Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz Implantate – geht das ohne Wartezeit?

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Ronny Knorr

ISO zertifizierter Sachverständiger & registrierter Versicherungsmakler (IHK)

Strausberg, Deutschland
Tätig seit: 2006
Deutsch
geprüfter Experte

Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz Implantate – geht das ohne Wartezeit?

Zahnarzt lächelt in heller Praxis.

Du fragst dich, ob eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz für Implantate ohne Wartezeit möglich ist? Das ist eine super Frage, denn Zahnersatz, besonders mit Implantaten, kann ganz schön ins Geld gehen. Viele Tarife haben aber Wartezeiten, was gerade dann ärgerlich ist, wenn du schnell eine Behandlung brauchst. Lass uns mal schauen, was es damit auf sich hat und ob es wirklich eine Option gibt, sofort abgesichert zu sein.

Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz Implantate: Die wichtigsten Infos

  • Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bedeutet, dass du sofort nach Abschluss des Vertrags Leistungen in Anspruch nehmen kannst, ohne erst eine bestimmte Zeit abwarten zu müssen.
  • Diese Art von Versicherung ist besonders sinnvoll, wenn du unerwartete Zahnarztkosten hast oder eine Behandlung bereits angeraten wurde, da sie auch dann noch abgeschlossen werden kann, wenn die Behandlung noch nicht länger als sechs Monate läuft.
  • Der Leistungsumfang kann je nach Tarif variieren, aber typischerweise werden Zahnersatzarten wie Kronen, Brücken und Prothesen abgedeckt; bei implantatgetragenem Zahnersatz sind oft die auf dem Implantat befestigten Teile versichert, nicht das Implantat selbst.
  • Es gibt Voraussetzungen und Einschränkungen, wie zum Beispiel eine Frist von maximal sechs Monaten für laufende Behandlungen, ab der der Heil- und Kostenplan erstellt worden sein darf, und eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
  • Diese Tarife eignen sich vor allem für gesetzlich Versicherte, da sie oft den Festzuschuss der Krankenkasse verdoppeln, was für Privatversicherte nicht relevant ist; auch wenn Zahnersatz absehbar ist oder eine Prophylaxe ansteht, kann ein Tarif ohne Wartezeit vorteilhaft sein.

Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz Implantate: Die Bedeutung von Wartezeiten

Wenn du über eine Zahnzusatzversicherung nachdenkst, die sofort für Implantate greift, ist das Thema Wartezeiten super wichtig. Stell dir vor, du brauchst plötzlich einen Zahnersatz, vielleicht ein Implantat, und deine Versicherung sagt: "Sorry, da musst du noch ein paar Monate warten." Das ist natürlich ärgerlich, besonders wenn die Kosten hoch sind.

Definition einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bedeutet, dass du ab dem Moment, wo du den Vertrag abschließt, auch sofort Leistungen in Anspruch nehmen kannst. Das ist ziemlich unüblich, denn die meisten Tarife haben eine Wartefrist, oft zwischen drei und acht Monaten, manchmal sogar länger. Bei Zahnersatz, wie eben Implantaten, sind es oft sechs bis acht Monate.

Auswirkungen von Wartezeiten auf den Versicherungsschutz

Die Wartezeit ist im Grunde eine Klausel, die verhindern soll, dass Leute eine Versicherung erst abschließen, wenn der Schaden schon eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Wenn du also eine Behandlung planst, die innerhalb dieser Wartezeit stattfinden würde, greift die Versicherung dafür nicht. Das kann echt ein Problem sein, wenn du schnell eine Lösung brauchst.

Vergleich mit üblichen Wartezeiten bei anderen Tarifen

Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben gestaffelte Wartezeiten. Für einfache Behandlungen wie Füllungen oder Zahnreinigungen sind es vielleicht drei Monate. Für aufwendigere Sachen wie Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) oder Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind es oft sechs bis acht Monate. Es gibt aber auch Tarife, die komplett auf Wartezeiten verzichten, gerade wenn es um Sofortschutz geht. Das ist dann aber oft mit anderen Einschränkungen verbunden, zum Beispiel bei den Leistungen in den ersten Jahren.

