Versicherungslexikon

Ausfalldeckung: Was passiert, wenn der Schädiger nicht zahlen kann

Ausfalldeckung: Was passiert, wenn der Schädiger nicht zahlen kann

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Wenn dir jemand einen Schaden zufügt, aber weder Geld noch eine Haftpflichtversicherung hat, kann die Ausfalldeckung deiner privaten Haftpflichtversicherung helfen. Sie übernimmt unter den Bedingungen des jeweiligen Tarifs einen Schaden, den eigentlich der Verursacher ersetzen müsste.

Was ist eine Ausfalldeckung?

Die reguläre Privathaftpflicht schützt dich, wenn du anderen einen Personen- oder Sachschaden zufügst. Die Ausfalldeckung funktioniert umgekehrt: Du bist der Geschädigte und erhältst möglicherweise Ersatz aus deiner eigenen Haftpflichtversicherung, wenn der Schädiger nicht zahlen kann.

Typische Beispiele sind ein beschädigtes Fahrrad, ein kaputter Fernseher oder eine Verletzung beim Sport. Ohne diese Leistung musst du die Kosten möglicherweise selbst tragen.

Wie läuft die Schadenregulierung ab?

Frau freut sich über die Ausfalldeckung in Ihrer Haftpflichtversicherung.

Melde den Schaden deiner Versicherung möglichst schnell. Dokumentiere den Vorfall mit Fotos, Belegen und einer kurzen Schilderung. Notiere außerdem die Kontaktdaten möglicher Zeugen und des Schädigers. Für die Schadensmeldung solltest du alle vorhandenen Unterlagen einreichen.

  1. Schaden dokumentieren: Halte Zustand, Ablauf und Höhe des Schadens fest.
  2. Anspruch gegen den Schädiger klären: Der Verursacher bleibt grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet.
  3. Zahlungsunfähigkeit nachweisen: Reiche den geforderten Titel und weitere Nachweise ein.
  4. Prüfung durch den Versicherer: Die Versicherung prüft, ob der Schaden vom Tarif erfasst wird und alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann greift die Ausfalldeckung?

Die genauen Voraussetzungen stehen in deinem Versicherungsvertrag. Häufig müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Es handelt sich um einen Personen- oder Sachschaden, der grundsätzlich in den Bereich der Privathaftpflicht fällt. Ein klassischer Autounfall gehört in der Regel zur Kfz-Haftpflicht.
  • Der Schädiger kann oder will den berechtigten Anspruch nicht erfüllen und hat keine ausreichende Haftpflichtversicherung.
  • Du kannst deine Forderung durch einen vollstreckbaren Titel belegen. Dazu zählen je nach Fall ein rechtskräftiges Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid.
  • Eine Zwangsvollstreckung oder ein Insolvenzverfahren kann erfolglos gewesen sein. Welche Nachweise verlangt werden, hängt vom Tarif ab.
  • Die Mindestschadenhöhe ist erreicht und der Schaden liegt im vereinbarten geografischen Geltungsbereich.

Ein Forderungsausfalldeckung bedeutet daher nicht, dass du den Schaden ohne weitere Schritte melden kannst. Ein Gerichtsurteil, ein Schuldanerkenntnis oder ein anderer anerkannter Nachweis kann erforderlich sein. Prüfe vorab, welche Unterlagen deine Versicherung verlangt.

Welche Schäden sind ausgeschlossen?

Ausfalldeckungen haben Grenzen. Vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versichert. Auch Schäden im beruflichen Kontext fallen häufig nicht unter diesen Schutz. Weitere Ausschlüsse können beispielsweise Schäden durch Krieg oder Erdbeben betreffen.

Außerdem kann eine Mindestschadenhöhe gelten. Liegt der Schaden darunter, zahlt der Versicherer nicht über die Ausfalldeckung. Je nach Tarif können zusätzlich eine Selbstbeteiligung, Begrenzungen der Versicherungssumme oder Einschränkungen im Ausland vorgesehen sein.

Worauf solltest du beim Abschluss achten?

Lächelnde Person in heller Umgebung mit positiver Ausstrahlung.

Die Ausfalldeckung ist nicht automatisch in jeder Privathaftpflicht enthalten. Manche Versicherer schließen sie in bestimmte Tarife ein, andere bieten sie als Zusatz an. Vergleiche deshalb nicht nur den Beitrag, sondern vor allem diese Punkte:

  • Ist die Ausfalldeckung ausdrücklich eingeschlossen?
  • Wie hoch ist die Mindestschadenhöhe?
  • Welche Nachweise werden für die Zahlungsunfähigkeit verlangt?
  • Gilt der Schutz nur in Deutschland oder auch im europäischen Ausland?
  • Welche Ausschlüsse und welche Selbstbeteiligung gelten?

Auch die Rabatte eines Versicherers sagen wenig über die Leistung aus. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen. Bewahre Police, Schadenunterlagen und Schriftverkehr auf, damit du sie im Ernstfall vollständig einreichen kannst.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

Wenn der Schädiger nicht zahlen kann, schützt dich deine eigene Privathaftpflicht nur dann über die Ausfalldeckung, wenn diese im Tarif enthalten ist und die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein vollstreckbarer Titel sowie häufig eine erfolglose Vollstreckung weisen nach, dass du deinen Anspruch nicht durchsetzen kannst. Prüfe deshalb Mindestschadenhöhe, Ausschlüsse, Geltungsbereich und Selbstbeteiligung, bevor du dich für einen Tarif entscheidest. Eine Zwangsvollstreckung oder rechtliche Beratung kann unabhängig davon nötig sein, um deinen Anspruch gegen den Schädiger zu verfolgen.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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