Zahnzusatzversicherung mit hoher Erstattung – welcher Tarif bietet dir 100%?

Zahnarzt lächelt in heller Praxis

Zahnzusatzversicherung mit hoher Erstattung – welcher Tarif bietet dir 100%?

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Eine Zahnzusatzversicherung mit hoher Erstattung kann deinen Eigenanteil bei Zahnersatz, Inlays und hochwertigen Füllungen deutlich senken. Entscheidend ist jedoch nicht nur die Prozentzahl in der Werbung. Prüfe auch, welche Leistungen tatsächlich versichert sind, ob die Erstattung für Material und Labor begrenzt ist und wie der Tarif mit der Gebührenordnung für Zahnärzte umgeht.

90 oder 100 Prozent Erstattung: Was ist sinnvoll?

Bei Zahnersatz gehören Implantate, Brücken und Kronen zu den kostenintensiven Leistungen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt grundsätzlich nur den Festzuschuss für die Regelversorgung. Mehrkosten für hochwertigere Materialien oder aufwendigere Verfahren trägst du ohne Zusatzversicherung selbst.

Tarife mit 100 Prozent Erstattung klingen zunächst nach vollständigem Schutz. In der Praxis bezieht sich die Prozentangabe aber auf die im Tarif definierten erstattungsfähigen Kosten. Begrenzungen für Gebühren, Material, Labor oder die ersten Versicherungsjahre können trotzdem einen Eigenanteil verursachen. Ein Tarif mit 90 Prozent Erstattung ist deshalb häufig ein Kompromiss zwischen Leistung und Beitrag. Ob er für dich wirtschaftlich sinnvoller ist als ein 100-Prozent-Tarif, hängt von Beitrag, Leistungsumfang und Vertragsbedingungen ab.

  • Implantate: Prüfe, ob die Implantatkosten, der Zahnersatz darauf und mögliche Begrenzungen der Implantatanzahl versichert sind.
  • Brücken: Achte darauf, ob auch hochwertige Ausführungen und die dazugehörigen Material- und Laborkosten berücksichtigt werden.
  • Kronen: Vergleiche, ob der Tarif nur die Regelversorgung oder auch höherwertige Materialien und Verfahren erstattet.

Füllungen und Inlays separat prüfen

Viele Tarife unterscheiden zwischen Zahnersatz und Zahnbehandlung. Eine hohe Erstattung für Kronen oder Implantate bedeutet daher nicht automatisch, dass Kunststofffüllungen und Inlays vollständig eingeschlossen sind.

Bei hochwertigen Kunststoff- beziehungsweise Kompositfüllungen kann ein Eigenanteil entstehen, wenn die gesetzliche Krankenkasse nur die Standardversorgung bezuschusst. Amalgamfüllungen werden im Ausgangstext als Vergleich für die Kassenleistung bei Inlays genannt. Inlays werden im Labor angefertigt, etwa aus Keramik oder Gold, und können je nach Ausführung mehrere hundert Euro kosten. Der gesetzliche Zuschuss deckt dabei nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ab.

  • Füllungen: Suche nach einem Tarif, der Zahnbehandlungen ausdrücklich einschließt und nicht nur Zahnersatz versichert.
  • Inlays: Prüfe, ob Inlays ausdrücklich genannt werden und ob die Erstattung 90 oder 100 Prozent der tariflich anerkannten Kosten beträgt.
  • Leistungsgrenzen: Kontrolliere, ob für Füllungen, Inlays oder Zahnreinigung eigene Jahresbudgets gelten.

Im Ausgangstext werden unter anderem Tarife von Allianz, Bayerischer, DKV und Ottonova als Beispiele für Angebote mit vollständiger Erstattung bei Füllungen und Inlays genannt. Die aktuellen Bedingungen solltest du vor einer Entscheidung direkt beim Anbieter prüfen.

GOZ-Grenzen können den Eigenanteil bestimmen

Die GOZ regelt, wie Zahnärzte ihre Leistungen privat abrechnen. Viele Zahnzusatzversicherungen leisten nur bis zu einem bestimmten Steigerungssatz. Häufig ist der 3,5-fache Satz die Obergrenze. Berechnet die Zahnarztpraxis einen höheren Satz, kann der darüber hinausgehende Betrag bei dir verbleiben, sofern dein Tarif diese Kosten nicht einschließt.

