Krankenkasse Krankengeld: So sichern Sie sich Leistungen

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Krankenkasse Krankengeld: So sichern Sie sich Leistungen

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Wenn du länger krank bist, endet die Entgeltfortzahlung deines Arbeitgebers in der Regel nach sechs Wochen. Danach kann Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse deinen Verdienstausfall teilweise auffangen. Entscheidend sind dein Versicherungsstatus, eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit und die lückenlose Einhaltung wichtiger Fristen.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Anspruch auf Krankengeld besteht grundsätzlich für gesetzlich Versicherte, wenn sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind und dadurch ein Verdienstausfall entsteht. Dazu gehören insbesondere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Auszubildende. Auch freiwillige Mitglieder können Anspruch haben, wenn ihre Versicherung diesen einschließt.

  • Du bist gesetzlich krankenversichert und hast einen Anspruch auf Krankengeld.
  • Deine Arbeitsunfähigkeit wurde ärztlich festgestellt.
  • Die Arbeitsunfähigkeit ist ohne relevante Lücke nachgewiesen.
  • Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ist abgelaufen oder es gelten besondere Regeln, etwa bei ALG I.

Nicht automatisch anspruchsberechtigt sind beispielsweise Familienversicherte, hauptberuflich Selbstständige ohne Krankengeldoption, viele Studierende und Praktikanten sowie Personen ohne entsprechenden Verdienstausfall. Wer Bürgergeld bezieht, erhält bei Krankheit grundsätzlich kein Krankengeld; die bestehende Leistung läuft nach den dafür geltenden Regeln weiter.

Ob in deinem Fall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Versicherungs- und Beschäftigungsbedingungen ab. Bei Unsicherheit solltest du deine Krankenkasse frühzeitig fragen.

Wann beginnt die Zahlung?

Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber in der Regel bis zu sechs Wochen das normale Arbeitsentgelt weiter. Diese Entgeltfortzahlung umfasst meist 42 Kalendertage. Ab dem 43. Tag kann die Krankenkasse Krankengeld zahlen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Krankenkasse zahlt Krankengeld normalerweise rückwirkend für den Zeitraum, für den deine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde. Es gibt deshalb nicht zwingend ein einheitliches monatliches Auszahlungsdatum. Die Bearbeitung kann davon abhängen, wann alle erforderlichen Daten vorliegen.

Bei einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt gelten besondere Abläufe. Maßgeblich ist auch hier, wie die Arbeitsunfähigkeit dokumentiert und an die Krankenkasse übermittelt wird.

Wie hoch ist Krankengeld?

Das Krankengeld wird nicht einfach als fester Prozentsatz deines letzten Nettoeinkommens ausgezahlt. Grundsätzlich gilt:

  • Es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts.
  • Es darf höchstens 90 Prozent des regelmäßigen Nettoarbeitsentgelts betragen.
  • Für die Berechnung gilt eine gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze.

Von dem Bruttobetrag werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Beiträge zur Krankenversicherung fallen während des Krankengeldbezugs grundsätzlich nicht in gleicher Weise an. Der tatsächlich ausgezahlte Betrag liegt deshalb häufig unter deinem bisherigen Netto. Gesetzliche Rechengrenzen und Höchstbeträge können sich ändern; für eine genaue Berechnung solltest du die aktuelle Auskunft deiner Krankenkasse verwenden.

Welche Fristen und Meldungen musst du beachten?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, wird von der Arztpraxis in der Regel direkt an die Krankenkasse übermittelt. Dein Arbeitgeber ruft die erforderlichen Daten elektronisch ab. Du musst dich trotzdem unverzüglich bei deinem Arbeitgeber krankmelden und mitteilen, wie lange du voraussichtlich ausfällst.

Kontrolliere außerdem, ob die eAU korrekt übermittelt wurde. Bei technischen Problemen, einer Behandlung im Ausland oder einer Bescheinigung durch einen Arzt ohne Teilnahme am eAU-Verfahren kann eine Papierbescheinigung erforderlich sein. Dann musst du sie selbst an die Krankenkasse weiterleiten und die jeweils geltende Frist einhalten. Verspätete oder fehlende Nachweise können zu Unterbrechungen beim Krankengeld führen.

Wenn deine Arbeitsunfähigkeit weiter besteht, brauchst du eine Folgebescheinigung ohne Lücke. Kümmere dich rechtzeitig um den nächsten Arzttermin. Eine nachträgliche Feststellung ist nicht in jedem Fall möglich und kann den Anspruch gefährden.

Wichtig: Melde dich bei deinem Arbeitgeber und – wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert – frühzeitig bei deiner Krankenkasse. Bewahre Ausdrucke, Bescheinigungen und Nachrichten auf.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Für dieselbe Krankheit besteht Krankengeld grundsätzlich höchstens 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Die ersten sechs Wochen der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber werden auf diese Höchstdauer angerechnet. Wiederholte Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Erkrankung können deshalb zusammengezählt werden.

