Die Techniker Krankenkasse (TK) belohnt das Engagement ihrer Versicherten für die Gesundheit mit dem TK-Bonusprogramm. Durch verschiedene gesundheitsfördernde Maßnahmen können Mitglieder Bonuspunkte sammeln, die sie entweder als Bargeldprämie oder als höhere Gesundheitsdividende für weitere präventive Angebote einlösen können. Das Programm fördert aktiv einen gesunden Lebensstil und bietet finanzielle Anreize für Vorsorge und Wohlbefinden.
Die wichtigsten Punkte des Bonusprogramms
- Bonuspunkte sammeln für gesundheitsfördernde Aktivitäten.
- Wahlweise Auszahlung als Gesundheitsbonus oder höhere TK-Gesundheitsdividende.
- Einfache Einreichung von Nachweisen über "Meine TK" oder die TK-App.
- Klares Zeitfenster für das Sammeln und Abrechnen von Punkten.
So sammeln Sie Bonuspunkte
Das TK-Bonusprogramm belohnt eine Vielzahl von Aktivitäten, die zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit beitragen. Dazu zählen beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Sportverein, regelmäßige zahnärztliche Kontrollen oder die Teilnahme an einem Nichtraucherkurs. Für 1.000 gesammelte Bonuspunkte erhalten Versicherte bereits einen Gesundheitsbonus.
Ihre Prämienwahl: Bonus oder Dividende
Nach dem Sammeln der Punkte haben Versicherte die Wahl: Sie können sich den Gesundheitsbonus direkt auszahlen lassen oder die doppelt so hohe TK-Gesundheitsdividende nutzen. Diese Dividende kann als Zuschuss für weitere Gesundheitsmaßnahmen verwendet werden, wie zum Beispiel die Anschaffung eines Fitnesstrackers.
Einfache Einreichung und Fristen
Die Nachweise für die gesammelten Aktivitäten lassen sich unkompliziert über den Mitgliederbereich "Meine TK" oder die offizielle TK-App einreichen. Wer weiterhin das klassische Bonusheft nutzen möchte, kann die Aktivitäten dort bestätigen lassen. Das Zusenden des Papier-Bonushefts entfällt bei Online-Einreichung, was Zeit und Porto spart. Das Sammelzeitfenster beträgt zwölf Monate. Spätestens drei Monate nach Ablauf dieses Teilnahmejahres müssen der Gesundheitsbonus gewählt und abgerechnet werden. Punkte können nicht in das nächste Teilnahmejahr übertragen werden.
Steuerliche Aspekte des Bonusprogramms
Die TK ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Bonuszahlungen an die Finanzbehörden zu melden. Für die Steuerjahre 2021 bis 2024 gilt jedoch eine Vereinfachungsregelung: Bonuszahlungen bis zu 150 Euro pro Versicherten sind steuerfrei. Überschreitet die Zahlung diesen Betrag, wird die Steuerpflicht individuell ermittelt. Dabei werden nur die Anteile am Gesundheitsbonus berücksichtigt, die aus Maßnahmen stammen, die zum Basis-Krankenversicherungsschutz gehören und keine zusätzlichen Kosten verursachen (z.B. Schutzimpfungen). Zahlungen für Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder Erstattungen als TK-Gesundheitsdividende für selbstfinanzierte Leistungen sind von der Meldung an die Finanzbehörden ausgenommen.
Quellen
- So funktioniert das Bonusprogramm der TK, Techniker Krankenkasse.
