Ob deine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Schieds- oder Schiedsgutachterverfahrens übernimmt, hängt vor allem vom Versicherungsvertrag, den ARB, den Erfolgsaussichten und dem Grund der Ablehnung ab. Hole deshalb möglichst vor Beginn des Verfahrens eine schriftliche Deckungszusage ein.
Welche Kosten entstehen beim Schiedsverfahren?
Ein Schiedsverfahren wird von einem neutralen Dritten entschieden und kann gegenüber einem staatlichen Gerichtsverfahren flexibler und vertraulicher ablaufen. Kosten entstehen insbesondere für den Schiedsgutachter, die anwaltliche Vertretung und weitere Verfahrensauslagen.
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Gebühren des Schiedsgutachters, abhängig von Qualifikation, Fallumfang und Verfahrensdauer
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Anwaltskosten, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet werden können
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Reise- und Auslagenkosten
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Kosten für Unterlagen oder einen Verhandlungsraum
Als grobe Orientierung werden im Ausgangstext folgende Bereiche genannt. Die tatsächliche Höhe kann je nach Verfahren abweichen:
| Fallumfang | Genannte Kosten |
|---|---|
| Einfache Fälle | 1.000–3.000 Euro |
| Mittlere Komplexität | 3.000–10.000 Euro |
| Komplexe Fälle | 10.000 Euro und mehr |
Wann übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Eine Kostenübernahme kommt grundsätzlich in Betracht, wenn der Streit vom Versicherungsschutz umfasst ist und die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Versicherung prüft insbesondere, ob dein Vorgehen hinreichende Erfolgsaussichten bietet. Dabei können die rechtliche Grundlage, die vorhandenen Beweise und das Verlustrisiko eine Rolle spielen.
Die Versicherung kann die Übernahme ablehnen, wenn sie die Erfolgsaussichten als zu gering bewertet oder das Vorgehen als mutwillig beziehungsweise wirtschaftlich nicht vertretbar einstuft. Auch ein nicht versicherter Streitgegenstand oder ein Verstoß gegen vertragliche Voraussetzungen kann relevant sein. Maßgeblich bleiben deine konkreten Versicherungsbedingungen.
Was kannst du nach einer Ablehnung tun?
Lehnt die Versicherung die Deckung ab, sollte sie dir die Gründe schriftlich mitteilen. Prüfe anschließend die Begründung und die Hinweise auf das Schiedsgutachterverfahren. Nach den im Ausgangstext beschriebenen Regeln musst du innerhalb eines Monats verlangen, dass dieses Verfahren eingeleitet wird. Reiche die erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht ein.
Die Entscheidung des Schiedsgutachters ist für den Rechtsschutzversicherer bindend, nicht jedoch für dich als Versicherungsnehmer. Bestätigt der Schiedsgutachter die Ablehnung, kann eine Deckungsklage in Betracht kommen. Die Möglichkeiten, gegen eine Entscheidung vorzugehen, sind jedoch eingeschränkt.
Leitet die Versicherung das Verfahren nach den geltenden Regelungen nicht rechtzeitig ein, kann ihre Leistungspflicht als festgestellt gelten. Der Ausgangstext beschreibt außerdem, dass der Versicherer in diesem Fall die Kosten übernehmen muss. Ob diese Rechtsfolge tatsächlich greift, solltest du anhand deines Vertrags und des konkreten Schriftverkehrs prüfen.
Wer trägt die Kosten am Ende?
Die Kostenverteilung hängt vom Ergebnis des Schiedsgutachterverfahrens und von den Versicherungsbedingungen ab:
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War die Ablehnung der Kostenübernahme unberechtigt, soll der Versicherer die Kosten des Schiedsgutachters und die Kosten des Versicherungsnehmers übernehmen.
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War die Ablehnung berechtigt, kann der Versicherungsnehmer die Kosten selbst tragen müssen.
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Auch bei einer teilweisen Übernahme können Eigenanteile oder nicht versicherte Auslagen verbleiben.
Eine verbindliche Aussage lässt sich daher erst treffen, wenn du den Versicherungsschutz, die vereinbarten Selbstbeteiligungen und die ARB geprüft hast. Dokumente, Verträge und relevante Korrespondenz solltest du vollständig sammeln. Bei einer Ablehnung kann anwaltlicher Rat helfen, die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen einzuschätzen.
Welche Alternativen gibt es?
Je nach Vertrag und Streit kann neben dem Schiedsgutachterverfahren auch ein Schiedsverfahren, ein Vergleich oder eine direkte Deckungsklage gegen den Versicherer relevant sein. Ob eine Deckungsklage sinnvoll ist, hängt unter anderem von den Vertragsbedingungen und den einschlägigen Rechtsmitteln ab. Auch die Hinweise zum Rechtsmittel solltest du nicht mit einer pauschalen Kostenzusage gleichsetzen.
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Die zentrale Frage lautet somit nicht nur, ob ein Schiedsverfahren günstiger als ein Gerichtsverfahren sein kann. Entscheidend ist, ob dein Vertrag das Verfahren erfasst, ob die Erfolgsaussichten ausreichen und ob du die Frist von einem Monat nach der Ablehnung einhältst. Weitere Informationen findest du auch zum Schiedsgutachterverfahren und zur Rechtsschutzversicherung.
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Behalte außerdem die vertraglichen Fristen und deine Nachweise im Blick. So kannst du besser beurteilen, welche Kosten voraussichtlich gedeckt sind und welche Beträge du möglicherweise selbst tragen musst.

