Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt, wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland vergütet werden. Im Rechtsschutzfall bestimmt es gemeinsam mit deinem Versicherungsvertrag, welche Anwaltskosten entstehen und in welchem Umfang deine Rechtsschutzversicherung sie übernimmt.
Was regelt das RVG?
Das RVG besteht aus dem Gesetzestext mit den allgemeinen Vorschriften und dem Vergütungsverzeichnis mit den einzelnen Gebührentatbeständen. Die Gebühren richten sich unter anderem nach der Art der Tätigkeit und – insbesondere im Zivilrecht – nach dem Gegenstandswert. Dieser beschreibt das wirtschaftliche Interesse, um das es im Verfahren geht.
Je nach Tätigkeit können unterschiedliche Gebühren entstehen, etwa eine Verfahrensgebühr, eine Terminsgebühr oder eine Einigungsgebühr. Bei außergerichtlichen Tätigkeiten kommen häufig Rahmengebühren zur Anwendung. Ihre Höhe hängt unter anderem vom Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Arbeit ab. In anderen Bereichen, etwa im Straf- oder Sozialrecht, gelten eigene Gebührenstrukturen.
Wie werden Anwaltskosten berechnet?
Im Zivilrecht bildet der Gegenstandswert regelmäßig die Grundlage der Berechnung. Bei einer Geldforderung entspricht er typischerweise dem Betrag, um den gestritten wird. Das Vergütungsverzeichnis ordnet dem Gegenstandswert die jeweilige Gebühr zu. Welche Gebühr tatsächlich anfällt, hängt zusätzlich davon ab, welche Tätigkeit dein Anwalt übernimmt und ob das Verfahren beispielsweise durch eine Einigung beendet wird.
Bevor du ein Mandat erteilst, solltest du dir erklären lassen, welche Kosten voraussichtlich entstehen. Lass dir außerdem klären, ob ein Vorschuss verlangt wird und welche Kosten deine Versicherung nach ihrer Rechtsschutzversicherung übernimmt.
RVG und Rechtsschutzversicherung
Die Versicherung übernimmt Anwalts- und Verfahrenskosten nicht automatisch in jedem Fall. Entscheidend sind die Bedingungen deines Versicherungsvertrags, der versicherte Lebensbereich, mögliche Ausschlüsse und eine vereinbarte Selbstbeteiligung.
Hole deshalb möglichst vor der Beauftragung eine Deckungszusage ein. Sie bestätigt, ob und unter welchen Voraussetzungen der Versicherer für den konkreten Rechtsschutzfall eintritt. Die Kosten werden grundsätzlich zwischen dir und deinem Anwalt abgerechnet; die Versicherung erstattet sie anschließend im vereinbarten Umfang. Dein Anwalt ist dabei dein Vertreter und nicht der Vertreter des Versicherers.
Vorschuss und Abrechnung
Nach § 9 RVG kann dein Anwalt einen angemessenen Vorschuss auf die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen verlangen. Kläre, welche Zahlung fällig ist und ob sie von der Deckungszusage umfasst wird.
Nach Abschluss oder einem bestimmten Abschnitt des Mandats erhältst du eine Abrechnung. § 10 RVG enthält Vorgaben zur Berechnung und Mitteilung der Vergütung in Textform. Prüfe, ob die Rechnung die einzelnen Gebühren nachvollziehbar ausweist, und vergleiche sie mit der Deckungszusage sowie den Versicherungsbedingungen.
Vergütungsvereinbarung statt gesetzlicher Gebühren
Du und dein Anwalt könnt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine abweichende Vergütung vereinbaren, etwa ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung nach Zeit. Die Vereinbarung sollte schriftlich und verständlich festhalten, welche Leistungen erfasst sind, wie abgerechnet wird und welche Kosten zusätzlich entstehen können. Eine solche Vereinbarung kann von der Erstattung durch die Versicherung abweichen. Kläre daher vorher, welchen Anteil du selbst tragen musst.
Auch Erfolgshonorare sind nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen möglich. Sie sollten nicht angenommen werden, ohne die Voraussetzungen und die finanziellen Folgen für dich zu prüfen.
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Was du als Mandant beachten solltest
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Bitte die Versicherung vorab um eine Deckungsprüfung und möglichst um eine Deckungszusage.
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Frage deinen Anwalt nach dem Gegenstandswert, den voraussichtlichen Gebühren und einem möglichen Vorschuss.
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Bewahre Versicherungsunterlagen, Vereinbarungen und Rechnungen auf.
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Fordere bei unklaren Beträgen eine nachvollziehbare Aufschlüsselung an.
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Nutze eine Erstberatung, um die mögliche Vorgehensweise und die Honorarstruktur zu besprechen.
Im Anwaltskosten-Dreiecksverhältnis stehen deine Interessen, die anwaltliche Tätigkeit und die Leistungsprüfung durch den Versicherer nebeneinander. Wenn du die Kosten frühzeitig klärst, die Deckungszusage prüfst und die Abrechnung nachvollziehst, lassen sich viele Missverständnisse vermeiden. Weitere Hinweise findest du unter Rechtsschutzfall: Was melde ich der Rechtsschutzversicherung?.
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