Versicherungslexikon

Krankenpflege: Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?

Krankenpflege: Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?

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Die Pflegeversicherung unterstützt dich, wenn du oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Welche Leistungen übernommen werden, hängt vor allem vom Pflegegrad, der Versorgungsform und den jeweiligen Voraussetzungen ab. Die Pflegeversicherung kann Pflege zu Hause, in einer Einrichtung oder als teilstationäres Angebot fördern.

Wichtig: Pflegeversicherung und Krankenversicherung sind nicht für dieselben Leistungen zuständig. Pflegebedingte Unterstützung und Betreuung können über die Pflegeversicherung abgedeckt sein; medizinische Behandlungspflege folgt eigenen Regeln. Die aktuellen Beträge, Fristen und Anspruchsvoraussetzungen solltest du deshalb vor dem Antrag bei deiner Pflegekasse bestätigen.

Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?

  • Pflegegeld: Ab Pflegegrad 2 kannst du Pflegegeld erhalten, wenn die häusliche Pflege beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen sichergestellt wird. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
  • Pflegesachleistungen: Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst unterstützt dich zu Hause, etwa bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder im Haushalt. Der Dienst rechnet die vereinbarten Leistungen grundsätzlich mit der Pflegekasse ab. Dazu können auch Haushaltshilfe und Unterstützung durch ambulante Pflege gehören.
  • Kombinationsleistung: Du kannst Pflegegeld und Pflegesachleistungen verbinden. Wird nur ein Teil der Sachleistungen genutzt, kann anteilig Pflegegeld verbleiben. Die genaue Berechnung übernimmt die Pflegekasse.
  • Verhinderungspflege: Fällt die private Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder Erholung aus, kann eine Ersatzpflege organisiert werden. Die Leistung ist in der Regel an Pflegegrad und weitere Voraussetzungen gebunden.
  • Kurzzeitpflege: Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, kannst du zeitweise in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Sie unterscheidet sich von der Verhinderungspflege vor allem durch die stationäre Unterbringung.
  • Tages- und Nachtpflege: Bei der teilstationären Pflege hältst du dich nur tagsüber oder nachts in einer Einrichtung auf. Die Tagespflege kann Angehörige während des Tages entlasten. Nachtpflege kommt infrage, wenn nachts Betreuung oder Unterstützung erforderlich ist. Für die Suche nach einem Angebot kannst du dich nach einer passenden Tagespflegeeinrichtung erkundigen.
  • Entlastungsbetrag: Dieser zweckgebundene Betrag kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden, beispielsweise für Unterstützung im Alltag, bestimmte ambulante Leistungen sowie Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege. Auch Nachbarschaftshilfe kann je nach regionaler Anerkennung eine Rolle spielen.
  • Pflegehilfsmittel: Hilfsmittel wie Pflegebetten, Hausnotrufsysteme oder Verbrauchsprodukte können den Alltag erleichtern. Welche Kosten übernommen werden, hängt vom Hilfsmittel und den Bedingungen der Pflegekasse ab.
  • Wohnungsanpassungen: Bauliche Veränderungen wie eine barrierearme Dusche, ein Treppenlift oder breitere Türen können bezuschusst werden, wenn sie die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern.

Weitere Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige

Die Pflegeversicherung bietet neben den direkten Pflegeleistungen weitere Hilfen. Eine Pflegeberatung unterstützt dich bei der Auswahl der passenden Versorgungsform, bei Anträgen und bei der Kombination verschiedener Leistungen. Pflegekurse vermitteln Angehörigen praktische Grundlagen.

Wenn du Pflegegeld beziehst, kann ein regelmäßiger Beratungseinsatz vorgeschrieben sein. Er dient dazu, die häusliche Pflege zu sichern und weiteren Unterstützungsbedarf zu erkennen. Bei einer akuten Pflegesituation kann Pflegeunterstützungsgeld den Verdienstausfall für eine kurzfristige Freistellung ausgleichen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen außerdem Beiträge zur Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung infrage.

Wie beantragst du Leistungen?

  1. Stelle einen Antrag bei deiner Pflegekasse.
  2. Lass den Pflegegrad feststellen. Dabei wird geprüft, wie selbstständig du deinen Alltag bewältigst.
  3. Bereite dich auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor und halte vorhandene Unterlagen bereit.
  4. Prüfe den Bescheid und lass dich beraten, wenn du mit der Einstufung oder der Leistungsentscheidung nicht einverstanden bist.

Je nach Pflegegrad und Leistungsart gelten unterschiedliche Regeln. Kläre deshalb vor einer Beauftragung, ob ein Anbieter zugelassen ist und welche Kosten die Pflegekasse tatsächlich übernimmt. So vermeidest du, dass Eigenanteile oder nicht erstattungsfähige Kosten unerwartet entstehen.

Lächelnde ältere Person in heller Umgebung hat Anspruch auf Krankenpflege.
Krankenpflege: Ältere Person lächelt in heller Umgebung.
Älterer weißer Mensch lächelt in heller Umgebung.
Lächelnder älterer weißer Mensch in hellem Umfeld.

Für die konkrete Planung sind deine Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt oder eine unabhängige Beratungsstelle die passenden Anlaufstellen. Sie können dir erklären, welche Leistungen zu deinem Pflegegrad und deiner persönlichen Pflegesituation passen.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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