schwangerschaft ist eine Kostenübernahme grundsätzlich möglich, die genaue Abrechnung sollte aber mit der Praxis und deiner Krankenkasse geklärt werden. Auch für enge Kontaktpersonen können eigene Empfehlungen gelten; daraus folgt jedoch nicht automatisch ein Leistungsanspruch bei jeder Krankenkasse.
Grippeimpfung: Wann zahlt die Krankenkasse?
Die Grippeschutzimpfung wird insbesondere für die von der STIKO empfohlenen Risikogruppen übernommen. Dazu können unter anderem ältere Menschen, Schwangere und Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen gehören. Auch Menschen, die in Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen leben oder arbeiten, können nach den geltenden Empfehlungen berücksichtigt werden.
Wenn du nicht zu einer empfohlenen Zielgruppe gehörst, bieten viele Krankenkassen die Grippeimpfung trotzdem als freiwillige Leistung an. Die Bedingungen unterscheiden sich: Manche Kassen übernehmen die Kosten vollständig, andere nur teilweise oder verlangen die Einreichung von Belegen. Frag deshalb vor dem Termin nach, ob Impfstoff und ärztliche Leistung eingeschlossen sind und ob du zunächst selbst bezahlen musst.
Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe
Reiseimpfungen gehören in der gesetzlichen Krankenversicherung häufig nicht zu den einheitlichen Pflichtleistungen. Viele Krankenkassen erstatten sie jedoch ganz oder teilweise als Satzungsleistung. Welche Impfungen berücksichtigt werden, kann vom Reiseziel, der offiziellen Empfehlung und den Satzungsbedingungen deiner Kasse abhängen. Beispiele aus der Reisemedizin sind Impfungen gegen Hepatitis A, Gelbfieber oder Tollwut.
Vor der Reise solltest du dich reisemedizinisch beraten lassen und die Kostenübernahme vorab klären. Je nach Kasse musst du die Rechnung für die ärztliche Leistung, den Impfstoff und gegebenenfalls die Apothekenquittung einreichen. Manche Kassen verlangen ein eigenes Formular oder eine vorherige Genehmigung. Eine direkte Abrechnung über die Gesundheitskarte ist möglich, aber nicht bei jeder freiwilligen Reiseleistung üblich.
Die Malariaprophylaxe ist keine Impfung, sondern eine medikamentöse Vorbeugung. Ob Medikamente und Beratung erstattet werden, hängt ebenfalls von der Krankenkasse und dem Anlass der Reise ab. Die Entscheidung über eine Prophylaxe sollte auf einer individuellen reisemedizinischen Beratung beruhen.
Freiwillige Satzungsleistungen und Zusatzimpfungen
Gesetzliche Krankenkassen können über den festgelegten Leistungskatalog hinaus zusätzliche Impfungen erstatten. Diese freiwilligen Leistungen werden in der Satzung der jeweiligen Kasse geregelt. Häufig betrifft das Reiseimpfungen oder Impfungen, die nur für bestimmte Risikogruppen empfohlen werden. Als Beispiel wird oft die Impfung gegen Meningokokken B genannt; ob und unter welchen Voraussetzungen sie übernommen wird, ist jedoch von der Kasse und deiner persönlichen Situation abhängig.
Auch eine Impfung, die medizinisch sinnvoll erscheint, wird nicht automatisch bezahlt. Frage deine Krankenkasse, ob sie eine Satzungsleistung anbietet, welche Alters- oder Risikogrenzen gelten und ob ein ärztlicher Nachweis notwendig ist. Bei einer Ablehnung kannst du die Impfung möglicherweise als Selbstzahlerleistung durchführen lassen. Lass dir vorher einen Kostenvoranschlag geben.
Impfungen bei chronischen Erkrankungen und Immunschwäche
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Bei Diabetes, Asthma, Herz- oder Nierenerkrankungen sowie bei einer Immunschwäche können zusätzliche Impfempfehlungen gelten. Auch bestimmte Medikamente, eine Krebsbehandlung oder eine Organtransplantation beeinflussen die Impfplanung. Die STIKO berücksichtigt solche besonderen Situationen in eigenen Empfehlungen.
