Senioren-Unfallversicherung: Wenn der Schutz im Ernstfall versagt

Man in hospital with broken leg.

Senioren-Unfallversicherung: Wenn der Schutz im Ernstfall versagt

Viele Senioren setzen auf eine spezielle Unfallversicherung, um sich im Alter abzusichern. Doch Recherchen zeigen, dass die Leistungsauszahlung im Schadensfall oft problematisch ist. Insbesondere Vorerkrankungen und deren angebliche Mitverursachung von Unfällen führen häufig zu Leistungskürzungen oder -verweigerungen, was bei den Betroffenen und ihren Angehörigen für große Enttäuschung sorgt.

Kritik an der Leistungspraxis

  • Versicherer nutzen Vorerkrankungen oft als Grund für Leistungskürzungen.
  • Die vertraglichen Bedingungen sind für Laien schwer verständlich.
  • Einige Tarife schließen Bewusstseinsstörungen als Unfallursache aus.

Das Problem mit Vorerkrankungen

Ein häufiger Stolperstein bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus einer Senioren-Unfallversicherung sind bestehende Vorerkrankungen. Versicherer argumentieren oft, dass diese Vorerkrankungen zum Unfall beigetragen haben und kürzen deshalb die Leistung. Zwar sehen die Verträge oft vor, dass eine Mitwirkung der Vorerkrankung bis zu 25 Prozent toleriert wird, doch die genaue Bemessung und die Interpretation dieser Klauseln sind oft strittig. Versicherungsrechtler kritisieren, dass gerade bei Senioren, die naturgemäß häufiger Vorerkrankungen haben, diese Klauseln dazu missbraucht werden, Leistungen zu verweigern.

Ausschluss von Bewusstseinsstörungen

Ein weiteres Problemfeld sind Unfälle, die auf Bewusstseinsstörungen zurückzuführen sind. Ein Beispiel zeigt den Fall einer älteren Dame, die aufgrund einer Synkope (Kreislaufkollaps) stürzte und sich verletzte. Der Versicherer verweigerte die Leistung mit der Begründung, dass die Bewusstseinsstörung die Fähigkeit, Gefahren zu erkennen und darauf zu reagieren, wesentlich beeinträchtigt habe. Solche Fälle sind in vielen Policen von der Leistung ausgeschlossen. Die Definition, wann eine Bewusstseinsstörung als erheblich gilt, ist oft unklar und wird von den Versicherern im Sinne des Unternehmens ausgelegt.

Worauf Verbraucher achten sollten

Wer eine Senioren-Unfallversicherung abschließen möchte, sollte die Vertragsbedingungen äußerst sorgfältig prüfen. Es gibt Tarife, bei denen Vorschäden nicht angerechnet werden. Unabhängige Beratungen bei Verbraucherzentralen oder Versicherungsberatern können helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Stiftung Warentest hat bereits verschiedene Tarife verglichen und gibt Empfehlungen, worauf bei der Auswahl geachtet werden sollte, um im Ernstfall nicht leer auszugehen.

Quellen

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Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

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