Auslandskrankenversicherung: Definition, Umfang und versicherte Leistungen

Auslandskrankenversicherung: Definition, Umfang und versicherte Leistungen

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt je nach Tarif medizinische Kosten, die deine gesetzliche oder private Krankenversicherung im Ausland nicht oder nur teilweise trägt. Sie kann dich vor hohen Rechnungen schützen und Leistungen wie ambulante Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, schmerzstillende Zahnbehandlungen oder einen Rücktransport einschließen.

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im Ausland häufig nur einen eingeschränkten Schutz. Innerhalb der Europäischen Union und in einigen weiteren Ländern erleichtern die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder Sozialversicherungsabkommen den Zugang zur medizinischen Versorgung. Eigenanteile, private Behandlungen und bestimmte Leistungen sind jedoch nicht immer abgedeckt. Außerhalb entsprechender Abkommen musst du Behandlungskosten häufig selbst tragen.

Ein wichtiger Unterschied: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen Rücktransport nach Deutschland in der Regel nicht. Auch zahnärztliche Notfallbehandlungen oder Kosten, die über das Leistungsniveau des Reiselandes hinausgehen, können eine zusätzliche Versicherung erforderlich machen.

Auslandsreisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung?

Auslandskrankenversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung im Vergleich

Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist vor allem für kurzfristige Urlaubs- und Geschäftsreisen gedacht. Sie greift während der versicherten Reise und endet in der Regel mit deiner Rückkehr. Typische Leistungen sind die Behandlung akuter Erkrankungen und Unfallfolgen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente sowie ein medizinisch notwendiger oder tariflich als sinnvoll und vertretbar definierter Rücktransport.

Auslandskrankenversicherung für längere Aufenthalte

Eine Auslandskrankenversicherung kann für längere Aufenthalte, etwa ein Auslandssemester, eine berufliche Entsendung oder einen längeren Aufenthalt, ausgelegt sein. Je nach Vertrag umfasst sie zusätzliche Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, längerfristige Behandlungen, Rehabilitation oder psychotherapeutische Betreuung. Prüfe vor dem Abschluss, ob die geplante Aufenthaltsdauer und der Zweck deiner Reise tatsächlich versichert sind.

Welche Leistungen können versichert sein?

Familie mit Gepäck am Flughafen

Der Umfang hängt vom Tarif ab. Häufig gehören folgende Leistungen zum Versicherungsschutz:

  • Ambulante Behandlung: Arztbesuche, Untersuchungen und diagnostische Tests können übernommen werden.

  • Stationäre Behandlung: Dazu können Krankenhausaufenthalte, Operationen, Pflege und Verpflegung gehören.

  • Arznei-, Verbands- und Heilmittel: Notwendige Medikamente, Verbandsmaterial oder bestimmte Heilmittel können erstattungsfähig sein.

  • Zahnbehandlung: Viele Tarife übernehmen schmerzstillende Zahnbehandlungen, etwa eine Notfallbehandlung oder provisorische Füllung.

  • Rücktransport: Je nach Bedingung organisiert und bezahlt der Versicherer den Rücktransport nach Deutschland, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Überführung im Todesfall: Manche Tarife übernehmen die Überführung des Leichnams in die Heimat.

Zusatzleistungen wie eine digitale Sprechstunde, Rettungs- und Bergungskosten, Gepäckrücktransport oder Unterstützung bei pandemiebedingten Problemen sind möglich, aber nicht automatisch Bestandteil jedes Vertrags.

Für wen ist der Schutz sinnvoll?

Reisende unterwegs in der Natur

Eine Auslandskrankenversicherung ist besonders relevant, wenn du außerhalb der EU oder in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen reist. Sie kann aber auch innerhalb Europas sinnvoll sein, weil EHIC und Abkommen nicht jede Behandlung und nicht jeden Eigenanteil abdecken. Das gilt ebenso für privat Versicherte: Auch private Tarife können im Ausland zeitlich oder inhaltlich begrenzt sein.

Familien, ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen sollten die Bedingungen besonders sorgfältig prüfen. Vorerkrankungen, geplante Behandlungen und Schwangerschaft können besonderen Regeln unterliegen. Lass dir vor dem Abschluss bestätigen, welche Risiken und Behandlungen tatsächlich eingeschlossen sind.

Wann besteht kein Versicherungsschutz?

Reisender mit Weltkarte am Flughafen

Eine Auslandskrankenversicherung deckt normalerweise keine beliebigen Behandlungen ab. Typische Einschränkungen können sein:

  • medizinisch nicht notwendige oder kosmetische Behandlungen;

  • Behandlungen, die bereits vor Reiseantritt geplant oder der eigentliche Grund der Reise sind;

  • reguläre Schwangerschaftsvorsorge und Entbindungen, sofern der Tarif nichts anderes vorsieht;

  • Kur-, Sanatoriums-, Reha- oder psychotherapeutische Behandlungen, wenn sie nicht ausdrücklich eingeschlossen sind;

  • vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle sowie bestimmte Folgen grob fahrlässigen Verhaltens.