Eine Abrechnung über den 3,5-fachen Satz setzt nach den Angaben des Ausgangstextes eine schriftliche Vereinbarung zwischen dir und der Zahnarztpraxis voraus. Darin müssen die betroffene Leistung, der Steigerungsfaktor und der Betrag konkret genannt werden. Außerdem sollst du darauf hingewiesen werden, dass deine Versicherung die Mehrkosten möglicherweise nicht übernimmt.

Vergleiche deshalb, ob der Tarif nur bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz zahlt oder auch höhere Sätze berücksichtigt. Einige Tarife leisten laut Ausgangstext bis zum 5-fachen Satz oder ohne entsprechende Begrenzung. Die konkrete Regelung findest du in den Versicherungsbedingungen.

Tarifbeispiele und wichtige Bedingungen

Zahnarzt lächelt in moderner Praxis.

Im Ausgangstext werden mehrere Tarife mit hoher Erstattung genannt. Dazu gehören „Mein Zahnschutz 90“ und „Mein Zahnschutz 90 AR“ der Allianz sowie „Zahnersatz 90 + Zahnbehandlung Plus“ der Württembergischen. Sie werden dort mit einer Erstattung von häufig 90 Prozent für Zahnersatz und guten Leistungen bei Zahnbehandlungen beschrieben. Für die Württembergische wird außerdem ein Verzicht auf Wartezeiten und ein jährliches Budget für Zahnreinigungen genannt.

Als kostengünstigere Beispiele werden Tarife der HUK-Coburg und HUK24, insbesondere „ZZ Pro 90“, aufgeführt. Laut Ausgangstext können dort Material- und Laborkosten auf bestimmte Höchstsätze begrenzt sein. Zusätzlich gelten in den ersten Jahren Leistungsgrenzen, die später entfallen können. Ein niedrigerer Beitrag kann deshalb mit geringeren Leistungen oder einer langsameren Ausschöpfung des Schutzes verbunden sein.

Unabhängig vom Anbieter solltest du diese Punkte vergleichen:

  • Wartezeiten: Kläre, ab wann du Leistungen für die einzelnen Behandlungsarten beanspruchen kannst.
  • Heil- und Kostenplan: Prüfe, ob du vor einer Behandlung eine Genehmigung des Versicherers brauchst.
  • Leistungsstaffeln: Achte auf Erstattungsobergrenzen in den ersten Versicherungsjahren.
  • Kündigungsrecht: Kontrolliere, ob und unter welchen Bedingungen der Versicherer oder du den Vertrag ordentlich kündigen können.

Bonusheft und Vorsorge

Ein lückenlos geführtes Bonusheft kann bei einigen Versicherungen die Erstattung für Zahnersatz beeinflussen. Regelmäßige Kontrolltermine und korrekt dokumentierte Vorsorge sind deshalb nicht nur für den Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse relevant. Prüfe in den Versicherungsbedingungen, ob der private Tarif einen Bonus berücksichtigt und welche Nachweise verlangt werden. Eine professionelle Zahnreinigung ist nicht automatisch unbegrenzt mitversichert; häufig gibt es dafür ein jährliches Budget.

Sofortschutz und bereits angeratene Behandlungen

Standardtarife schließen bereits angeratene oder begonnene Behandlungen häufig aus. Spezielle Sofort- oder Akut-Tarife können laut Ausgangstext auch in solchen Situationen Leistungen vorsehen. Maßgeblich sind dabei die jeweiligen Voraussetzungen: Der Befund oder Behandlungsbeginn darf möglicherweise nicht länger als sechs Monate zurückliegen, und Gesundheitsfragen müssen vollständig beantwortet werden.