Sofortschutz für Zahnersatz: Wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Stell dir vor, du stehst plötzlich vor der Notwendigkeit, Zahnersatz zu bekommen. Das passiert oft schneller, als man denkt, selbst bei guter Pflege. Wenn dann Kosten von mehreren Tausend Euro auf dich zukommen, kann das ganz schön schmerzhaft sein, besonders wenn du nicht vorgesorgt hast. Genau hier setzt eine Zahnzusatzversicherung mit sofortiger Leistung an. Sie ist besonders dann sinnvoll, wenn du auch dann noch Schutz haben möchtest, wenn eine Behandlung bereits angeraten wurde. Tatsächlich kannst du sie sogar abschließen, wenn die Behandlung schon begonnen hat, solange sie nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Das ist ein echter Vorteil, denn die üblichen Wartezeiten entfallen hier komplett. Mit einem solchen Tarif verdoppelst du im Grunde den Zuschuss deiner gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz. Das bedeutet, dein Eigenanteil für Kronen, Brücken oder andere Maßnahmen kann erheblich sinken, im besten Fall sogar auf null Euro.

Eine solche Versicherung ist also eine clevere Möglichkeit, dich vor unerwarteten und hohen Kosten zu schützen. Sie bietet dir finanzielle Sicherheit, gerade wenn es um Zahnersatz geht, der ja oft unvorhergesehen notwendig wird.

Die Vorteile im Überblick:

  • Sofortiger Schutz, auch wenn eine Behandlung bereits angeraten oder begonnen wurde (bis zu 6 Monate zurück).
  • Deutliche Reduzierung deines Eigenanteils bei Zahnersatz.
  • Absicherung gegen hohe, unerwartete Kosten.
  • Verdopplung des gesetzlichen Festzuschusses.

Leistungsumfang einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz für Implantate

Lächelnder Zahnarzt in heller Praxis.

Wenn du überlegst, eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz für Implantate abzuschließen, ist es wichtig zu wissen, was genau abgedeckt ist. Die Tarife können sich hier stark unterscheiden, aber im Grunde geht es darum, welche Arten von Zahnersatz die Versicherung übernimmt und wie hoch die Erstattung ist.

Abgedeckte Zahnersatzarten: Kronen, Brücken und Prothesen

Viele Versicherungen, die Sofortschutz anbieten, decken die gängigen Formen des Zahnersatzes ab. Dazu gehören:

  • Kronen: Das ist im Grunde eine Kappe, die auf einen beschädigten oder stark abgekauten Zahn gesetzt wird, um ihn zu schützen und seine Form wiederherzustellen. Sie können aus verschiedenen Materialien wie Keramik oder Metall gefertigt sein.
  • Brücken: Wenn dir ein oder mehrere Zähne fehlen, kann eine Brücke helfen. Sie stützt sich auf die benachbarten Zähne ab und schließt die Lücke. Das ist eine feste Lösung, die nicht herausgenommen werden muss.
  • Prothesen: Das sind herausnehmbare Zahnreihen, die fehlende Zähne ersetzen. Es gibt Teilprothesen, wenn noch eigene Zähne vorhanden sind, und Vollprothesen, wenn alle Zähne fehlen. Sie sind oft auf einer Kunststoffbasis aufgebaut.

Implantatgetragener Zahnersatz: Was wird versichert?

Bei Implantaten wird es oft etwas spezieller. Ein Implantat selbst ist im Grunde eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kieferknochen eingesetzt wird. Die Versicherung deckt in der Regel nicht das Implantat selbst, sondern den darauf befestigten Zahnersatz ab. Das können also Kronen, Brücken oder Prothesen sein, die auf einem oder mehreren Implantaten sitzen. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Versicherung auch die Kosten für den Aufbau auf dem Implantat (das sogenannte Abutment) übernimmt, da dies oft zusätzlich anfällt.

Umfang der Leistungen bei Implantaten im Detail

Beim Leistungsumfang für Implantate solltest du genau hinschauen. Manche Tarife zahlen nur einen festen Prozentsatz der Kosten, andere verdoppeln vielleicht den gesetzlichen Festzuschuss. Achte darauf, ob auch zusätzliche Leistungen wie Knochenaufbau, wenn nötig, oder spezielle Diagnostik wie 3D-Röntgen mitversichert sind. Manche Versicherungen setzen auch Limits, zum Beispiel wie viele Implantate pro Kiefer übernommen werden. Es ist entscheidend, dass die Bedingungen explizit Implantate und die dazugehörigen Arbeiten aufführen, damit du im Ernstfall nicht leer ausgehst.

Voraussetzungen und Einschränkungen beim Sofortschutz für Implantate

Wenn du eine Zahnzusatzversicherung abschließt, die auch für Implantate Sofortschutz bietet, gibt es ein paar Dinge, die du beachten musst. Es ist nicht immer so einfach, wie es klingt, und die Versicherer haben da ihre eigenen Regeln.

