Ab Januar 2025 wird das digitale Zahnbonusheft für gesetzlich Versicherte eingeführt. Mit der Umstellung auf die elektronische Patientenakte (ePA) verändert sich für viele die gewohnte Dokumentation zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen. Der digitale Wandel bringt neue Möglichkeiten, aber auch einige Regeln, die Patient:innen beachten sollten.
Wichtigste Neuerungen im Überblick
- Ab 2025 erfolgt die Dokumentation der Zahnvorsorge-Termine digital in der elektronischen Patientenakte (ePA).
- Das digitale Bonusheft ist freiwillig und ersetzt das Papierheft, kann aber parallel dazu genutzt werden.
- Die Opt-out-Regelung: Wer keine ePA will, muss aktiv widersprechen.
- Patient:innen profitieren weiterhin von höheren Zuschüssen zum Zahnersatz bei lückenlos nachgewiesenen Kontrollen.
Was ist das Zahnbonusheft und warum ist es wichtig?
Das Zahnbonusheft ist ein Nachweis für regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt. Wer diese Vorsorge lückenlos dokumentiert, erhält deutlich höhere Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse beim Zahnersatz. Erwachsene müssen mindestens einmal jährlich zur Untersuchung gehen, Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren sogar zweimal pro Jahr. Nach fünf bzw. zehn Jahren steigt der Zuschuss der Krankenkasse auf bis zu 75 Prozent der Kosten für den einfachen Zahnersatz.
Digitale Dokumentation ab Januar 2025
Mit dem Start der elektronischen Patientenakte werden Zahnvorsorge-Termine automatisch digital erfasst, sofern Versicherte die ePA nutzen. Zahnarztpraxen übermitteln die Daten an das digitale Bonusheft, sodass Papierhefte überflüssig werden. Bereits jetzt bieten einige Krankenkassen diese Funktion an; ab 2025 soll sie flächendeckend verfügbar sein. Wer noch kein digitales Bonusheft möchte, kann weiterhin das bekannte Heft aus Papier nutzen.
Vorteile und mögliche Herausforderungen
Ein großer Pluspunkt des digitalen Hefts: Einträge gehen nicht verloren und müssen bei Verlust nicht aufwendig nachgetragen werden. Die digitale Lösung bringt Übersichtlichkeit und erleichtert die Nachweisführung für den Bonus. Allerdings sind noch nicht alle Zahnarztpraxis-Verwaltungssysteme mit dem digitalen Bonusheft kompatibel, es kann also Übergangsphasen geben.
Was tun bei verpassten Kontrollen?
Fehlt ein Nachweis für ein Kalenderjahr, verliert man den Bonus – es sei denn, es gibt eine ausreichende Begründung gegenüber der Krankenkasse. Im Ausnahmefall wird die Lücke für den Zehnjahresbonus toleriert. Für das Jahr 2020, das durch die Corona-Pandemie geprägt war, gilt automatisch eine Ausnahmeregel.
Fazit: Gut vorbereitet ins neue Jahr
Wer regelmäßig zur Zahnvorsorge geht, kann auch zukünftig vom Bonus profitieren – ob digital oder auf Papier. Rechtzeitig vor Jahresende sollte geprüft werden, ob alle Stempel vorhanden sind. Mit der Umstellung auf das digitale Bonusheft wird Dokumentation einfacher und sicherer, wenn auch nicht sofort flächendeckend in allen Praxen. Patient:innen sollten im neuen Jahr gut informiert in ihre Zahnarztpraxis gehen und sich schon jetzt über die Möglichkeiten der ePA bei ihrer Krankenkasse erkundigen.
