In einem aktuellen Fall, der die Aufmerksamkeit auf die Versicherungsbedingungen für Wohnmobile lenkt, wurde eine Beschwerdeführerin während ihres Urlaubs in Italien Opfer eines Einbruchs. Die Hausratversicherung weigerte sich zunächst, den Schaden zu decken, da keine Einbruchspuren nachgewiesen werden konnten. Dies wirft wichtige Fragen zur Absicherung von Wohnmobilen auf.
Wichtige Erkenntnisse
- Einbruchdiebstahl im Wohnmobil kann nicht immer als solcher anerkannt werden.
- Hausratversicherungen decken in der Regel keine Schäden aus Wohnmobilen ab.
- Spezielle Inhaltsversicherungen für Wohnmobile sind notwendig.
Hintergrund des Vorfalls
Während eines Urlaubs in Italien wurden aus dem Wohnmobil der Beschwerdeführerin Gegenstände im Wert von etwa 2.000 Euro gestohlen. Die Versicherung stellte jedoch in Frage, ob das Wohnmobil zum Zeitpunkt des Diebstahls tatsächlich „verschlossen“ war, da keine Einbruchspuren vorhanden waren. Die Beschwerdeführerin musste nachweisen, dass die Fenster ordnungsgemäß gesichert waren.
Ombudsmann als Vermittler
Im Verlauf des Verfahrens beim Ombudsmann konnte die Beschwerdeführerin ein Video vorlegen, das zeigte, wie man ein Fenster des Wohnmobils mit einem speziellen Werkzeug leicht öffnen kann. Dies führte zu einer Diskussion darüber, ob das Wohnmobil als „verschlossen“ im Sinne der Versicherungsbedingungen betrachtet werden kann, wenn nicht alle Sicherheitsmechanismen korrekt betätigt sind.
Der Ombudsmann stellte fest, dass ein Einbruchsdiebstahl zwar nicht eindeutig bewiesen, aber durchaus möglich war. Er empfahl der Versicherung, einen Vergleich zu erwägen, was schließlich zu einer Einigung führte. Die Beschwerdeführerin erhielt eine Zahlung von 1.500 Euro.
Bedeutung des Versicherungsschutzes
Die steigende Beliebtheit von Wohnmobilreisen in Deutschland, insbesondere seit der Corona-Pandemie, macht den Versicherungsschutz für diese Fahrzeuge umso wichtiger. Im Jahr 2020 wurden rund 78.000 neue Wohnmobile zugelassen, was einen Anstieg von 44 % im Vergleich zum Vorjahr darstellt.
Wichtige Versicherungsarten für Wohnmobile
- Inhaltsversicherung: Deckt den Verlust von persönlichen Gegenständen im Wohnmobil ab.
- Kaskoversicherung: Schützt vor Schäden am Fahrzeug selbst, jedoch nicht vor Diebstahl von persönlichen Gegenständen.
Fazit
Der Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, sich über die spezifischen Versicherungsbedingungen für Wohnmobile zu informieren. Camper sollten sicherstellen, dass sie über die richtige Versicherung verfügen, um im Falle eines Einbruchs oder Diebstahls ausreichend geschützt zu sein. Es ist ratsam, die Versicherungssumme an den tatsächlichen Wert des Inhalts anzupassen und im Schadensfall alle erforderlichen Nachweise zu erbringen.
Die Entscheidung des Ombudsmanns zeigt, dass es in solchen Fällen oft hilfreich ist, externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um zu einer fairen Lösung zu gelangen.
Quellen
- Hausratversicherung: Teilerfolg nach Einbruch ins Wohnmobil – Praxis, Versicherungsbote.
- Einbruch im Wohnmobil: Welche Versicherung zahlt?, finanzwelt.