Versicherungslexikon

Betreuungspflege: Wer zahlt, gesetzliche oder private Pflegeversicherung?

Betreuungspflege: Wer zahlt, gesetzliche oder private Pflegeversicherung?

4 Min. Lesezeit
Kontrast
Schrift

Bei Betreuungspflege übernimmt die Pflegeversicherung meist nur einen Teil der Kosten. Entscheidend sind dein Pflegegrad, die Form der Pflege und die jeweilige Versicherung. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet festgelegte Leistungen. Eine private Pflegeversicherung oder Pflegezusatzversicherung kann zusätzliche Kosten auffangen. Reichen die eigenen Mittel trotzdem nicht aus, kommt unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege infrage.

Gesetzliche Pflegeversicherung: Welche Leistungen gibt es?

Betreuungspflege: Ältere Frau lächelt in hellem Umfeld.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Grundabsicherung nach dem SGB XI. Sie übernimmt nicht automatisch sämtliche Pflegekosten.

  • Pflegesachleistungen: Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt dich zum Beispiel bei Körperpflege, Ankleiden, Haushalt oder Betreuung. Der Dienst rechnet die vereinbarten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Pflegegeld: Ab Pflegegrad 2 kann Pflegegeld gezahlt werden, wenn die Pflege zu Hause privat organisiert wird. Du erhältst es direkt und kannst es für die Organisation der Pflege verwenden.
  • Kombinationsleistung: Nutzt du nur einen Teil der Sachleistungen, kann anteilig Pflegegeld bleiben. Bei 60 Prozent genutzten Sachleistungen nennt der Ausgangstext beispielsweise 40 Prozent des Pflegegeldes.
  • Hilfsmittel und Wohnraumanpassung: Für notwendige Pflegehilfsmittel und Umbauten, etwa einen Treppenlift, können Zuschüsse beantragt werden.

Bei Grundpflege zu Hause können Angehörige und ein ambulanter Dienst kombiniert werden. Auch Entlastungsangebote, Tages- und Nachtpflege können je nach Voraussetzungen eine Rolle spielen.

Pflegegrad bestimmt den Leistungsumfang

Der Medizinische Dienst beurteilt, wie selbstständig du im Alltag bist. Daraus ergibt sich ein Pflegegrad von 1 bis 5. Ein Pflegegradrechner kann dir eine erste Orientierung geben, ersetzt aber keine Begutachtung und keine individuelle Pflegeplanung.

  • Bei Pflegegrad 1 nennt der Ausgangstext 125 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, 40 Euro für Pflegehilfsmittel und 23 Euro für einen Hausnotruf.
  • Für Pflegegrad 3 werden 545 Euro Pflegegeld und für Pflegegrad 4 728 Euro genannt. Für Pflegegrad 5 nennt der Ausgangstext 901 Euro Pflegegeld, bis zu 1.995 Euro für Sachleistungen und bis zu 2.005 Euro für stationäre Pflege. Prüfe diese Beträge vor Verwendung auf Aktualität.

Private Pflegeversicherung und Zusatzschutz

Älterer weißer Mensch lächelt in heller Umgebung.

Bei einer privaten Pflegeversicherung hängen die Leistungen vom Versicherungsstatus und Vertrag ab. Anders als bei der gesetzlichen Kasse kann die Abwicklung nach dem Kostenerstattungsprinzip erfolgen: Du zahlst zunächst selbst und reichst die Rechnung anschließend ein. Die konkrete Erstattung, Selbstbeteiligung und Begrenzung stehen in den Vertragsbedingungen.

Private Zusatzversicherungen können Lücken der gesetzlichen Absicherung verringern:

  • Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt einen festen Betrag pro Pflegetag, den du grundsätzlich flexibel verwenden kannst.
  • Eine Pflegekostenversicherung kann vertraglich festgelegte Kosten oberhalb der gesetzlichen Leistungen übernehmen, etwa bei einem Aufenthalt im Pflegeheim.
  • Eine Pflegerentenversicherung zahlt bei Eintritt des Pflegefalls eine monatliche Rente, ist laut Ausgangstext aber oft teurer.
  • Der Pflege-Bahr ist staatlich gefördert und laut Ausgangstext auch bei bestehenden gesundheitlichen Problemen zugänglich. Er deckt jedoch nicht alle Kosten ab.

