Eine Haushaltshilfe kann dich entlasten, wenn du wegen Krankheit, Schwangerschaft, einer Entbindung oder nach einem Krankenhausaufenthalt deinen Haushalt vorübergehend nicht selbst führen kannst. Ob die Kosten übernommen werden, hängt von der Ursache, deiner Versicherung und den konkreten Voraussetzungen ab.
Wann übernimmt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
![]()
Die gesetzliche Krankenkasse kann die Kosten übernehmen, wenn du wegen einer Erkrankung oder einer medizinischen Behandlung ausfällst und keine andere Person in deinem Haushalt die Aufgaben übernehmen kann. Häufige Fälle sind ein Krankenhausaufenthalt, eine schwere Erkrankung oder die Zeit nach einer Behandlung.
-
Du bist aufgrund von Krankheit oder Behandlung nicht in der Lage, den Haushalt zu führen.
-
In deinem Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung.
-
Es gibt keine andere im Haushalt lebende Person, die dich ausreichend unterstützen kann.
-
Die medizinische Notwendigkeit wird in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt.
Eine chronische Erkrankung wie Diabetes, eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, Asthma, COPD, Rheuma oder eine Krebserkrankung führt nicht automatisch zu einer Kostenübernahme. Entscheidend ist, ob du den Haushalt wegen deiner konkreten gesundheitlichen Situation nicht führen kannst und die Krankenkasse den Antrag genehmigt.
Dauer und Zuzahlung
In der Regel wird eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen bewilligt. Wenn ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt, kann die Unterstützung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 26 Wochen dauern.
Üblicherweise beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 Prozent der täglichen Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt diese Zuzahlung. Die genaue Bewilligungsdauer und Kostenregelung solltest du dir von deiner Krankenkasse schriftlich bestätigen lassen.
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und nach der Geburt
Während der Schwangerschaft oder nach einer Entbindung kann eine Haushaltshilfe übernommen werden, wenn du den Haushalt aus medizinischen Gründen nicht selbst führen kannst. Dafür ist meist ein ärztliches Attest erforderlich. Die Hilfe kann die Haushaltsführung, Einkäufe, Mahlzeiten, Reinigung, Wäsche und die Betreuung von Kindern umfassen. Bei Schwangerschaft und Entbindung musst du keine Zuzahlung leisten.
Stelle den Antrag möglichst frühzeitig, bei einem Krankenhausaufenthalt idealerweise noch während des Aufenthalts. Ob du eine bestimmte Haushaltshilfe selbst auswählen kannst oder einen Dienstleister der Kasse nutzen musst, hängt von der Vereinbarung mit deiner Krankenkasse ab.
Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt oder bei Reha
![]()
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann eine Haushaltshilfe den Übergang nach Hause erleichtern. Du brauchst in der Regel eine ärztliche Bescheinigung, den Antrag deiner Krankenkasse und gegebenenfalls Nachweise über den benötigten Zeitraum. Auch während oder im Anschluss an eine Rehabilitationsmaßnahme kann eine Haushaltshilfe infrage kommen, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben und keine andere Person helfen kann.
Bei einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit kann statt der Krankenkasse die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein. Das gilt insbesondere während einer medizinischen Rehabilitation. Der Antrag wird dann bei der zuständigen Unfallversicherung gestellt. Eine ärztliche Bescheinigung muss die gesundheitliche Einschränkung und den Hilfebedarf belegen.
![]()
Besondere Situationen: Alleinerziehende und Kinder mit Behinderung
![]()
Alleinerziehende erhalten Haushaltshilfe nicht allein wegen ihrer familiären Situation. Voraussetzung bleibt grundsätzlich, dass du den Haushalt aus einem anerkannten gesundheitlichen oder vergleichbaren Grund nicht führen kannst. Leben Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit Behinderung im Haushalt, kann dies die Anspruchsdauer und die notwendige Betreuung beeinflussen.
Bei einem Kind mit Behinderung können neben der Haushaltsführung auch Betreuung und notwendige Wege berücksichtigt werden. Für die konkrete Leistung, einen möglichen Pflegegrad und die Zuständigkeit solltest du die Krankenkasse oder Pflegekasse getrennt fragen. Pflegebedürftigkeit kann zusätzliche Leistungen auslösen, ersetzt aber nicht automatisch die Prüfung des Anspruchs auf Haushaltshilfe.
So stellst du den Antrag
-
Lass dir von deiner behandelnden Ärztin oder deinem behandelnden Arzt die Notwendigkeit, den Umfang und möglichst auch die voraussichtliche Dauer bescheinigen.
-
Reiche den Antrag mit der Bescheinigung bei der zuständigen Versicherung ein: meist bei der Krankenkasse, bei Arbeits- oder Wegeunfällen bei der Unfallversicherung.
-
Warte die Genehmigung ab oder kläre vorab ausdrücklich, ob eine selbst organisierte Haushaltshilfe zulässig ist und welche Kosten erstattet werden.
Als Haushaltshilfe kommen beispielsweise Wohlfahrtsverbände wie Caritas oder Diakonie, Sozialstationen, ambulante Pflegedienste oder andere Vertragspartner infrage. Auch eine selbst organisierte Hilfe kann möglich sein; eine Erstattung solltest du jedoch nicht voraussetzen, bevor die Versicherung zugestimmt hat. Verwandte können je nach Regelung nicht als Arbeitskraft vergütet werden, unter Umständen können aber Fahrtkosten berücksichtigt werden.
Weitere Unterstützung bieten soziale Träger und örtliche Nachbarschaftshilfen. Informationen zur Nachbarschaftshilfe erhältst du häufig bei Gemeinden, Wohlfahrtsverbänden oder Sozialstationen. Ob deren Einsatz über deine Versicherung finanziert wird, muss im Einzelfall geklärt werden.
Wenn du unsicher bist, welche Versicherung zuständig ist oder welche Unterlagen fehlen, frage vor der Beauftragung direkt bei der Krankenkasse, Unfallversicherung oder Pflegekasse nach. So vermeidest du, dass du die Kosten einer nicht genehmigten Haushaltshilfe selbst tragen musst.
Informationen zu einem Krankenhausaufenthalt können ebenfalls wichtig sein, wenn die Haushaltshilfe direkt im Anschluss benötigt wird.

