Frauen in Deutschland sollen künftig bereits ab 45 Jahren am Mammografie-Screening teilnehmen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, die Altersgrenze für das gesetzliche Früherkennungsprogramm zu senken. Noch steht die Prüfung durch die Rechtsaufsicht aus. Wenn sie den Beschluss nicht beanstandet, soll die Neuerung am 1. August 2027 in Kraft treten.
Die wichtigsten Punkte
- Der G-BA will das Mammografie-Screening für Frauen ab 45 Jahren ermöglichen.
- Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten derzeit für Frauen von 50 bis 75 Jahren.
- Ab Sommer 2027 sollen Frauen ab 45 voraussichtlich selbst einen Termin vereinbaren können; persönliche Einladungen sind voraussichtlich ab Januar 2028 geplant.
- Der Beschluss muss noch die Rechtsaufsicht im Bundesgesundheitsministerium passieren.
Für Versicherte bedeutet die geplante Änderung einen früheren Zugang zu einer Untersuchung, die bislang für unter 50-Jährige grundsätzlich selbst zu bezahlen ist. Die Umsetzung braucht jedoch noch Zeit, weil Einladungsstellen und Screening-Zentren ihre Abläufe anpassen müssen.
Was sich für Frauen ab 45 ändern soll
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt, welche medizinischen Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Sein Beschluss sieht vor, die untere Altersgrenze des Mammografie-Programms von 50 auf 45 Jahre abzusenken. Die bisherige Altersobergrenze von 75 Jahren bleibt bestehen.
Das Screening wird aktuell alle zwei Jahre angeboten. Frauen ab 50 erhalten dafür eine persönliche Einladung über eine zentrale Stelle der Kassenärztlichen Vereinigungen. Nach der geplanten Neuregelung sollen Frauen ab 45 voraussichtlich ab Sommer 2027 zunächst selbst einen Termin anfragen können. Die regelmäßigen Einladungen für die neue Altersgruppe werden nach derzeitiger Planung ab Januar 2028 verschickt.
Nutzen und mögliche Nachteile der Untersuchung
Bei der Mammografie wird die Brust mit Röntgenstrahlen untersucht. Ziel ist, Tumore möglichst früh zu entdecken – bevor sie tastbar sind oder sich Krebszellen in Lymphknoten ausgebreitet haben. Eine Untersuchung des Bundesamts für Strahlenschutz kam zu dem Ergebnis, dass das Screening bei den teilnehmenden Frauen das Risiko, an Brustkrebs zu sterben, um 20 bis 30 Prozent senken kann. Die Untersuchung bewertete sie als größer als die Strahlenbelastung.
Zugleich wird über den Nutzen des Screenings diskutiert. Kritiker verweisen auf Überdiagnosen: Dabei werden Veränderungen entdeckt, die möglicherweise nie Beschwerden verursacht hätten, aber weitere Untersuchungen oder Behandlungen nach sich ziehen können. Die Entscheidung für eine Teilnahme sollte deshalb auf verständlichen Informationen zu Nutzen und möglichen Nachteilen beruhen.
Was Versicherte jetzt beachten sollten
Bis die Neuregelung in Kraft tritt, gilt die bisherige Kostenübernahme ab 50 Jahren. Frauen unter 50 sollten sich bei Fragen zu ihrer individuellen Situation ärztlich beraten lassen. Der geplante Anspruch ab 45 ist eine Änderung der gesetzlichen Früherkennung – kein Grund, allein dafür die Krankenkasse zu wechseln.
Wer darüber hinaus Leistungen, Beiträge oder Bonusangebote seiner Kasse prüfen möchte, kann mit Wendewerks KassenCheck oder KassenVergleich die eigenen Optionen übersichtlich gegenüberstellen. So lässt sich die Vorsorge-Neuerung von anderen persönlichen Kriterien für die Wahl einer Krankenkasse trennen.

