Halloween steht vor der Tür und mit ihm die traditionellen Streiche. Doch was passiert, wenn harmlose Neckereien in Sachbeschädigung ausarten? Von beschmierten Hauswänden bis zu zerkratzten Autos – die Frage nach der Haftung und der Rolle der Versicherung wird schnell relevant. Polizei und Experten mahnen zur Vorsicht, denn die Grenzen zwischen Spaß und Straftat sind fließend.
Die Grenzen des Spaßes
Klassische Halloween-Streiche wie Zahnpasta am Türgriff oder Klopapier im Garten sind meist harmlos, können aber nervig sein. Sobald jedoch Sachschäden entstehen – etwa durch das Beschmieren von Fassaden, das Zerkratzen von Autos oder das Verkleben von Türschlössern – hört der Spaß auf. Solche Handlungen können als Sachbeschädigung gewertet werden und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wer haftet für Schäden?
- Kinder unter sieben Jahren: Gelten in Deutschland als deliktunfähig und haften grundsätzlich nicht für Schäden, die sie verursachen. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
- Kinder ab sieben Jahren: Können unter Umständen selbst für Schäden haftbar gemacht werden, wenn sie das Ausmaß ihres Handelns einschätzen konnten.
- Vorsatz vs. Fahrlässigkeit: Die private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel versehentlich verursachte Schäden ab. Mutwillig oder vorsätzlich herbeigeführte Zerstörungen sind meist ausgeschlossen.
Die Rolle der Versicherung
Die private Haftpflichtversicherung der Eltern kann unter Umständen für Schäden aufkommen, die Kinder verursachen. Dies hängt jedoch stark vom jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen ab. Es ist ratsam, eine Police abzuschließen, die die gesamte Familie, einschließlich deliktunfähiger Kinder, abdeckt.
Sollten die Verursacher nicht ermittelt werden können oder keine ausreichende Versicherung haben, können Geschädigte unter Umständen ihre eigene Versicherung in Anspruch nehmen. Eine Wohngebäudeversicherung kann Schäden am Haus abdecken, während eine Vollkaskoversicherung für Schäden am Auto aufkommt. Eine Teilkasko reicht hierfür in der Regel nicht aus.
Prävention und Aufklärung
Experten raten Eltern dringend, im Vorfeld mit ihren Kindern über die Grenzen von Streichen zu sprechen. Aufklärung darüber, was noch als harmloser Spaß gilt und was bereits Schäden verursacht, ist essenziell. Die Polizei warnt zudem davor, Waffenattrappen mitzuführen oder sich durch übermäßigen Alkoholkonsum in Gefahr zu bringen. Ein verantwortungsbewusster Umgang und gegenseitige Rücksichtnahme sind der beste Weg, um sicherzustellen, dass Halloween ein fröhliches Fest bleibt und nicht in teuren Schadensfällen endet.
Quellen
- Schwerte: Versicherung und Polizei zu Halloween-Scherzen, Ruhr Nachrichten.
- LVM Versicherung: Haftpflicht an Halloween, Saarbrücker Zeitung.
- Halloween-Streiche: Wer zahlt im Schadensfall?, Verbraucherzentrale.de.
- Tipps zu Halloween: Wer haftet, wenn Kinder Schäden anrichten?, SWR.
- Haftpflichtfälle zu Halloween: Streiche, die eine Versicherung nicht abdeckt, Presseportal.

