Wenn dir durch das Verhalten einer anderen Person ein Schaden entsteht, kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht. Er soll dich grundsätzlich so stellen, wie du ohne das schädigende Ereignis stehen würdest. Dafür müssen jedoch die Anspruchsgrundlage, der Schaden und der Zusammenhang zwischen Verhalten und Schaden geprüft werden.
Was sind Schadensersatzansprüche?
Ein Schadensersatzanspruch kann aus einer Pflichtverletzung, einer unerlaubten Handlung oder einer anderen gesetzlichen Regelung entstehen. Je nach Fall geht es um die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder um einen finanziellen Ausgleich.
Rechtsgrundlagen
Nach § 249 BGB ist grundsätzlich der Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Bei unerlaubten Handlungen ist insbesondere § 823 Abs. 1 BGB relevant. Danach kann Schadensersatz verlangt werden, wenn vorsätzlich oder fahrlässig unter anderem Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht verletzt wird.
Voraussetzungen
Ob ein Anspruch besteht, hängt regelmäßig von mehreren Punkten ab:
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Pflichtverletzung oder Rechtsverletzung: Eine vertragliche Pflicht, eine gesetzliche Pflicht oder ein geschütztes Recht muss verletzt worden sein. Eine Pflichtverletzung kann etwa in einer nicht erbrachten Leistung, einer mangelhaften Lieferung oder einem sorgfaltswidrigen Verhalten liegen.
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Schaden: Es muss ein konkreter Nachteil entstanden sein, den du möglichst genau beziffern und belegen kannst.
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Kausalität: Die Pflicht- oder Rechtsverletzung muss den Schaden verursacht haben. Ohne das beanstandete Verhalten darf der Schaden nicht eingetreten sein.
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Verschulden: Häufig wird geprüft, ob die andere Person vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Das gilt allerdings nicht für jede Haftungsform in gleicher Weise.
Welche Schäden können ersetzt werden?
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Vermögensschaden: Dazu können etwa Reparaturkosten, notwendige Mietwagenkosten oder entgangenes Einkommen gehören.
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Sachschaden: Gegenstände können beschädigt oder zerstört werden, beispielsweise ein Fahrzeug, ein Handy oder ein Zaun.
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Personenschaden: Dazu zählen körperliche Verletzungen, gesundheitliche Beeinträchtigungen und psychische Folgen.
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Immaterieller Schaden: Nicht unmittelbar finanzielle Nachteile können unter bestimmten Voraussetzungen, etwa als Schmerzensgeld, ausgeglichen werden.
Vertragliche Schadensersatzansprüche
Bei einem Vertrag können Schadensersatzansprüche entstehen, wenn eine Partei ihre Leistungspflichten oder Rücksichtnahmepflichten verletzt. Beispiele sind Lieferverzug, Nichtlieferung, eine mangelhafte Leistung oder zusätzliche Kosten durch eine nicht ordnungsgemäß ausgeführte Arbeit. Auch fehlende Informationen, die Verletzung von Schutzpflichten oder die Weitergabe vertraulicher Angaben können relevant sein. Ob neben Schadensersatz weitere Rechte bestehen, hängt vom Vertrag und den Umständen ab.
Berechnung und Mitverschulden
Für die Schadensberechnung wird die Vermögenslage vor und nach dem Ereignis verglichen. Ersetzt werden soll grundsätzlich nur der tatsächlich entstandene Nachteil. Vorteile, die mit dem Ereignis verbunden sind, können bei der Gesamtsaldierung berücksichtigt werden. Nach § 252 BGB kann auch entgangener Gewinn zum Schaden gehören, wenn er nach den Umständen erwartet werden konnte.
Dein Anspruch kann sich verringern, wenn du selbst zur Entstehung oder Vergrößerung des Schadens beigetragen hast. Dieses Mitverschulden wird nach den Umständen des Einzelfalls bewertet. Außerdem musst du den Schaden grundsätzlich so gering wie möglich halten. Diese Schadensminderungspflicht kann sich ebenfalls auf die Höhe des Ersatzes auswirken.
Schmerzensgeld
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Schmerzensgeld betrifft immaterielle Schäden, insbesondere Schmerzen und Beeinträchtigungen nach einer Verletzung von Körper oder Gesundheit. Eine feste allgemeine Berechnungstabelle gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Beschwerden, Folgen im Alltag und die individuellen Umstände. Ein Anspruch muss regelmäßig anhand der konkreten Verletzung und ihrer Ursache begründet werden.
Verjährung
Schadensersatzansprüche unterliegen Verjährungsfristen. Häufig gilt die regelmäßige dreijährige Frist; für bestimmte Ansprüche können jedoch abweichende Fristen gelten. Im Mietrecht werden beispielsweise besondere Fristen genannt, während für bestimmte Ansprüche wegen Körper- oder Gesundheitsschäden deutlich längere Fristen vorgesehen sein können. Maßgeblich sind Anspruchsgrundlage, Beginn der Frist und mögliche Hemmungstatbestände. Prüfe die Frist daher frühzeitig, statt dich auf eine pauschale Angabe zu verlassen.
Ansprüche durchsetzen
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Sichere zunächst Beweise: Dazu gehören Verträge, Schriftwechsel, Fotos, Rechnungen, ärztliche Unterlagen und Zeugenaussagen. Beschreibe den Ablauf, den Schaden und die Ursache möglichst genau. Eine schriftliche Forderung kann den Sachverhalt zusammenfassen und eine angemessene Frist zur Reaktion setzen.
Bleibt eine außergerichtliche Einigung aus, kommt eine gerichtliche Durchsetzung in Betracht. Vor einer Klage solltest du prüfen lassen, welches Gericht zuständig ist, welche Beweise vorliegen und welche Kostenrisiken bestehen. Grundsätzlich musst du Schaden, Pflicht- oder Rechtsverletzung und Kausalzusammenhang darlegen und beweisen, soweit keine besondere gesetzliche Regelung etwas anderes bestimmt.
Worauf du achten solltest
Bei der Prüfung helfen dir diese Fragen: Welche Pflicht oder welches Recht wurde verletzt? Welcher konkrete Schaden ist entstanden? Welche Belege gibt es? Liegt ein eigenes Mitverschulden vor? Welche Verjährungsfrist gilt? Bei komplexen Fällen, Personenschäden oder hohen Forderungen ist rechtlicher Rat sinnvoll. Eine automatische Anspruchsberechtigung besteht nicht allein deshalb, weil ein Nachteil eingetreten ist.

