Ein Kaskoschaden betrifft dein eigenes Fahrzeug. Er kann zum Beispiel durch einen Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder ein Naturereignis entstehen. Ob und in welchem Umfang deine Versicherung zahlt, hängt von deinem Vertrag und der vereinbarten Kaskoart ab.
Was ist ein Kaskoschaden?
Bei einem Kaskoschaden geht es um Schäden an deinem eigenen Auto. Dazu zählen etwa Reparaturkosten nach einem selbstverschuldeten Unfall, Glasschäden, Diebstahl oder Schäden durch Sturm, Hagel und Überschwemmung. Ein Schaden, den ein anderer Fahrer verursacht hat, wird dagegen grundsätzlich über dessen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. Das ist ein Haftpflichtschaden.
Die Kaskoversicherung ist freiwillig. Sie ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung und schützt dein eigenes Fahrzeug gegen die im Vertrag genannten Risiken.
Teilkasko oder Vollkasko: Was ist versichert?
Die Teilkasko übernimmt typischerweise Schäden durch äußere Ereignisse, nicht aber jeden selbstverschuldeten Unfallschaden. Häufig versichert sind:
- Diebstahl, Raub und Schäden nach einem Einbruch
- Glasbruch, etwa an der Windschutzscheibe
- Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
- Wildunfälle und je nach Tarif weitere Tierkollisionen
Vollkasko enthält in der Regel die Teilkaskoleistungen und erweitert sie um selbstverschuldete Unfallschäden. Auch Schäden durch Fahrerflucht oder bestimmte Vandalismusschäden können darunter fallen. Ob ein konkreter Fall gedeckt ist, solltest du in deinen Versicherungsbedingungen prüfen.
| Schaden | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|
| Diebstahl, Glasbruch, Naturereignisse | Typischerweise versichert | Typischerweise versichert |
| Selbstverschuldeter Unfallschaden | In der Regel nicht versichert | Typischerweise versichert |
| Vandalismus | Vertragsabhängig | Häufig versichert, Vertragsbedingungen prüfen |
Wann zahlt die Kaskoversicherung nicht?
Kein Versicherungsschutz besteht typischerweise bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Auch grobe Fahrlässigkeit, Fahren unter Alkoholeinfluss, ein fehlender Führerschein oder Verstöße gegen Obliegenheiten können die Leistung gefährden oder zu einer Kürzung führen. Entscheidend sind die konkreten Klauseln deines Vertrags; eine pauschale Bewertung ist nicht möglich.
Bei Diebstahl, Naturereignissen und Vandalismus gelten häufig besondere Nachweis- und Meldeanforderungen. Sichere deshalb Belege, bewahre beschädigte Teile möglichst auf und verändere den Schaden nicht stärker als nötig, bevor die Versicherung ihn geprüft hat.
Kaskoschaden richtig melden
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- Schaden sichern und dokumentieren: Fotografiere dein Fahrzeug, die Umgebung und sichtbare Spuren. Notiere Ort, Zeitpunkt und Hergang.
- Polizei verständigen: Bei Diebstahl, Einbruch, Vandalismus oder einem Unfall mit ungeklärtem Hergang solltest du die Polizei informieren.
- Versicherung kontaktieren: Melde den Schaden so schnell wie möglich über den vorgesehenen Weg. Halte deine Police, Fotos, einen Unfallbericht und weitere Nachweise bereit.
- Reparatur abstimmen: Beauftrage keine Reparatur, bevor du geklärt hast, ob die Versicherung eine Besichtigung, einen bestimmten Betrieb oder ein Schadensgutachten verlangt.
Eine einheitliche Frist für alle Kaskoschäden gibt es nicht. Maßgeblich sind deine Versicherungsbedingungen. Eine verspätete Meldung kann die Regulierung erschweren, wenn dadurch die Prüfung des Schadens beeinträchtigt wird.
Gutachten, Selbstbeteiligung und Rückstufung
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Bei größeren Schäden, einem möglichen Totalschaden oder Unklarheiten kann ein Gutachter die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und gegebenenfalls den Restwert ermitteln. Bei einem Totalschaden wird die Entschädigung häufig anhand des Wiederbeschaffungswerts abzüglich Restwert und Selbstbeteiligung berechnet; die Vertragsbedingungen sind entscheidend.
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den du selbst trägst. Bei der Vollkasko kann ein regulierter Schaden außerdem eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und höhere Beiträge auslösen. In der Teilkasko gibt es normalerweise keine Schadenfreiheitsklasse. Ein Rabattschutz kann die Rückstufung je nach Tarif begrenzen.
Besondere Fälle: Teilschuld und fiktive Abrechnung
Trägst du bei einem Unfall nur eine Teilschuld, können neben deiner Kaskoversicherung auch Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bestehen. Das sogenannte Quotenvorrecht kann relevant sein, wenn du Leistungen aus beiden Versicherungen kombinieren musst. Die genaue Abrechnung hängt vom Unfallhergang und den rechtlichen Voraussetzungen ab. Bei Streit über die Haftung kann anwaltliche Beratung sinnvoll sein.
Eine fiktive Abrechnung, also die Auszahlung auf Grundlage der ermittelten Reparaturkosten ohne Reparatur, ist in der Kasko nicht automatisch möglich. Ob sie angeboten wird und wie abgerechnet wird, richtet sich nach dem Vertrag. Kläre das vorab mit deiner Versicherung und reiche nur ein belastbares Schadensgutachten oder die geforderten Nachweise ein.
Das solltest du dir merken
Teilkasko schützt dein Auto vor bestimmten äußeren Ereignissen wie Diebstahl, Glasbruch und Naturgewalten. Vollkasko übernimmt darüber hinaus typischerweise selbstverschuldete Unfallschäden. Ausschlüsse, Selbstbeteiligung, Meldefristen und mögliche Rückstufungen stehen in deinem Vertrag. Dokumentiere den Schaden, melde ihn unverzüglich und hole vor einer Reparatur die Freigabe der Versicherung ein. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten kann ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen.
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Weitere Informationen zu einzelnen Schadensarten findest du bei Glasbruch, Schadensmeldung, Reparaturkosten, Haftpflichtschaden, Teilkasko, Überschwemmung, Reifen, Kaskoschaden, Behandlung und Fahrlässigkeit.

