Versicherungslexikon

Leihwagenkosten: Welche Versicherung zahlt?

Leihwagenkosten: Welche Versicherung zahlt?

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Nach einem Unfall übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die angemessenen Leihwagenkosten – vorausgesetzt, du bist nicht oder nur teilweise für den Unfall verantwortlich und benötigst tatsächlich ein Ersatzfahrzeug. Entscheidend sind außerdem die Mietdauer, die Fahrzeugklasse und die Höhe der Kosten.

Welche Versicherung zahlt den Leihwagen?

Leihwagenkosten nach einem Unfall, Versicherungskosten im Fokus.

Bei einem unverschuldeten Unfall meldest du deine Ansprüche grundsätzlich bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung an. Sie kommt für den Schaden auf, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einer Teilschuld kann sich die Erstattung der Mietwagenkosten entsprechend deinem eigenen Haftungsanteil verringern.

Deine eigene Vollkaskoversicherung ist nicht automatisch für den Leihwagen zuständig. Verursachst du mit dem Mietwagen selbst einen Unfall, können die Versicherung des Vermieters und – abhängig vom Vertrag – deine eigene Versicherung greifen. Selbstbeteiligung, Kaution und weitere Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag und Versicherungsvertrag.

  • Unfall ohne eigene Schuld: Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist in der Regel der richtige Ansprechpartner.
  • Teilschuld: Eine anteilige Kostenübernahme ist möglich.
  • Unklare Schuldfrage: Kläre die Haftung, bevor du langfristige oder teure Mietverträge eingehst.

Wie lange darfst du den Leihwagen nutzen?

Die Mietdauer orientiert sich grundsätzlich daran, wie lange dein eigenes Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit ist. Bei einer Reparatur beginnt sie regelmäßig mit dem Werkstattaufenthalt und endet, sobald dein Auto wieder genutzt werden kann. Verzögert sich die Reparatur, solltest du die gegnerische Versicherung unverzüglich informieren und den Grund sowie die Dauer der Verzögerung dokumentieren.

Bei einem Totalschaden gelten andere Maßstäbe. Dann kann die erforderliche Zeit für die Ersatzbeschaffung relevant sein. Die konkrete Dauer solltest du mit der Versicherung abstimmen, damit es später nicht zu Streit über die Erstattung kommt. Bewahre Werkstattunterlagen, Reparaturrechnung und Nachweise zur Fahrbereitschaft auf.

Welche Fahrzeugklasse und welcher Preis sind angemessen?

Leihwagenkosten: Welche Fahrzeugklasse darf ich nutzen?

Wähle grundsätzlich ein Fahrzeug aus einer vergleichbaren Klasse wie dein beschädigtes Auto. Ein freiwilliges Upgrade auf ein deutlich teureres Modell musst du normalerweise selbst bezahlen. Ist kein passendes Fahrzeug verfügbar und stellt der Vermieter deshalb ein höherwertiges Modell ohne Aufpreis bereit, lass dir diese Vereinbarung schriftlich bestätigen.

Auch der Mietpreis muss angemessen sein. Vergleiche nach Möglichkeit mehrere Angebote und frage vor der Buchung nach Selbstbeteiligung, Zusatzkosten, Kilometerregelung und Versicherungsumfang. Die Schadenminderungspflicht bedeutet, dass du unnötig hohe Kosten vermeiden musst. Zusatzleistungen wie GPS oder Kindersitze sowie selbst verursachte Schäden werden nicht ohne Weiteres von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Leihwagen oder Nutzungsausfallentschädigung?

Wenn du keinen Mietwagen brauchst oder auf ihn verzichten möchtest, kommt als Alternative eine Nutzungsausfallentschädigung infrage. Dafür musst du in der Regel darlegen, dass du dein Fahrzeug nutzen wolltest und tatsächlich auf Ersatzmobilität angewiesen warst. Die konkrete Höhe und Dauer hängen vom Einzelfall und vom Fahrzeug ab.

Bei geringer Nutzung können öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, ein Fahrrad, Carsharing oder eine Mitfahrgelegenheit günstiger sein. Vergleiche die voraussichtlichen Kosten und bewahre Belege für notwendige Fahrten auf.

Wie läuft die Abrechnung?

Informiere die gegnerische Versicherung möglichst früh über deinen Anspruch und hole vor der Anmietung eine Kostenübernahme oder zumindest eine Kostenbestätigung ein. Den Mietwagen kannst du bei einer Werkstatt oder einer Autovermietung buchen. Je nach Vereinbarung rechnet der Vermieter direkt mit der Versicherung ab oder du musst die Rechnung zunächst selbst begleichen und anschließend einreichen.

Für die Abrechnung brauchst du typischerweise:

  • Führerschein und Personalausweis oder Reisepass: Führerschein
  • Unfallbericht, Fotos und gegebenenfalls die Unfallaufnahme
  • die Schadensmeldung und den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung
  • Mietwagenrechnung, Reparaturrechnung und Nachweise über die Dauer des Werkstattaufenthalts

Was kannst du bei Problemen tun?

Lehnt die Versicherung die Kostenübernahme ab oder kürzt sie die Rechnung, bitte zunächst um eine schriftliche Begründung. Prüfe, ob es um die Schuldfrage, die Mietdauer, den Preis oder die Fahrzeugklasse geht. Dokumentiere sämtliche Gespräche und reiche fehlende Nachweise nach. Dazu gehören auch der Unfallbericht und die Korrespondenz.

Bei einer unklaren Haftung, einer vollständigen Zahlungsverweigerung oder einer längeren Auseinandersetzung kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Auch bei der Einschätzung, ob statt eines Mietwagens eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden sollte, hilft eine Prüfung des Einzelfalls.

Wichtig für dich

Miete nicht vorschnell ein teures Fahrzeug. Kläre die Kostenübernahme, wähle eine angemessene Fahrzeugklasse, begrenze die Mietdauer auf den notwendigen Zeitraum und sichere alle Belege. Bei einem Totalschaden oder bei Streit über die Haftung solltest du die weitere Vorgehensweise besonders früh mit der Versicherung abstimmen. Informationen zu den Nutzungsausfallentschädigung und zu den Fahrleistung können dir bei der Entscheidung helfen.

Wenn du mit dem Leihwagen selbst einen Unfall hast, sichere die Unfallstelle, informiere Polizei, Vermieter und Versicherer und fertige Fotos an. Prüfe außerdem, ob eine Haftpflichtversicherung oder Vollkaskodeckung greift. Weitere Informationen zu den Mietwagen- und Leihwagenkosten findest du in den vertraglichen Unterlagen.

Beschädigter Leihwagen nach einem Unfall.
Leihwagenkosten: Nahaufnahme eines Mietwagens nach einem Unfall.

Autor & Experte

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Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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