Welche Versicherung zahlt bei der Wiedereingliederung?
Während einer stufenweisen Wiedereingliederung giltst du in der Regel weiterhin als arbeitsunfähig. Deshalb erhältst du normalerweise keinen regulären Arbeitslohn vom Arbeitgeber. Welche finanzielle Leistung du bekommst, hängt vor allem davon ab, warum die Wiedereingliederung erfolgt und welcher Leistungsträger zuständig ist.
![]()
Die wichtigsten Leistungsträger im Überblick
- Krankenkasse: Sie zahlt Krankengeld, wenn du während der Wiedereingliederung weiterhin arbeitsunfähig bist.
- Rentenversicherung: Nach einer Reha-Maßnahme kann Übergangsgeld gezahlt werden, wenn die Wiedereingliederung unmittelbar anschließt.
- Unfallversicherung: Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kommt unter bestimmten Voraussetzungen Verletztengeld infrage.
- Arbeitgeber: Während der Wiedereingliederung besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Lohnzahlung. Eine freiwillige Zahlung ist möglich.
Krankenkasse: Krankengeld während der Wiedereingliederung
Wenn du vor und während der Maßnahme arbeitsunfähig bist, zahlt in der Regel deine gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Im Ausgangstext wird eine Höhe von 70 Prozent des Bruttolohns genannt. Die Bezugsdauer darf danach 78 Wochen innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten.
Die Wiedereingliederung wird ärztlich geplant und begleitet. Dein Arzt legt fest, mit welcher Arbeitszeit und welchen Aufgaben du beginnst. Wenn sich dein Gesundheitszustand verändert, kann der Plan angepasst oder unterbrochen werden. Informiere in diesem Fall deinen Arzt, den Arbeitgeber und die zuständige Krankenkasse.
![]()
Rentenversicherung: Übergangsgeld nach einer Reha
Beginnt die Wiedereingliederung direkt im Anschluss an eine Reha, kann die Rentenversicherung für die finanzielle Absicherung zuständig sein. Voraussetzung ist, dass die Reha-Stelle die Maßnahme einleitet und die Wiedereingliederung nach den Angaben des Ausgangstexts spätestens innerhalb von vier Wochen nach der Reha beginnt.
Das Übergangsgeld beträgt laut Ausgangstext 68 Prozent des Nettoeinkommens für Versicherte ohne Kinder und 75 Prozent für Versicherte mit Kindern. Den Antrag stellst du möglichst noch während der Reha. Die Reha-Einrichtung und ihre Sozialberatung können dich dabei unterstützen.
Unfallversicherung: Verletztengeld bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Ist die Wiedereingliederung wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich, kann die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein. Sie kann dann Verletztengeld zahlen. Im Ausgangstext wird eine Höhe von 80 Prozent des Bruttolohns genannt.
Ob die Unfallversicherung tatsächlich leistet, richtet sich nach dem Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem versicherten Ereignis. Kläre die Zuständigkeit deshalb mit der Berufsgenossenschaft oder dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Was zahlt der Arbeitgeber?
Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gilt in der Regel für die ersten sechs Wochen der Erkrankung. Während der anschließenden stufenweisen Wiedereingliederung musst du deine volle Arbeitsleistung noch nicht erbringen. Der Arbeitgeber ist deshalb grundsätzlich nicht verpflichtet, dafür Lohn zu zahlen. Eine freiwillige Zahlung kann jedoch vereinbart werden und sollte im Wiedereingliederungsplan festgehalten werden.
Voraussetzungen und Ablauf
Für den Start müssen du, dein behandelnder Arzt und dein Arbeitgeber der Wiedereingliederung zustimmen. Die Teilnahme ist freiwillig; du kannst deine Zustimmung widerrufen. Im Stufenplan stehen unter anderem Beginn und Ende, Arbeitszeiten, zulässige Tätigkeiten und die Dauer der einzelnen Stufen. Die Maßnahme erfolgt normalerweise am bisherigen Arbeitsplatz und kann je nach individueller Situation bis zu zwölf Monate dauern.
Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist davon zu unterscheiden. Es wird angeboten, wenn du innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig warst. Das BEM soll klären, wie deine Arbeitsfähigkeit erhalten und deine Rückkehr unterstützt werden kann.
![]()
Was solltest du jetzt klären?
- Besprich mit deinem Arzt, ob und mit welcher Belastung du die Wiedereingliederung beginnen kannst.
- Lass im Wiedereingliederungsplan Arbeitszeiten, Aufgaben und mögliche Anpassungen festhalten.
- Frage die zuständige Versicherung, welche Leistung für dich gilt und welche Unterlagen benötigt werden.
- Kläre mit deinem Arbeitgeber, ob eine freiwillige Lohnzahlung vorgesehen ist.
- Bewahre Bescheinigungen, Anträge und Entscheidungen der Versicherung auf.
Welche Versicherung zahlt, hängt damit vor allem vom Anlass der Wiedereingliederung ab: Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit ist meist die Krankenkasse mit Krankengeld zuständig, nach einer Reha kann die Rentenversicherung Übergangsgeld zahlen und nach einem Arbeitsunfall die Unfallversicherung Verletztengeld. Bei Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zur konkreten Anspruchshöhe solltest du dich direkt an den zuständigen Leistungsträger wenden.

