Pflegeversicherung 2025/2026: Was sich bei Beiträgen und Leistungen ändert

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Pflegeversicherung 2025/2026: Was sich bei Beiträgen und Leistungen ändert

Ab 2025 und 2026 treten wichtige Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Während der Beitragssatz bereits Anfang 2025 angehoben wurde, sorgt eine neue Beitragsbemessungsgrenze ab 2026 für höhere Abgaben bei Besserverdienenden. Gleichzeitig wurden die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht, was zu einer gemischten Bilanz für Versicherte führt.

Wichtige Eckpunkte

  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung stieg am 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent.
  • Für Kinderlose bleibt ein Zuschlag von 0,6 Prozent bestehen, was zu einem Satz von 4,2 Prozent führt.
  • Ab dem zweiten bis zum fünften Kind gibt es Abschläge von 0,25 Prozentpunkten pro Kind auf den Arbeitnehmeranteil.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2026 auf 69.750 Euro pro Jahr (5.812,50 Euro pro Monat).
  • Dies führt zu höheren Höchstbeiträgen für Gutverdiener.
  • Pflegeleistungen wurden Anfang 2025 um 4,5% erhöht.
  • Das Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige steigt ab 2026.

Beitragssatz und Kinderzuschläge

Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt seit Anfang 2025 bei 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen Satz jeweils zur Hälfte (1,8 Prozent). Für Kinderlose kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu, sodass diese insgesamt 4,2 Prozent zahlen. Eltern mit Kindern unter 25 Jahren profitieren von Abschlägen auf ihren Anteil: Ab dem zweiten Kind reduziert sich der Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte pro Kind, maximal um 1 Prozentpunkt. Sobald Kinder das 25. Lebensjahr erreichen, greift wieder der reguläre Satz für ein Kind.

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ab 2026

Eine wesentliche Änderung ab dem 1. Januar 2026 ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung. Diese steigt von 66.150 Euro pro Jahr (5.512,50 Euro pro Monat) auf 69.750 Euro pro Jahr (5.812,50 Euro pro Monat). Diese Erhöhung um etwa 5,4 Prozent wirkt sich direkt auf den Höchstbeitrag aus, den Personen mit höherem Einkommen zahlen müssen. Für Besserverdienende bedeutet dies eine spürbare Mehrbelastung.

Höhere Höchstbeiträge ab 2026

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze führt zu höheren maximalen Beiträgen. Beispielsweise steigt der monatliche Höchstbeitrag für Versicherte mit einem Kind von 198,45 Euro (2025) auf 209,25 Euro (2026). Der Arbeitnehmeranteil erhöht sich hier von 99,22 Euro auf 104,62 Euro. Auch für Kinderlose und Eltern mit mehreren Kindern steigen die Höchstbeiträge entsprechend.

Leistungen und Unterstützung

Parallel zu den Beitragserhöhungen wurden Anfang 2025 auch die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Dies betrifft unter anderem das Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Zudem gibt es verbesserte Budgets für den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ab Juli 2025 steht ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Die höhere Beitragsbemessungsgrenze ab 2026 wirkt sich auch positiv auf das Pflegeunterstützungsgeld aus, das pflegende Angehörige bei kurzzeitigen Arbeitsverhinderungen erhalten können.

Wichtige Eckpunkte

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