Gesetzliche Krankenkassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Mitglieder mit attraktiven Bonusprogrammen. Diese können jährlich mehrere hundert Euro einbringen, doch viele Versicherte lassen diese Chance ungenutzt, oft aufgrund übersehener Fristen oder fehlender Nachweise. Insbesondere die Frist am 31. März rückt näher, bis zu der Nachweise für Maßnahmen aus dem Vorjahr eingereicht werden müssen, um den Bonus nicht zu verlieren.
Wichtige Punkte auf einen Blick
- Viele Krankenkassen bieten Bonusprogramme an, die gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen.
- Prämien können mehrere hundert Euro pro Jahr betragen.
- Die Frist für die Einreichung von Nachweisen für das Vorjahr ist oft der 31. März.
- Eine aktive Anmeldung zum Bonusprogramm ist in der Regel erforderlich.
- Nachweise können oft digital eingereicht werden.
So sichern Sie sich Ihren Bonus
Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, Bonusprogramme anzubieten, um ihre Mitglieder zu einem gesunden Lebensstil zu motivieren. Das Prinzip ist einfach: Wer bestimmte Gesundheitsmaßnahmen nachweist, sammelt Punkte, die dann gegen Geldprämien, Gutscheine oder Sachleistungen eingetauscht werden können. Die Höhe der Prämien variiert je nach Krankenkasse, kann aber durchaus mehrere hundert Euro pro Jahr erreichen. Familien profitieren oft besonders, da jedes Mitglied einen eigenen Bonusanspruch haben kann.
Welche Maßnahmen werden belohnt?
Typischerweise werden folgende Aktivitäten honoriert:
- Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Gesundheits-Check, Krebsfrüherkennung).
- Schutzimpfungen gemäß STIKO-Empfehlungen.
- Mitgliedschaft in Sportvereinen oder Fitnessstudios.
- Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen (z.B. Rückengesundheit, Stressmanagement, Ernährung).
- Zahnarztbesuche und Zahnvorsorge.
- Manche Kassen belohnen auch den Verzicht auf Nikotin oder das Erreichen eines gesunden Körpergewichts.
Fristen und Einreichung von Nachweisen
Ein entscheidender Punkt ist die Einhaltung der Fristen. Oft endet das Bonusjahr am 31. Dezember, und die Nachweise müssen dann bis Ende Januar oder, wie in vielen Fällen in diesem Jahr, bis zum 31. März 2026 eingereicht werden. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch auf die Prämie für das abgelaufene Jahr. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Fristen der eigenen Krankenkasse zu informieren. Viele Kassen ermöglichen mittlerweile eine unkomplizierte digitale Einreichung der Nachweise über ihre App oder das Online-Portal, beispielsweise durch Hochladen von Fotos von Impfpässen oder Teilnahmebescheinigungen.
Steuerliche Aspekte
Bonuszahlungen bis zu 150 Euro pro Person pro Jahr sind in der Regel steuerfrei. Beträge, die darüber hinausgehen, können steuerrechtlich als Beitragsrückerstattung gelten und potenziell den steuerlich absetzbaren Krankenversicherungsbeitrag leicht reduzieren. Dennoch überwiegen in den meisten Fällen die Vorteile der Teilnahme.
Was tun, wenn Unsicherheiten bestehen?
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie von einem Bonusprogramm profitieren können oder welche Nachweise benötigt werden, ist es am besten, direkt bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen. Informationen finden sich oft auch in den Versicherungsunterlagen oder auf der Website der Kasse.
Quellen
- Frist läuft ab: Jetzt noch den Bonus der Krankenkasse sichern, Ntv.
- Bis zu 400 Euro: So kassieren Sie den Kassen-Bonus, FOCUS online.
- Wie Sie sich mehrere Hundert Euro sichern, Merkur.
- Krankenkassen-Bonusprogramm: Frist bis Ende März beachten, openPR.de.
- Noch schnell Extra-Geld holen: Krankenkassen-Boni verfallen am 31. März, CHIP.
