Wenn du Physiotherapie bei einer Wahltherapeutin oder einem Wahltherapeuten in Anspruch nimmst, zahlst du die Behandlung meist zunächst selbst. Für die Rückerstattung reichst du die Unterlagen anschließend bei deiner Krankenkasse ein. Entscheidend ist dabei nicht dein tatsächliches Privathonorar, sondern der Vertragstarif beziehungsweise Basistarif der jeweiligen Kasse.
Welche Unterlagen brauchst du?
Für den Antrag auf Kostenerstattung solltest du in der Regel drei Dokumente bereithalten:
- die ärztliche Verordnung beziehungsweise das Rezept,
- die vollständige Honorarnote der Physiotherapiepraxis,
- einen Zahlungsnachweis, etwa einen Kontoauszug, eine Quittung oder einen digitalen Zahlungsbeleg.
Die Verordnung sollte vor Beginn der Therapie ausgestellt sein. Darauf sollten die Diagnose, das verordnete Heilmittel, die Anzahl und Frequenz der Einheiten sowie gegebenenfalls ein notwendiger Hausbesuch nachvollziehbar angegeben sein. Kläre bei Unsicherheiten direkt mit der Arztpraxis und deiner Krankenkasse, welche Angaben erforderlich sind.
Auf der Honorarnote sollten dein Name und deine Anschrift, die Daten der Praxis, die einzelnen Leistungen mit Datum und Dauer, die Einzelpreise und der Gesamtbetrag stehen. Außerdem sollte erkennbar sein, dass du die Rechnung bezahlt hast. Fehlt ein Zahlungsnachweis, kann die Kasse weitere Unterlagen anfordern oder die Bearbeitung verzögern.
Beginne die Behandlung nicht einfach ohne Verordnung, wenn du eine Erstattung über die Krankenkasse möchtest. Eine nachträglich ausgestellte Verordnung wird möglicherweise nicht anerkannt.
Wie wird die Erstattung berechnet?
Die Krankenkasse erstattet nicht automatisch einen Prozentsatz deiner Privatrechnung. Sie legt für jede Leistung einen Vertragstarif oder Basistarif fest. Ist das Honorar der Praxis höher, musst du die Differenz selbst tragen. Dein tatsächlicher Eigenanteil besteht bei einer Wahltherapie deshalb aus dem nicht erstatteten Teil des Privathonorars und möglichen zusätzlichen Zuzahlungen.
Vor dem ersten Termin lohnt sich eine kurze Anfrage bei der Kasse oder der Praxis. So kannst du den geltenden Tarif, eine mögliche Bewilligungspflicht und die voraussichtliche Rückerstattung besser einschätzen.
ÖGK: 80 Prozent des Vertragstarifs
Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) reichst du die Verordnung, die Honorarnote und den Zahlungsnachweis nach der Behandlung ein, wenn du zu einem Wahltherapeuten gehst. Laut den Angaben des Ausgangstextes erhältst du 80 Prozent des Vertragstarifs zurück. Maßgeblich ist also nicht, wie viel du privat bezahlt hast, sondern der festgelegte Kassenbetrag.
Die Bewilligungspflicht für physiotherapeutische Behandlungen ist laut Ausgangstext bis zum 30. Juni 2027 ausgesetzt. Prüfe trotzdem vor Therapiebeginn, ob diese Regelung für deine konkrete Behandlung und deinen Versicherungsfall gilt.
Beispiel: Beträgt der Vertragstarif für 45 Minuten Einzelheilgymnastik 57 Euro und der Tarif für eine 15-minütige Heilmassage 8,10 Euro, ergibt sich bei 80 Prozent folgende Rückerstattung:
- Einzelheilgymnastik: 45,60 Euro
- Heilmassage: 6,48 Euro
- Gesamterstattung: 52,08 Euro
Bei einem Privathonorar von 110 Euro blieben in diesem Beispiel rund 57,92 Euro vor weiteren möglichen Zuzahlungen bei dir. Die Beträge dienen nur der Veranschaulichung; aktuelle Tarife können abweichen.
Die Einreichung ist je nach Kasse online, per Post oder bei einer Servicestelle möglich. Für ÖGK und BVAEB nennt der Ausgangstext eine Frist von bis zu 42 Monaten nach der Behandlung. Reiche deine Unterlagen trotzdem zeitnah ein, damit nichts verloren geht und du schneller eine Entscheidung erhältst.
BVAEB: Vertragstarif abzüglich Behandlungsbeitrag
Bei der BVAEB wird die Erstattung ebenfalls anhand des Vertragstarifs berechnet. Zusätzlich wird laut Ausgangstext ein Behandlungsbeitrag von 10 Prozent abgezogen. Dadurch erhältst du effektiv 90 Prozent des Vertragstarifs. Die Differenz zwischen diesem Erstattungsbetrag und deinem Privathonorar bleibt bei dir.
Beispiel: Liegt der Vertragstarif bei 60 Euro und beträgt das Privathonorar 95 Euro, werden 6 Euro Behandlungsbeitrag abgezogen. Die Erstattung beträgt dann 54 Euro. Dein Eigenanteil aus dem Privathonorar beträgt in diesem Beispiel 41 Euro.
