Versicherungslexikon

Todesfallsumme: Definition und Leistungsumfang

Todesfallsumme: Definition und Leistungsumfang

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Die Todesfallsumme bezeichnet den Betrag, den eine Risikolebensversicherung im Todesfall an die vertraglich begünstigten Personen auszahlt. Sie soll Hinterbliebene finanziell absichern, etwa bei Einkommensausfall, Krediten oder geplanten Ausbildungskosten.

Was ist die Todesfallsumme?

Versicherungsberaterin recherchiert die Todesfallsumme

Die Todesfallsumme ist die im Vertrag festgelegte Leistung der Risikolebensversicherung. Sie wird nur ausgezahlt, wenn die versicherte Person während der vereinbarten Laufzeit stirbt und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Unterschied dazu kann der Begriff Versicherungssumme je nach Versicherungsart auch weitere Leistungen umfassen, beispielsweise bei einer Kapitallebensversicherung.

Die Auszahlung kann dazu dienen, den Lebensunterhalt der Familie zu sichern, bestehende Hypotheken und Kredite zu tilgen oder die Ausbildung der Kinder zu finanzieren. Wer begünstigt ist, sollte im Vertrag eindeutig festgelegt und nach wichtigen Lebensereignissen überprüft werden.

Wie wird die Höhe berechnet?

Für die passende Todesfallsumme gibt es keine allgemeingültige Zahl. Berücksichtige zunächst dein Bruttojahreseinkommen, laufende Kredite und weitere finanzielle Verpflichtungen. Auch zukünftige Ausgaben, zum Beispiel für die Ausbildung der Kinder, können in die Planung einfließen.

  • Einkommen: Im Ausgangstext werden als grobe Orientierung sowohl das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens als auch das Zehn- bis Fünfzehnfache genannt. Diese Werte sind lediglich Faustregeln und sollten nicht isoliert verwendet werden.

  • Schulden: Hypotheken, Konsumkredite und andere Verpflichtungen können zusätzlich abgesichert werden.

  • Lebenssituation: Hauskauf, Geburt eines Kindes oder eine Heirat können den Absicherungsbedarf verändern.

Ein Beispiel aus dem Ausgangstext: Bei 40.000 Euro Bruttojahreseinkommen und 50.000 Euro laufenden Krediten ergibt sich aus der dort verwendeten Drei- bis Fünffach-Regel eine angepasste Versicherungssumme von 170.000 bis 250.000 Euro. Die konkrete Höhe hängt jedoch von deinen tatsächlichen Ausgaben, Rücklagen und Verpflichtungen ab.

Welche Arten gibt es?

Todesfallsumme in der Risikolebensversicherung

Konstante Risikolebensversicherung

Bei der konstanten Variante bleibt die Todesfallsumme während der gesamten Laufzeit gleich. Sie eignet sich, wenn deine Familie dauerhaft mit einem festen Betrag abgesichert werden soll.

Fallende Risikolebensversicherung

Bei einer fallenden Risikolebensversicherung sinkt die Versicherungssumme im Zeitverlauf. Sie kann sinnvoll sein, wenn sich die Absicherung am Verlauf einer Kredittilgung orientieren soll. Die Beiträge können dadurch niedriger ausfallen als bei einer konstanten Summe.

Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung ist eine an einen Kredit gebundene Form der fallenden Risikolebensversicherung. Im Leistungsfall soll die verbleibende Kreditschuld abgesichert werden.

Leistung, Kosten und Laufzeit

Die Todesfallsumme ist grundsätzlich ein Einkommensersatz und kann zur Tilgung von Haus-, Auto- oder Konsumentenkrediten sowie für langfristige Ausgaben eingesetzt werden. Eine Risikolebensversicherung zahlt dagegen normalerweise nicht aus, wenn du das Ende der Laufzeit erlebst. Darin unterscheidet sie sich von der Kapitallebensversicherung, die Todesfallschutz mit einem Sparvorgang verbinden kann.

Die Beiträge hängen unter anderem von Alter, Gesundheitszustand, Beruf, Rauchstatus, Laufzeit und Versicherungssumme ab. Im Ausgangstext werden für eine Versicherungssumme von 100.000 Euro beispielhaft jährliche Beiträge von 80 Euro bei 30 Jahren, 120 Euro bei 40 Jahren und 200 Euro bei 50 Jahren genannt. Diese Werte sind nur Beispiele; Angebote können je nach Anbieter und persönlichem Risiko deutlich abweichen.

Die Laufzeit sollte zu deinen Verpflichtungen passen, etwa bis Kinder finanziell selbstständig sind oder ein Kredit abbezahlt ist. Eine typische Laufzeit wird im Ausgangstext mit 10 bis 30 Jahren angegeben.

Steuern und wichtige Hinweise

Die Auszahlung ist in der Regel einkommensteuerfrei. Erbschaftsteuerliche Fragen können jedoch eine Rolle spielen, besonders bei unverheirateten Paaren. Im Ausgangstext werden für unverheiratete Partner 20.000 Euro und für Ehepartner bis zu 500.000 Euro Freibetrag genannt. Ob und wie viel Steuer tatsächlich anfällt, hängt unter anderem von Vertragsgestaltung, Begünstigung und weiteren Vermögenswerten ab. Eine individuelle steuerliche Beratung ist daher sinnvoll. Ein Testament kann zusätzlich für die Nachlassplanung relevant sein.

Beim Abschluss solltest du nicht nur den Beitrag, sondern auch Ausschlüsse, Gesundheitsfragen, Laufzeit, Nachversicherungsmöglichkeiten und die genaue Begünstigung prüfen. Vergleiche mehrere Angebote und passe die Todesfallsumme an, wenn sich deine familiäre oder finanzielle Situation ändert.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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