Nach dem Ende der maximalen Bezugsdauer endet das Krankengeld auch dann, wenn du weiterhin krank bist. Dann solltest du rechtzeitig prüfen, ob andere Leistungen infrage kommen. Dazu können – abhängig von deiner gesundheitlichen und beruflichen Situation – eine Erwerbsminderungsrente, Leistungen der Agentur für Arbeit, Übergangsgeld oder eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gehören. Ob du die Voraussetzungen erfüllst, entscheidet die jeweils zuständige Stelle beziehungsweise dein Versicherungsvertrag.

Besonderheiten für Arbeitslose, Selbstständige und Eltern

Arbeitslosengeld I

Wenn du ALG I beziehst und krank wirst, zahlt die Agentur für Arbeit die Leistung zunächst für einen begrenzten Zeitraum weiter. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger an, kann anschließend Krankengeld gezahlt werden. Die Höhe orientiert sich grundsätzlich am bisherigen ALG-I-Bezug. Du musst deine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich der Agentur für Arbeit melden und die erforderlichen Nachweise einreichen.

Selbstständige und Freiberufler

Als hauptberuflich Selbstständiger hast du in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht automatisch Anspruch auf Krankengeld. Du musst eine Krankengeldoption, einen Wahltarif oder eine zusätzliche private Versicherung wählen. Je nach Tarif kann die Zahlung ab dem 43. Tag oder früher beginnen. Häufig gelten dafür Zusatzbeiträge, Bindungsfristen und weitere Bedingungen.

Eine private Krankentagegeldversicherung kann unabhängig davon einen vereinbarten Tagessatz leisten. Prüfe vor dem Abschluss, ab welchem Tag gezahlt wird, wie hoch die Leistung sein darf und ob sie zu deinem tatsächlichen Einkommensausfall passt.

Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld ist nicht dasselbe wie dein eigenes Krankengeld. Es kann gezahlt werden, wenn dein gesetzlich versichertes Kind krank ist, Betreuung benötigt und du deshalb nicht arbeiten kannst. Dafür müssen unter anderem deine eigene Versicherung mit Krankengeldanspruch, die ärztliche Bescheinigung und die Betreuungssituation berücksichtigt werden. Für Kinder mit Behinderung können besondere Regeln gelten.

Die Höhe und die Zahl der möglichen Anspruchstage richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben, die sich ändern können. Für die Antragstellung benötigst du in der Regel die Bescheinigung der Kinderarztpraxis und musst den Antrag bei deiner Krankenkasse einreichen.

Was tun bei einer Versorgungslücke?

Krankengeld ersetzt dein bisheriges Einkommen meist nicht vollständig. Gleichzeitig laufen Miete, Kredite, Versicherungen und andere Fixkosten weiter. Ermittle deshalb frühzeitig, wie groß die Differenz zwischen deinem erwarteten Krankengeld und deinen monatlichen Ausgaben ist.

  • Prüfe die voraussichtliche Höhe des Krankengeldes bei deiner Krankenkasse.
  • Ordne deine Ausgaben nach unverzichtbaren und aufschiebbaren Kosten.
  • Halte einen finanziellen Puffer vor, soweit das möglich ist.
  • Prüfe, ob eine private Krankentagegeldversicherung deine Lücke passend abdecken könnte.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfolgt ein anderes Ziel: Sie soll bei dauerhafter Berufsunfähigkeit leisten und ist nicht bloß eine Ergänzung für eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Ob Krankentagegeld und BU-Rente gleichzeitig gezahlt werden können, hängt von den jeweiligen Bedingungen ab.

Deine wichtigsten Schritte im Überblick

  1. Melde dich sofort beim Arbeitgeber beziehungsweise bei der Agentur für Arbeit krank.
  2. Lass deine Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen.
  3. Prüfe, ob die eAU bei der Krankenkasse eingegangen ist.
  4. Besorge rechtzeitig Folgebescheinigungen und vermeide Lücken.
  5. Informiere dich vor dem Ende der Entgeltfortzahlung über die Auszahlung und Höhe des Krankengeldes.
  6. Plane mögliche Einkommenslücken und prüfe Anschlussleistungen, wenn die Krankheit länger dauert.

Krankengeld der Krankenkasse: Darauf kommt es an

Für den Krankengeldanspruch sind vor allem dein Versicherungsstatus, die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und die Einhaltung der Melde- und Nachweispflichten entscheidend. Bei Beschäftigten beginnt die Zahlung meist nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung ab dem 43. Tag. Die Leistung ist begrenzt und fällt häufig niedriger aus als dein bisheriges Netto.

Wenn du selbstständig bist, ALG I beziehst, ein Kind betreust oder das Krankengeld bereits längere Zeit erhältst, gelten zusätzliche Regeln. Kläre offene Fragen direkt mit deiner Krankenkasse und beachte aktuelle Fristen. So vermeidest du unnötige Unterbrechungen und kannst deine finanzielle Situation besser planen.

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Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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