Die Unterlagen kannst du über das Portal „Meine BVAEB“ digital hochladen. Achte auf gut lesbare Dateien und bewahre Kopien oder Scans deiner Dokumente auf. Laut Ausgangstext hast du auch bei der BVAEB bis zu 42 Monate Zeit. Bei Fragen zur konkreten Leistung, zum Tarif oder zur Berechnung solltest du die BVAEB direkt kontaktieren.
SVS: Basistarif, Selbstbehalt und Bewilligung
Die SVS orientiert sich an Basistarifen. Diese Beträge bilden die Obergrenze für die Berechnung der Erstattung und liegen häufig unter dem Privathonorar. Zusätzlich kann ein Selbstbehalt anfallen. Seine Höhe hängt von deiner Versicherungsgruppe ab.
In der Regel brauchst du bei der SVS vor Beginn der Therapie eine ärztliche Verordnung und eine Bewilligung der SVS. Ohne vorherige Genehmigung riskierst du, dass die Kosten nicht oder nur teilweise erstattet werden. Kläre deshalb vor dem ersten Termin:
- ob deine Behandlung bewilligungspflichtig ist,
- welcher Basistarif gilt,
- welcher Selbstbehalt auf dich zutrifft,
- welche Unterlagen und Fristen für deinen Antrag gelten.
Beispiel: Bei einem Basistarif von 70 Euro und einem Selbstbehalt von 10 Prozent werden 7 Euro abgezogen. Die maximale Erstattung beträgt dann 63 Euro. Bei einem Privathonorar von 110 Euro bleiben 47 Euro als Differenz bei dir.
Zuzahlungen und Befreiungen
Im Ausgangstext werden für gesetzlich Versicherte eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung sowie ein Eigenanteil von meist 10 Prozent der Behandlungskosten genannt. Dieser Prozentsatz bezieht sich auf den jeweiligen Kassensatz, nicht auf ein höheres Privathonorar. Die konkrete Regelung hängt jedoch von deinem Versicherungssystem und deiner Kasse ab.
Als mögliche Befreiungen nennt der Ausgangstext:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren,
- Schwangere bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden,
- Behandlungen nach Arbeits-, Schul- oder Wegeunfällen, wenn die Unfallversicherung die Kosten übernimmt,
- Versicherte, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben.
Für die Belastungsgrenze werden im Ausgangstext 2 Prozent des jährlichen Brutto-Familieneinkommens beziehungsweise 1 Prozent bei chronischer Krankheit genannt. Sammle dafür alle Belege über Zuzahlungen und frage deine Krankenkasse nach dem aktuellen Verfahren. Die Angaben können je nach Land, Kasse und Versicherungsstatus abweichen.
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Welche Leistungen werden meist nicht übernommen?
Zusatzleistungen außerhalb des Leistungskatalogs, Wellnessangebote und individuell vereinbarte Anwendungen musst du in der Regel selbst bezahlen, sofern deine Kasse sie nicht ausdrücklich übernimmt. Das kann etwa für Kinesiotapes, spezielle Bandagen oder Übungsgeräte für zu Hause gelten. Ob ein Hilfsmittel erstattungsfähig ist, hängt von der Verordnung und den Bestimmungen deiner Kasse ab.
Auch versäumte Termine werden normalerweise nicht von der Krankenkasse bezahlt. Wenn du einen Termin nicht rechtzeitig absagst, kann die Praxis ein Ausfallhonorar verlangen. Informiere dich deshalb über die Absagefrist.
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Physiotherapie ohne Rezept
Wenn du ohne ärztliche Verordnung zu einer physiotherapeutischen Behandlung gehen möchtest, ist der reguläre Weg über die Krankenkasse meist nicht möglich. Eine Ausnahme kann ein sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie sein. Die Behandlung ist dann eine Privatleistung; die gesetzliche Krankenkasse übernimmt sie laut Ausgangstext nicht. Genannt werden Kosten von etwa 35 bis 70 Euro pro Sitzung sowie gegebenenfalls 50 bis 70 Euro für den Erstbefund. Diese Preise können variieren.
So vermeidest du Probleme bei der Erstattung
- Hole die ärztliche Verordnung vor dem ersten Termin ein.
- Frage vorab nach Bewilligung, Vertragstarif oder Basistarif und deinem möglichen Selbstbehalt.
- Lass dir eine vollständige Honorarnote ausstellen und sichere den Zahlungsnachweis.
- Scanne oder fotografiere alle Unterlagen.
- Reiche den Antrag möglichst direkt nach der letzten Behandlung ein.
- Prüfe die aktuellen Fristen und Einreichungswege bei deiner Krankenkasse.
Tarife, Fristen und Bewilligungsregeln können sich ändern. Wenn du die voraussichtliche Erstattung oder deine Zuzahlung nicht sicher berechnen kannst, kläre deinen konkreten Fall vor Therapiebeginn direkt mit der zuständigen Krankenkasse.

