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Juristische Person: Definition und Bedeutung

Juristische Person: Definition und Bedeutung

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Was ist eine juristische Person?

Eine juristische Person ist ein rechtlich selbstständiger Träger von Rechten und Pflichten. Sie ist keine natürliche Person, sondern entsteht durch gesetzliche Anerkennung. Dadurch kann sie am Rechtsverkehr teilnehmen: Sie kann Verträge schließen, Vermögen besitzen, Kredite aufnehmen sowie vor Gericht klagen oder verklagt werden.

Juristische Personen handeln nicht selbst körperlich. Ihre Organe, etwa ein Vorstand oder eine Geschäftsführung, geben Erklärungen in ihrem Namen ab und vertreten sie nach außen. Die juristische Person bleibt dabei rechtlich von den natürlichen Personen getrennt, die für sie handeln oder an ihr beteiligt sind.

Welche Arten gibt es?

Diskussion über juristische Personen mit Fachleuten.

Juristische Personen des Privatrechts

Juristische Personen des Privatrechts entstehen auf Grundlage privatrechtlicher Vorschriften. Dazu gehören insbesondere:

  • Kapitalgesellschaften: Dazu zählen beispielsweise die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).

  • Vereine: Sie schließen sich zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammen und können als eingetragener Verein rechtsfähig sein.

  • Stiftungen: Bei ihnen wird ein Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Sie werden durch öffentlich-rechtliche Vorschriften gebildet und nehmen öffentliche Aufgaben wahr. Beispiele sind:

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts: Dazu gehören etwa Gemeinden und Universitäten.

  • Anstalten des öffentlichen Rechts: Sie erfüllen bestimmte öffentliche Aufgaben, beispielsweise als Rundfunkanstalten.

  • Stiftungen des öffentlichen Rechts: Sie verfolgen einen öffentlich bestimmten Zweck.

Personengesellschaften wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) sind dagegen keine juristischen Personen. Sie können zwar rechtsfähig sein und selbst Rechte erwerben sowie Verbindlichkeiten eingehen, unterscheiden sich aber rechtlich von einer juristischen Person. Je nach Gesellschaftsform können Gesellschafter persönlich haften.

Rechtsfähigkeit und Organe

Rechtsfähigkeit bedeutet, dass eine juristische Person Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann. Wann sie rechtsfähig wird, hängt von ihrer jeweiligen Rechtsform und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Bei bestimmten Rechtsformen ist die Eintragung in ein öffentliches Register erforderlich. Die juristische Person muss außerdem gesetzliche Pflichten erfüllen, zum Beispiel Steuer- und gegebenenfalls Buchführungs- oder Offenlegungspflichten.

Ihre Handlungsfähigkeit erhält sie durch ihre Organe. Diese können aus einer einzelnen Person oder aus mehreren Personen bestehen. Ein Vorstand oder eine Geschäftsführung schließt Verträge, führt Geschäfte und nimmt die Rechte der juristischen Person wahr. Fehlerhafte Entscheidungen können neben der Verantwortung der juristischen Person auch persönliche Verantwortlichkeit der handelnden Organmitglieder auslösen.

Haftung: Was bedeutet das Trennungsprinzip?

Das Trennungsprinzip unterscheidet das Vermögen der juristischen Person vom Privatvermögen ihrer Mitglieder, Gesellschafter oder Organe. Für Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich die juristische Person mit ihrem eigenen Vermögen. Bei einer Kapitalgesellschaft müssen Gesellschafter deshalb in der Regel nicht persönlich für Gesellschaftsschulden einstehen.

Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Je nach Sachverhalt können persönliche Haftungsregeln greifen. Eine mögliche Ausnahme ist die sogenannte Durchgriffshaftung, bei der unter besonderen Voraussetzungen auf das Vermögen hinter der juristischen Person zugegriffen werden kann. Auch Pflichtverletzungen von Geschäftsführern oder Vorständen können eine eigene persönliche Haftung begründen.

Bedeutung im Rechts- und Wirtschaftsleben

Internationale Perspektiven auf juristische Personen

Juristische Personen ermöglichen es Unternehmen, Vereinen und Stiftungen, unabhängig von einem Wechsel ihrer Mitglieder oder Leitung dauerhaft zu bestehen. Sie können als Arbeitgeber, Vertragspartner, Eigentümer oder Kreditnehmer auftreten. Dadurch lassen sich auch größere wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorhaben organisatorisch und rechtlich bündeln.

Für die Wahl einer Rechtsform sind unter anderem der Zweck der Organisation, die Finanzierung, die Vertretung, die Haftung und die gesetzlichen Pflichten entscheidend. Im Steuerrecht gelten je nach Rechtsform unterschiedliche Regelungen. Kapitalgesellschaften unterliegen beispielsweise grundsätzlich der Körperschaftsteuer; zusätzlich können weitere Steuer- und Erklärungspflichten entstehen.

Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts unterliegen rechtlichen Vorgaben und je nach Einrichtung einer staatlichen oder fachlichen Aufsicht. Für alle Formen gilt: Die konkrete Rechtsstellung richtet sich nach dem jeweiligen Gesetz und der gewählten Rechtsform.

Moderne Büros für juristische Personen

Juristische Personen sind damit eigenständige Rechtssubjekte, die durch ihre Organe handeln und im eigenen Namen Rechte und Pflichten tragen. Ihre Formen reichen von GmbH, AG und Verein bis zu Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Das Trennungsprinzip kann die persönliche Haftung begrenzen, ersetzt aber nicht die Prüfung der jeweiligen gesetzlichen Ausnahmen und Pflichten. Die Bedeutung juristischer Personen liegt vor allem darin, dass sie eine rechtlich selbstständige und dauerhaft handlungsfähige Organisation ermöglichen.

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Ronny Knorr
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