Bedingungen für den Abschluss bei geplanter Behandlung

Die meisten Versicherungen schließen Behandlungen aus, die bereits geplant oder angeraten sind. Das ist eine ziemlich gängige Klausel. Wenn dein Zahnarzt dir also schon gesagt hat, dass du ein Implantat brauchst und vielleicht sogar schon einen Heil- und Kostenplan erstellt hat, dann ist es oft zu spät, um noch eine Versicherung abzuschließen, die genau diese Behandlung abdeckt. Es gibt aber Ausnahmen, wie zum Beispiel bei der ERGO mit ihrem Tarif "Zahnersatz Sofort". Selbst wenn eine Behandlung schon besprochen wurde, kann man diesen Tarif unter Umständen noch abschließen. Allerdings muss man hier wissen, dass die Leistungen oft begrenzt sind und vielleicht nur den gesetzlichen Festzuschuss verdoppeln, was bei Implantaten, für die die Kasse ja kaum etwas zahlt, nicht viel bringt.

Zeitliche Begrenzungen für laufende Behandlungen

Selbst wenn du eine Versicherung findest, die eine geplante Behandlung zulässt, gibt es oft zeitliche Einschränkungen. Bei der ERGO ZEK zum Beispiel ist eine laufende Behandlung nur dann versichert, wenn der Heil- und Kostenplan bei Versicherungsbeginn nicht älter als sechs Monate war. Das bedeutet, wenn du schon länger einen Plan für dieselbe Behandlung hast, könnte es sein, dass diese dann doch nicht mehr abgedeckt wird. Es ist also wichtig, genau auf das Datum des Heil- und Kostenplans zu achten.

Bedeutung des Heil- und Kostenplans für den Sofortschutz

Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist dein wichtigstes Dokument, wenn es um die Kostenübernahme für Zahnersatz geht. Er wird von deinem Zahnarzt erstellt und listet alle geplanten Maßnahmen und die voraussichtlichen Kosten auf. Für den Sofortschutz bei Implantaten ist der HKP oft entscheidend:

  • Ersterstellung: Manche Tarife verlangen, dass der HKP erst nach Versicherungsbeginn erstellt wird, um als Sofortschutz zu gelten.
  • Alter des Plans: Wie gerade erwähnt, gibt es oft eine Frist, wie alt der HKP maximal sein darf, damit die Behandlung noch als

Für wen eignet sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

Stell dir vor, du bist gesetzlich versichert und brauchst plötzlich Zahnersatz. Die Krankenkasse zahlt nur einen Teil, den Rest musst du selbst stemmen. Das kann schnell richtig teuer werden, oft mehrere tausend Euro. Genau hier kommt eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ins Spiel. Sie ist besonders dann sinnvoll, wenn du:

  • absehen kannst, dass bald eine Behandlung nötig wird: Vielleicht hast du schon ältere Kronen oder Brücken, die irgendwann ersetzt werden müssen. Oder du merkst, dass dein Zahnzustand nicht mehr der beste ist. In solchen Fällen ist es schlau, nicht erst eine Wartezeit in Kauf zu nehmen.
  • eine Zahnreinigung oder Prophylaxe planst: Wenn du eine professionelle Zahnreinigung machen lassen möchtest und die Kosten sofort erstattet bekommen willst, ist ein Tarif ohne Wartezeit ideal. So kannst du direkt nach Abschluss der Versicherung die Leistung in Anspruch nehmen.

Für gesetzlich Versicherte ist eine solche Versicherung also eine echte Erleichterung, um die Lücke zwischen Krankenkassenleistung und den tatsächlichen Kosten zu schließen. Privatversicherte profitieren hier allerdings weniger, da die Tarife oft darauf ausgelegt sind, den gesetzlichen Festzuschuss zu verdoppeln, was bei Privatpatienten anders geregelt ist.

Besonderheiten der ERGO Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz

Wenn du dich für eine Zahnzusatzversicherung interessierst, die sofort greift, besonders wenn es um Zahnersatz wie Implantate geht, dann sticht die ERGO Zahnzusatzversicherung mit ihrem Tarif "Zahnersatz Sofort" hervor. Das Besondere hierbei ist, dass du dir den Schutz sichern kannst, selbst wenn die Behandlung schon angeraten oder sogar begonnen wurde. Das ist bei vielen anderen Versicherungen, die oft strenge Wartezeiten haben, nicht möglich.

Ein weiterer Punkt, der diesen Tarif von anderen abhebt, ist die Tatsache, dass du keine Gesundheitsfragen beantworten musst. Das vereinfacht den Antragsprozess erheblich und macht den Abschluss auch dann zugänglich, wenn du vielleicht schon von Zahnproblemen weißt. Stell dir vor, dein Zahnarzt hat dir gerade mitgeteilt, dass du eine Brücke oder ein Implantat benötigst – normalerweise müsstest du dann lange warten oder könntest gar keine Versicherung mehr abschließen. Mit dem ERGO "Zahnersatz Sofort" ist das anders.