Wer zahlt im Pflegeheim?

Bei stationärer Pflege beteiligt sich die Pflegekasse an den pflegebedingten Kosten. Für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und den verbleibenden Eigenanteil musst du jedoch häufig selbst aufkommen. Die Kosten unterscheiden sich je nach Heim und Region. Auch besondere Komfort- oder Zusatzleistungen können extra berechnet werden.

Wenn ein Heimaufenthalt notwendig wird, kann die Pflegeperson entlastet werden. Lass dir vor Vertragsabschluss die vollständige Kostenaufstellung geben. Bei offenen Fragen helfen Pflegeberatung und gegebenenfalls ein Vergleich mehrerer Einrichtungen. Weitere Informationen zu den Heimkosten können die Planung erleichtern.

Wenn das Geld nicht reicht

Freundliche Frau in Wohnung erhält Betreuungspflege.

Übersteigen die Pflegekosten deine finanziellen Möglichkeiten, kannst du unter Voraussetzungen Sozialhilfe beziehungsweise Hilfe zur Pflege beantragen. Dabei werden Einkommen und Vermögen geprüft. Die Unterstützung kann für häusliche und stationäre Pflege, Hilfsmittel oder notwendige Wohnraumanpassungen infrage kommen.

Pflegende Angehörige können sich außerdem über Entlastungsangebote informieren. Dazu gehören Verhinderungspflege, Tagespflege, Pflegekurse und Alltagsbegleiter. Je nach Voraussetzungen können auch Beiträge zur sozialen Absicherung pflegender Angehöriger übernommen werden.

So gehst du bei der Antragstellung vor

  1. Stelle einen Antrag bei deiner Pflegekasse – schriftlich oder online.
  2. Lass den Pflegebedarf begutachten und halte Einschränkungen im Alltag möglichst konkret fest.
  3. Prüfe, ob Pflegegeld, Sachleistungen, Kombinationsleistungen, Hilfsmittel oder Wohnraumanpassungen passen.
  4. Vergleiche bei privatem Schutz die Leistungen, Beiträge, Erstattungsgrenzen und den Eigenanteil.
  5. Beantrage Hilfe zur Pflege, wenn deine Mittel und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt bei Betreuungspflege die festgelegten Leistungen, aber meist nicht alle tatsächlichen Kosten. Eine private Absicherung kann ergänzen. Wer den Eigenanteil nicht tragen kann, sollte frühzeitig prüfen, ob Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege infrage kommt.

Rechtlicher und medizinischer Rahmen

Das SGB V regelt Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, während das SGB XI die Pflegeversicherung betrifft. Medizinische Behandlung und Pflege sind deshalb nicht immer derselbe Leistungsbereich. Kläre bei medizinischen Leistungen, etwa durch einen Pflegedienst, welcher Kostenträger zuständig ist.

Älterer weißer Mensch lächelt in hellem Umfeld.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität: Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Solltest du Fragen haben, schreib unserem Support.

Gesetzliche Krankenkasse

Vielleicht zahlst du zu viel - oder bekommst zu wenig.

Gesetzliche Krankenkasse

Wie groß sind die Unterschiede zwischen den Krankenkassen wirklich?

Tipp: Tarife ohne Gesundheitsfragen

Schnell abgesichert – auch mit Vorerkrankungen. Erfahre, welche Lösungen wirklich Sinn machen.

Befristete Aktionen

Sichere dir Mega-Rabatte, Sonderdeals und vieles mehr. Jetzt zuschlagen

Kostenlose Finanz-App

Starte jetzt mit der Finanzapp und behalte einen Überblick über deine Verträge.

Steven

Wendewerk Support