Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Familienversicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ziel ist es, ein milliardenschweres Finanzloch zu stopfen. Diese Reform wird jedoch voraussichtlich zu erheblichen Mehrkosten für viele Familien führen, insbesondere für jene mit nur einem Hauptverdiener. Die Änderungen betreffen die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und sollen ab 2027 greifen.
Kernpunkte der Reform
- Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner ohne eigenes Einkommen wird stark eingeschränkt.
- Betroffene müssen künftig einen zusätzlichen Beitrag von 2,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens zahlen.
- Kinder bleiben weiterhin beitragsfrei mitversichert.
- Ausnahmen gelten für Haushalte mit Kleinkindern, pflegebedürftigen Angehörigen oder Partnern über der Regelaltersgrenze.
- Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze führt zu höheren Beiträgen für Gutverdiener.
Finanzielle Herausforderungen der GKV
Die gesetzlichen Krankenkassen stehen vor enormen finanziellen Schwierigkeiten. Seit 2023 hat sich die Lage erheblich verschlechtert, und für 2027 wird ein Defizit von rund 15 Milliarden Euro prognostiziert. Steigende Leistungsausgaben, höhere Löhne und Preise im Gesundheitswesen sowie eine alternde Bevölkerung tragen zu diesem Defizit bei. Um die Finanzlücke zu schließen und weitere Beitragssatzerhöhungen zu vermeiden, plant die Regierung Einsparungen in Höhe von über 16 Milliarden Euro.
Einschränkung der Familienversicherung
Die bisher kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern mit geringem oder keinem eigenen Einkommen soll weitgehend abgeschafft werden. Dies betrifft schätzungsweise 1,6 Millionen Menschen. Künftig soll für diese Partner ein zusätzlicher Beitrag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptverdieners entrichtet werden. Dies kann je nach Einkommen zu jährlichen Mehrkosten von bis zu 1.800 Euro führen. Auch die Pflegeversicherung wird durch einen Zuschlag von 0,7 Prozent betroffen sein.
Ausnahmen und Begründungen
Die Reform sieht Ausnahmen vor, um bestimmte Konstellationen zu schonen. Dazu gehören Haushalte mit Kindern unter sieben Jahren, pflegebedürftigen Kindern, pflegenden Angehörigen oder Partnern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Die Regierung begründet die Einschränkung damit, dass klassische Einverdiener-Modelle ohne Erwerbsarbeit des Partners verteuert und Anreize für eine eigene Erwerbstätigkeit geschaffen werden sollen, um mehr Geld ins Gesundheitssystem zu lenken.
Weitere Reformmaßnahmen
Neben der Einschränkung der Familienversicherung sieht das Reformpaket auch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vor. Dies führt dazu, dass Gutverdiener höhere Beiträge zahlen müssen. Zudem sind Änderungen bei der Medikamentenpreisgestaltung und eine schrittweise Beteiligung des Bundes an den Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfänger geplant. Eine geplante Kürzung des Krankengeldes wurde im finalen Entwurf abgemildert.
Kritik und Ausblick
Die Pläne stoßen auf Kritik von verschiedenen Seiten. Kritiker bemängeln, dass Familien und insbesondere Frauen ohne eigenes Einkommen überproportional belastet werden. Auch Krankenkassenverbände äußern Bedenken, da die Mehreinnahmen die Finanzlücke nur teilweise schließen und der Wettbewerb mit privaten Krankenversicherungen verschärft werden könnte. Der Gesetzentwurf muss noch Bundestag und Bundesrat passieren.
Quellen
- Gesundheitsreform macht gesetzliche Krankenversicherung unattraktiver, Frankfurter Rundschau.
- Reform der Familienversicherung: Diese Mehrkosten stehen im Raum, BR.
- Milliardenloch bei Krankenkassen – Debatte über Familienversicherung, tagesschau.de.
- Krankenkassen-Plan trifft Familien und hilft Kassen kaum, FOCUS online.
- Krankengeld, Zugeständnis an Familien: Regierung senkt Sparziel für GKV-Reform deutlich, WELT.