Ob eine Impfung für dich geeignet ist, muss ärztlich geprüft werden. Nicht jeder Impfstoff ist bei einer geschwächten Immunabwehr gleichermaßen geeignet oder wirksam. Vereinbare deshalb eine individuelle Impfberatung und bringe deinen Impfpass sowie eine Übersicht deiner Medikamente mit. Empfohlene Impfungen werden bei entsprechender Indikation grundsätzlich nach den geltenden Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet. Zusätzliche oder nicht standardmäßige Impfungen können dagegen eine vorherige Genehmigung oder eine Satzungsleistung erfordern.
Beruflich notwendige Impfungen
Brauchst du eine Impfung wegen deiner beruflichen Tätigkeit oder eines dienstlich veranlassten Auslandsaufenthalts, ist nicht automatisch die Krankenkasse zuständig. Wenn durch die Arbeit eine besondere Infektionsgefahr besteht, kann der Arbeitgeber die Kosten für die erforderliche arbeitsmedizinische Beratung und Impfung tragen müssen. Kläre die Zuständigkeit frühzeitig mit deinem Arbeitgeber oder dem Betriebsarzt.
Für eine private Reise gelten dagegen die Regeln deiner Krankenversicherung. Bei gemischten Anlässen solltest du dir die Kostenübernahme und Zuständigkeit schriftlich bestätigen lassen, bevor du dich impfen lässt.
So läuft die Abrechnung ab
Bei empfohlenen Standardimpfungen übernimmt die Praxis die Abrechnung häufig direkt über deine elektronische Gesundheitskarte. Bei Reiseimpfungen, Wunschimpfungen und anderen freiwilligen Leistungen kann ein anderes Verfahren gelten:
- Frag vor dem Termin bei deiner Krankenkasse nach der konkreten Leistung.
- Lass dir mitteilen, ob eine Genehmigung, Verordnung oder ein Formular erforderlich ist.
- Bewahre Rechnungen für Impfstoff, ärztliche Leistung und Beratung auf.
- Reiche die Unterlagen über das Online-Portal, per App oder auf dem von der Kasse verlangten Weg ein.
- Prüfe den Erstattungsbescheid und kläre offene Fragen direkt mit der Kasse.
Bei einem alternativen Impfstoff, einem bestimmten Hersteller oder einem Lieferengpass können besondere Erstattungsregeln gelten. Wenn dir ein Präparat ausdrücklich empfohlen wird, frage sicherheitshalber nach, ob die Kasse genau diesen Impfstoff übernimmt.
Gesetzliche und private Krankenversicherung
In der GKV richten sich Standardleistungen im Wesentlichen nach den geltenden Empfehlungen und Richtlinien. Satzungsleistungen, Erstattungsgrenzen und das Verfahren bei Reiseimpfungen unterscheiden sich jedoch zwischen den Kassen.
In der privaten Krankenversicherung hängt die Erstattung vom individuellen Tarif ab. Prüfe vor der Impfung deine Versicherungsbedingungen oder frage beim Versicherer nach. Häufig musst du die Rechnung zunächst selbst begleichen und anschließend einreichen.
Wichtig vor jeder Impfung
Verlass dich bei freiwilligen Leistungen nicht auf allgemeine Aussagen. Entscheidend sind die aktuelle Satzung deiner Krankenkasse, dein Impfgrund und deine persönliche gesundheitliche Situation.
- Prüfe die aktuellen STIKO-Empfehlungen und lass dich ärztlich beraten.
- Frage deine Krankenkasse vor Reise- und Zusatzimpfungen nach der Kostenübernahme.
- Kläre, ob Impfstoff, ärztliche Leistung und Beratung erstattet werden.
- Bewahre alle Belege und Nachweise auf.
- Bei beruflich erforderlichen Impfungen beziehe deinen Arbeitgeber oder Betriebsarzt ein.
So erkennst du frühzeitig, ob deine Impfung direkt abgerechnet wird oder ob du einen Erstattungsantrag stellen musst. Die verbindliche Auskunft zu deinem konkreten Anspruch erhältst du bei deiner Krankenkasse beziehungsweise bei deiner privaten Versicherung.
Impfpass und individuelle Beratung
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Ein aktueller Impfpass erleichtert die Prüfung deines Schutzes. Nimm ihn zu Arztterminen mit und sprich besondere Umstände wie Schwangerschaft, chronische Erkrankungen, Immunschwäche, geplante Reisen oder berufliche Risiken an. Die medizinische Entscheidung über eine Impfung gehört in die ärztliche Beratung; die Frage der Erstattung klärst du anschließend mit deiner Krankenkasse.