Auch bei einem Soforttarif gilt die beworbene Erstattung nicht zwingend ohne Begrenzung. Für die ersten Versicherungsjahre können feste Höchstbeträge gelten, beispielsweise eine auf mehrere Jahre verteilte Obergrenze. Bei Unfallfolgen kann eine solche Staffelung laut Ausgangstext häufig entfallen. Lies vor dem Abschluss genau nach, ob bereits ein Heil- und Kostenplan, eine Empfehlung der Zahnarztpraxis oder ein erster Behandlungstermin als Ausschluss gilt.

Leistungsstaffeln und Ausschlüsse

Leistungsstaffeln begrenzen meist die Erstattung für Zahnersatz in den ersten Jahren. Die Höchstbeträge können beispielsweise über drei oder vier Jahre ansteigen. Füllungen oder Zahnreinigungen sind teilweise von der Staffelung ausgenommen, das ist jedoch tarifabhängig. Bei Unfallfolgen gelten nach den Angaben des Ausgangstextes häufig besondere Regeln.

Bestehende Zahnlücken sind ein weiterer wichtiger Ausschluss. Manche Versicherer übernehmen keinen Zahnersatz für eine Lücke, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden war. Andere Tarife bieten dafür Lösungen, allerdings möglicherweise mit Einschränkungen oder höheren Beiträgen. Auch bei einer angeblichen 100-Prozent-Erstattung können Obergrenzen für Material- und Laborkosten bestehen. Dadurch bleibt trotz hoher Prozentangabe ein Eigenanteil möglich.

Beitrag und Vertragsmodell

Die Beitragshöhe hängt unter anderem von deinem Alter bei Vertragsabschluss, dem Leistungsumfang und dem Anbieter ab. Im Ausgangstext werden für Tarife mit hoher Erstattung grobe monatliche Richtwerte von etwa 15 bis 25 Euro für jüngere Versicherte, 30 bis 50 Euro für Personen mittleren Alters und teilweise mehr als 60 Euro für ältere Versicherte genannt. Diese Werte sind keine verbindlichen Tarifpreise.

Prüfe außerdem, ob der Beitrag nach Altersstufen steigt oder ob ein Tarif mit langfristig kalkuliertem Beitrag angeboten wird. Auch bei zunächst konstanten Beiträgen können unter bestimmten Voraussetzungen Beitragsanpassungen möglich sein. Vergleiche daher nicht nur den aktuellen Monatsbeitrag, sondern die Leistungen, Grenzen und Bedingungen des gesamten Vertrags.

Darauf kommt es bei deiner Auswahl an

Der passende Tarif ist nicht automatisch der mit der höchsten Prozentzahl. Vergleiche zuerst, ob Zahnersatz, Inlays und Füllungen wirklich eingeschlossen sind. Danach solltest du GOZ-Grenzen, Material- und Laborkosten, Leistungsstaffeln, Zahnlücken, Wartezeiten und die Behandlung bereits bekannter Befunde prüfen. Der Link zur Gebührenordnung für Zahnärzte hilft dir, die Abrechnungssätze besser einzuordnen.

Ein 90-Prozent-Tarif kann bei einem niedrigeren Beitrag sinnvoll sein, während ein 100-Prozent-Tarif bei umfassenderen Bedingungen mehr Kostenrisiken abdeckt. Entscheidend ist, was der Tarif tatsächlich erstattet und welche Einschränkungen im Kleingedruckten stehen. Prüfe auch, ob der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet und welche Folgen das für deine Flexibilität haben kann. So kannst du die Angebote von Allianz, Württembergischer, HUK-Coburg, HUK24 und anderen Anbietern sachlich miteinander vergleichen, ohne dich allein von der Erstattungsquote leiten zu lassen.

Beachte bei jeder langfristigen Entscheidung, dass ein Tarifwechsel oder eine Kündigung Auswirkungen auf Wartezeiten, Leistungsstaffeln und bereits bestehende Befunde haben kann. Ein Vertrag sollte deshalb nicht nur im ersten Versicherungsjahr, sondern auch unter den langfristig geltenden Bedingungen zu dir passen. Bei Fragen zu möglichen Kosten kann dir außerdem der Beitrag zu schaden helfen, die Bedeutung von Versicherungsausschlüssen einzuordnen.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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