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mkk und BKK Pfalz fusionieren: Rund 660.000 Versicherte betroffen

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mkk und BKK Pfalz fusionieren: Rund 660.000 Versicherte betroffen

Die mkk – meine krankenkasse und die BKK Pfalz wollen sich zum 1. Januar 2027 zusammenschließen. Die Verwaltungsräte beider Kassen haben die Fusion beschlossen. Die neue Krankenkasse soll unter dem Namen mkk – meine krankenkasse weitergeführt werden.

Eine neue Kasse mit rund 660.000 Versicherten

Die BKK Pfalz bringt nach Angaben der Kassen rund 140.000 Versicherte ein, die mkk etwa 520.000. Gemeinsam wird die neue mkk damit rund 660.000 Menschen versichern. Beide Kassen sind bundesweit geöffnet, sodass sich an der grundsätzlichen Wählbarkeit voraussichtlich nichts ändert.

Mitglieder müssen keinen neuen Antrag stellen

Der Versicherungsschutz läuft nahtlos weiter. Mitglieder der BKK Pfalz werden automatisch Mitglieder der fusionierten mkk. Auch laufende Behandlungen und gesetzliche Leistungsansprüche bleiben bestehen. Die Kassen wollen ihre Versicherten über organisatorische Änderungen rechtzeitig informieren.

Der Zusatzbeitrag für 2027 ist noch offen

Für viele Mitglieder ist der Beitrag die spannendste Frage. 2026 verlangt die mkk einen Zusatzbeitrag von 3,50 Prozent, die BKK Pfalz 3,90 Prozent. Welcher Satz ab Januar 2027 für die gemeinsame Kasse gilt, ist noch nicht beschlossen. Nach Medienangaben wird eine Entscheidung voraussichtlich erst im Dezember fallen.

Deshalb wäre es verfrüht, für Mitglieder der BKK Pfalz schon jetzt eine Beitragssenkung oder für mkk-Mitglieder eine Erhöhung anzukündigen. Sicher ist nur: Nach der Fusion gilt ein gemeinsamer Zusatzbeitrag.

Was wird aus Bonus und Zusatzleistungen?

Freiwillige Leistungen beruhen auf der Satzung der jeweiligen Krankenkasse. Mit der Fusion muss eine einheitliche Regelung entstehen. Welche Angebote übernommen, erweitert oder angepasst werden, ist derzeit noch nicht abschließend veröffentlicht. Wer ein Bonusprogramm nutzt, an einem Wahltarif teilnimmt oder eine besondere Satzungsleistung plant, sollte die Übergangsregeln beachten.

Wechselrecht: Die Fusion selbst löst kein Sonderkündigungsrecht aus. Wird der Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2027 erhöht, können betroffene Mitglieder das Sonderkündigungsrecht nutzen.

Einordnung

Der Zusammenschluss zeigt, dass sich die Konsolidierung nicht auf sehr kleine Betriebskrankenkassen beschränkt. Mit rund 660.000 Versicherten entsteht ein deutlich größerer Anbieter. Die Kassen begründen diesen Schritt mit wirtschaftlicher Stabilität, Investitionsfähigkeit und den wachsenden Anforderungen an Digitalisierung und Service. Ob Versicherte profitieren, lässt sich erst beurteilen, wenn Beitrag, Satzung und Servicenetz für 2027 feststehen.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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