Auch bei Pandemien gibt es keine pauschale Leistungsgarantie. Behandlungskosten, Quarantäne, Rücktransport oder Stornokosten sind nur erstattungsfähig, wenn die Versicherungsbedingungen das vorsehen.

Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?

Der Beitrag richtet sich unter anderem nach Alter, Reiseziel, Aufenthaltsdauer, Tarifumfang und der Frage, ob du allein oder mit deiner Familie versichert bist. Eine Jahrespolice kann sich für Vielreisende lohnen, wenn jede einzelne Reise die im Vertrag festgelegte Höchstdauer einhält. Eine Einzelpolice gilt dagegen nur für eine bestimmte Reise.

Für Aufenthalte von mehr als wenigen Wochen reichen Standard-Jahrespolicen häufig nicht aus. Prüfe deshalb die maximale Reisedauer – im Ausgangsmaterial werden je nach Tarif beispielsweise 56 oder 60 Tage genannt – und schließe bei Bedarf eine Langzeitversicherung ab. Vergleiche nicht nur den Preis, sondern auch Selbstbeteiligung, Geltungsbereich, Ausschlüsse, Rücktransport und Leistungen bei Vorerkrankungen.

Was solltest du vor der Reise beachten?

Schließe die Versicherung möglichst vor Reiseantritt ab und prüfe, ab wann der Schutz beginnt. Halte deine Versicherungsnummer, die Notfallnummer des Versicherers und die Vertragsbedingungen griffbereit. Je nach Anbieter werden Reisedaten, Reiseziel, Reisegrund, Angaben zu Vorerkrankungen und eine bestehende Krankenversicherung abgefragt.

Informiere dich zusätzlich bei deiner Krankenkasse über EHIC, Sozialversicherungsabkommen und mögliche Eigenanteile. Zu den im Ausgangsmaterial genannten Ländern mit Abkommen gehören beispielsweise Dänemark, Großbritannien, Belgien, Griechenland, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Island, Liechtenstein, die Schweiz, die Türkei und Tunesien. Die konkreten Regeln können je nach Land und Abkommen unterschiedlich sein.

Was tun bei einem medizinischen Notfall?

Behandlung im Ausland bei einem medizinischen Notfall

  1. Wähle zunächst den örtlichen Notruf und lass dir medizinisch helfen. In vielen Ländern gilt 112; informiere dich vor der Reise über die örtlichen Notrufnummern.

  2. Kontaktiere den Versicherer so früh wie möglich, insbesondere vor einem geplanten Krankenhausaufenthalt. Im akuten Notfall hat die Behandlung Vorrang.

  3. Halte Versicherungsnummer, Aufenthaltsort und Informationen zur Behandlung bereit.

  4. Bewahre Rechnungen, Quittungen, ärztliche Verordnungen und Krankenhausberichte auf. Bei stationärer Behandlung solltest du die Notfall-Hotline unmittelbar informieren.

Ein Rücktransport wird in der Regel durch den Versicherer und die behandelnden Ärzte organisiert. Ob er medizinisch notwendig, sinnvoll oder vertretbar ist, richtet sich nach dem Vertrag und der medizinischen Einschätzung. Du solltest ihn nicht eigenständig buchen, ohne vorher die Bedingungen und die Kostenübernahme zu klären.

Wie reichst du Behandlungskosten ein?

Erstattung von Behandlungskosten durch die Auslandskrankenversicherung

Für die Erstattung benötigst du meist das Schadenformular sowie detaillierte Rechnungen mit Zahlungsbelegen. Je nach Behandlung können außerdem Diagnose, ärztliche Verordnung, Krankenhausbericht und ein Nachweis über den Reisezeitraum oder Grenzübertritt verlangt werden. Reiche die Unterlagen vollständig und innerhalb der im Vertrag genannten Frist ein und bewahre Kopien auf.

Bei Fragen hilft die Notfall- oder Servicenummer des Versicherers. Auch die Kontaktdaten der deutschen Botschaft oder des Konsulats können im Ausland nützlich sein. Lies vor Reiseantritt die Versicherungsbedingungen: Entscheidend sind nicht nur die versicherten Leistungen, sondern auch Höchstgrenzen, Ausschlüsse, Obliegenheiten und die Regelungen zum Rücktransport.

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität: Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Solltest du Fragen haben, schreib unserem Support.

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Steven

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