Was du aber wissen solltest, ist die Mindestvertragslaufzeit. Diese beträgt 24 Monate. Erst danach kannst du den Vertrag monatlich kündigen. Das ist wichtig zu wissen, damit du keine unerwarteten Verpflichtungen eingehst. Die monatlichen Kosten für diesen Sofortschutz liegen bei 37,60 €.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Keine Gesundheitsfragen beim Abschluss.
  • Leistungen sind sofort verfügbar, auch bei bereits angeratenen oder begonnenen Behandlungen (solange diese noch nicht abgeschlossen sind).
  • Verdoppelt den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz.
  • Einfache Abwicklung über das Kundenportal oder die ERGO App, indem du Rechnungen einfach hochlädst.

Kosten und Beitragshöhe der Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz

Wenn du über die Kosten und Beiträge einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz nachdenkst, ist es wichtig, das Preis-Leistungs-Verhältnis genau zu betrachten. Für den Tarif "Zahnersatz Sofort" der ERGO beispielsweise liegt der monatliche Beitrag bei 37,60 €. Das klingt vielleicht erstmal nach einer Investition, aber bedenke, was du dafür bekommst: Sofortigen Schutz, auch wenn eine Behandlung schon begonnen hat oder angeraten wurde, und das ganz ohne Gesundheitsfragen. Das ist ein ziemlicher Vorteil, wenn man bedenkt, wie schnell unerwartete Zahnarztkosten auf dich zukommen können.

Die Leistungen sind dabei nicht von der Stange. Dieser Tarif verdoppelt den Festzuschuss deiner gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz. Das kann deinen Eigenanteil erheblich senken, im besten Fall sogar auf null. Stell dir vor, du brauchst eine Krone, eine Brücke oder sogar ein Implantat – die Kosten dafür können schnell in die Tausende gehen. Mit diesem Schutz wird dein Eigenanteil deutlich reduziert.

Es gibt allerdings ein paar Dinge zu beachten, damit du nicht von den Kosten überrascht wirst:

  • Jahreshöchstgrenzen in den ersten zwei Jahren: Im ersten Versicherungsjahr sind die Leistungen auf maximal 1.000 € begrenzt. Im ersten und zweiten Jahr zusammen liegt die Grenze bei 2.000 €. Danach entfallen diese Höchstgrenzen.
  • Mindestvertragslaufzeit: Du musst den Vertrag mindestens 24 Monate laufen lassen. Danach kannst du ihn aber jederzeit zum Monatsende kündigen.
  • Erstattungsfähige Kosten: Die Versicherung erstattet Kosten nur bis zu den Höchstsätzen der deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ). Das bedeutet, wenn dein Zahnarzt über diese Sätze hinaus abrechnet, musst du die Differenz selbst tragen.

Wenn du also überlegst, ob sich die monatlichen Kosten lohnen, denke daran, dass du hier für sofortigen Schutz zahlst, der auch bei bereits begonnenen Behandlungen greift. Das ist ein großer Unterschied zu vielen anderen Tarifen, bei denen du erst eine Wartezeit abwarten musst.

Die Funktionsweise der Zahnersatzversicherung mit Sofortleistung

Stell dir vor, du stehst vor der Situation: Dein Zahnarzt teilt dir mit, dass du Zahnersatz benötigst. Als gesetzlich Versicherter weißt du, dass die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten übernimmt. Der Rest ist dein Eigenanteil, der schnell in die Tausende gehen kann. Genau hier setzt eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung an, und das Besondere ist, wie sie funktioniert.

Das Prinzip ist eigentlich ganz einfach:

