Versicherungslexikon

Was ist die gesetzliche Mindestdeckung in der KFZ Versicherung?

Was ist die gesetzliche Mindestdeckung in der KFZ Versicherung?

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Die gesetzliche Mindestdeckung legt fest, welche Versicherungssummen eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland mindestens bieten muss. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die du mit deinem Fahrzeug anderen zufügst. Vorgeschrieben sind Mindestbeträge für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Wie hoch ist die gesetzliche Mindestdeckung?

Versicherungsberater erklärt gesetzliche Mindestdeckung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie darfst du ein Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr führen. Die gesetzliche Mindestdeckung umfasst nach den Angaben dieser Seite:

Schadensart

Gesetzliche Mindestdeckung

Personenschäden

7,5 Millionen Euro

Sachschäden

1,22 Millionen Euro

Vermögensschäden

50.000 Euro

Diese Beträge sind Mindestwerte. Übersteigt ein ersatzpflichtiger Schaden die vereinbarte Deckungssumme, können darüber hinausgehende Forderungen für dich finanziell relevant werden. Die gesetzliche Mindestdeckung betrifft dabei die Haftpflicht für Schäden bei Dritten, nicht automatisch Schäden an deinem eigenen Fahrzeug.

Was decken die einzelnen Schadensarten ab?

Personenschäden

Bei Personenschäden gilt eine Mindestdeckung von 7,5 Millionen Euro. Darunter können beispielsweise Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Beerdigungskosten und Ansprüche von Hinterbliebenen fallen. Schwere Verletzungen oder langfristige Folgen können hohe Forderungen verursachen. Dazu zählen etwa dauerhafte Pflege- oder Rehabilitationskosten. Eine notwendige Behandlung nach einem Unfall ist ein einfaches Beispiel für mögliche Folgekosten.

Sachschäden

Für Sachschäden schreibt der Ausgangstext eine Mindestdeckung von 1,22 Millionen Euro vor. Erfasst sein können Schäden an fremden Fahrzeugen, Gebäuden, Verkehrseinrichtungen oder anderen Sachen. Schon ein Unfall mit mehreren Fahrzeugen kann hohe Reparaturkosten verursachen.

Vermögensschäden

gesetzliche Mindestdeckung in der Haftpflichtversicherung

Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile, die nicht unmittelbar als Personen- oder Sachschaden auftreten. Ein Unfall kann zum Beispiel dazu führen, dass eine andere Person ihre Arbeit nicht ausüben kann und dadurch Einnahmen verliert. Die gesetzliche Mindestdeckung liegt hierfür bei 50.000 Euro. Je nach Fall können auch weitere Schadenersatzforderungen entstehen.

Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: der Unterschied

Nur die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie reguliert berechtigte Ansprüche Dritter, wenn du einen Schaden verursachst. Für Teil- und Vollkasko gibt es dagegen keine gesetzliche Mindestdeckung, weil beide Versicherungen freiwillig sind und vor allem Schäden am eigenen Fahrzeug absichern.

  • Teilkasko: Sie kann unter anderem bei Diebstahl, Sturm, Hagel, Wildunfällen und weiteren vereinbarten Ereignissen leisten. Für Schäden am eigenen Fahrzeug nach einem selbst verschuldeten Unfall ist sie grundsätzlich nicht zuständig. Eine Teilkaskoversicherung ist deshalb nicht mit der Haftpflichtdeckung gleichzusetzen.

  • Vollkasko: Sie umfasst die Leistungen der Teilkasko und kann zusätzlich Schäden durch Vandalismus, Fahrerflucht und selbst verschuldete Unfälle abdecken. Auch für die Vollkasko gibt es keine gesetzliche Mindestdeckung.

Warum eine höhere Deckungssumme sinnvoll sein kann

gesetzliche Mindestdeckung: Mann vergleicht Versicherungen am PC

Die gesetzlichen Mindestbeträge schaffen einen grundlegenden Schutz, reichen bei besonders schweren Unfällen aber möglicherweise nicht aus. Vor allem Personenschäden können langfristige Forderungen nach sich ziehen. Deshalb bieten viele Versicherer höhere Deckungssummen an, im Ausgangstext werden Tarife bis zu 100 Millionen Euro genannt. Als Orientierung wird dort eine Haftpflichtdeckung von mindestens 50 Millionen Euro empfohlen.

Vergleiche bei der Auswahl nicht nur den Beitrag, sondern auch die vereinbarten Summen, Ausschlüsse und eine mögliche Selbstbeteiligung. Zusatzleistungen wie ein Schutzbrief oder mögliche Rabatte sind von der gesetzlichen Mindestdeckung getrennt zu betrachten.

Was gilt bei Fahrten ins Ausland?

Sachbearbeiterin vergleicht die gesetzliche Mindestdeckung im Ausland

Bei Fahrten ins europäische Ausland können andere gesetzliche Mindestdeckungssummen gelten. Prüfe deshalb vor der Reise, welche Regeln im Zielland gelten und welchen Schutz deine Police tatsächlich bietet. Für einen Mietwagen kann eine Mallorca-Police sinnvoll sein. Sie kann die Haftpflichtdeckung für Mietwagen im Ausland über die dort geltenden Mindestwerte hinaus erweitern. Entscheidend sind die Bedingungen deines Vertrags.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die gesetzliche Mindestdeckung in Deutschland beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.

  • Sie gilt für die Kfz-Haftpflichtversicherung, nicht als gesetzliche Vorgabe für Teilkasko oder Vollkasko.

  • Bei schweren Unfällen können die tatsächlichen Forderungen sehr hoch ausfallen. Eine höhere Deckungssumme bietet deshalb zusätzlichen finanziellen Schutz.

  • Vor einer Reise ins Ausland und vor dem Abschluss solltest du die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Vertragsbedingungen prüfen.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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