  • Abschluss auch bei laufender Behandlung: Das Einzigartige an diesem Tarif ist, dass du ihn abschließen kannst, selbst wenn dein Zahnarzt dir bereits einen Heil- und Kostenplan vorgelegt hat oder die Behandlung sogar schon begonnen hat. Wichtig ist nur, dass die Behandlung noch nicht länger als sechs Monate zurückliegt und noch nicht abgeschlossen ist.
  • Sofortiger Schutz ohne Wartezeit: Sobald du den Vertrag abgeschlossen hast, greift der Schutz. Es gibt keine Wartezeiten, die du abwarten müsstest, bis du Leistungen in Anspruch nehmen kannst. Das bedeutet, dass du sofort abgesichert bist, sobald die Notwendigkeit für Zahnersatz festgestellt wird.
  • Leistungserstattung: Wenn du dich behandeln lässt, reichst du die Rechnung bei der Versicherung ein. Die Versicherung verdoppelt dann den Festzuschuss deiner gesetzlichen Krankenkasse. Im besten Fall kannst du so bis zu 100 % der Gesamtkosten für Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Implantate erstattet bekommen. Das kann deinen Eigenanteil auf Null reduzieren.
  • Begrenzungen in den ersten Jahren: Beachte, dass es in den ersten beiden Versicherungsjahren Leistungsgrenzen gibt. Im ersten Jahr sind das bis zu 1.000 Euro, im ersten und zweiten Jahr zusammen maximal 2.000 Euro. Danach fallen diese Jahreshöchstgrenzen weg, und du profitierst von den vollen Leistungen, ohne weitere Einschränkungen.

So funktioniert die Absicherung also: Du schließt den Vertrag ab, lässt die Behandlung durchführen und reichst die Rechnung ein. Die Versicherung erstattet dir dann den doppelten Kassenzuschuss, was deine eigenen Kosten erheblich senkt.

Langfristige Perspektiven: Mehr als nur der Sofortschutz

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, die sofortige Leistungen für Zahnersatz anbietet, ist eine Sache, aber was passiert eigentlich langfristig mit so einem Vertrag? Es geht ja nicht nur darum, eine akute Behandlung abzudecken. Denk mal darüber nach, wie sich die Leistungen über die Jahre entwickeln und was das für deine Zahngesundheit insgesamt bedeutet.

Die generelle Leistungshöhe ist ein wichtiger Punkt. Auch wenn du jetzt vielleicht einen Sofortschutz hast, der dir hilft, wenn es brennt, solltest du dir die maximalen Erstattungsbeträge für die Zukunft ansehen. Manche Tarife haben da Obergrenzen, die sich vielleicht erst nach ein paar Jahren erhöhen. Das ist wichtig, falls du später mal umfangreichere Behandlungen brauchst, die über das hinausgehen, was der Sofortschutz abdeckt.

Dann sind da noch die Leistungen für Zahnbehandlungen und Prophylaxe. Eine gute Versicherung kümmert sich nicht nur um Kronen oder Brücken. Sie sollte auch Kosten für Wurzelbehandlungen, Füllungen oder eben regelmäßige Zahnreinigungen übernehmen. Das ist entscheidend, um deine Zähne gesund zu halten und teuren Zahnersatz im Vorfeld zu vermeiden. Schau dir genau an, was der Tarif hier bietet, denn das ist die eigentliche Vorsorge.

Zuletzt solltest du die Versicherungsbedingungen und die Beitragsentwicklung im Auge behalten. Wie verändern sich die Beiträge, wenn du älter wirst oder wenn die Leistungen angepasst werden? Sind die Bedingungen klar formuliert, oder gibt es viele Ausnahmen und Klauseln, die dir später zum Verhängnis werden könnten? Eine Versicherung, die jetzt günstig ist, aber in ein paar Jahren unbezahlbar wird oder ihre Leistungen stark einschränkt, ist langfristig keine gute Wahl. Es lohnt sich, das Kleingedruckte zu lesen und zu verstehen, was du da wirklich abschließt.

Fazit: Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz für Implantate – Geht das ohne Wartezeit?

Also, wenn du nach einer Zahnzusatzversicherung suchst, die Implantate abdeckt und das sofort, ohne Wartezeit, dann ist das schon eine knifflige Sache. Die meisten Tarife haben ja diese Wartezeiten, oft so um die 6 bis 8 Monate, gerade bei Zahnersatz. Aber es gibt eben diese speziellen Angebote, wie zum Beispiel der ‚Zahnersatz Sofort‘ von ERGO. Damit kannst du tatsächlich auch dann noch eine Versicherung abschließen, wenn der Heil- und Kostenplan schon vorliegt oder die Behandlung sogar schon begonnen hat – solange sie nicht länger als sechs Monate läuft und noch nicht abgeschlossen ist. Das ist schon ziemlich gut, denn so verdoppelst du den Festzuschuss deiner Krankenkasse und kannst deine Eigenbeteiligung ordentlich senken, im besten Fall sogar auf Null. Aber denk dran, dass die Leistungen in den ersten zwei Jahren begrenzt sind. Für privat Versicherte ist das Ganze eher nichts, da der Vorteil ja im Verdoppeln des GKV-Zuschusses liegt. Es ist also möglich, aber du musst genau hinschauen, welche Bedingungen gelten und ob die Behandlung noch nicht zu weit fortgeschritten ist.

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