Versicherungslexikon

Drohnen: Haftpflichtversicherung für Fluggeräte im Überblick

Drohnen: Haftpflichtversicherung für Fluggeräte im Überblick

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Wenn du eine Drohne in Deutschland im Freien fliegst, brauchst du eine Haftpflichtversicherung. Das gilt laut den gesetzlichen Vorgaben unabhängig davon, ob du die Drohne privat oder gewerblich nutzt. Nur Drohnen, die ausschließlich in geschlossenen Räumen betrieben werden, sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Das Wichtigste zur Drohnen-Haftpflichtversicherung

  • Drohnen gelten in Deutschland als Luftfahrzeuge und müssen bei Außenflügen haftpflichtversichert sein.
  • Die Versicherungspflicht gilt auch für kleine Drohnen und für die rein private Nutzung.
  • Ohne Versicherung trägst du mögliche Schadensersatzforderungen selbst und riskierst Bußgelder.
  • Die Haftpflichtversicherung deckt je nach Vertrag Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
  • Gefährdungshaftung kann bedeuten, dass du auch ohne eigenes Verschulden für einen Schaden haftest.

Warum die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist

Drohnen werden rechtlich als Luftfahrzeuge eingeordnet. Das Luftverkehrsgesetz und die Drohnenverordnung regeln deshalb unter anderem ihre Nutzung und die Versicherungspflicht. Seit 2017 müssen Drohnen, die im Freien betrieben werden, haftpflichtversichert sein.

Die Pflicht gilt auch dann, wenn du nur gelegentlich fliegst, die Drohne über deinem eigenen Grundstück nutzt oder ein Modell mit weniger als 200 Gramm Gewicht besitzt. Eine Ausnahme besteht laut Ausgangstext nur für Drohnen, die ausschließlich in geschlossenen Räumen fliegen. Die Versicherungsbestätigung solltest du bei jedem Flug mitführen, damit du den Versicherungsschutz bei einer Kontrolle nachweisen kannst.

Gefährdungshaftung bei Drohnen

Lächelnde Person mit Drohne in hellem Umfeld.

Beim Betrieb einer Drohne kann die sogenannte Gefährdungshaftung greifen. Verursacht deine Drohne beispielsweise durch eine Windböe einen Schaden, kannst du dafür haftbar sein, auch wenn dir kein unmittelbarer Fehler vorzuwerfen ist. Bei der Verschuldenshaftung kommt es dagegen darauf an, ob du schuldhaft gehandelt hast.

Für dich bedeutet das: Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch den Betrieb entstehen. Ohne Versicherung müsstest du mögliche Schadensersatzansprüche selbst begleichen.

Private und gewerbliche Nutzung

Private Nutzung

Für Hobbyflüge kann eine private Drohnenversicherung ausreichen. Häufig lässt sich der Schutz auch in eine bestehende private Haftpflichtversicherung integrieren. Prüfe dafür die Bedingungen deines Vertrags. Bei vielen Anbietern gilt der Einschluss nur für privat genutzte Drohnen bis zu einer bestimmten Gewichtsgrenze, häufig fünf Kilogramm.

Gewerbliche Nutzung

Wenn du mit der Drohne beispielsweise fotografierst, Inspektionen durchführst oder sie in der Landwirtschaft einsetzt, gelten oft andere Anforderungen. Gewerbliche Tarife können höhere Deckungssummen und einen weitergehenden Schutz vorsehen. Ob du einen separaten Vertrag brauchst, hängt von der Nutzung und den Bedingungen des Versicherers ab. Die Beiträge können wegen des höheren Risikos über denen privater Tarife liegen.

Welche Schäden die Haftpflichtversicherung abdeckt

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden an Personen, Sachen und Vermögen ab. Die vertragliche Deckungssumme kann mehrere Millionen Euro betragen. Prüfe vor dem Abschluss, welche Schadensarten tatsächlich eingeschlossen sind und welche Grenzen gelten.

Schäden an der Drohne selbst sind in der Haftpflichtversicherung meistens nicht enthalten. Dafür kommt gegebenenfalls eine separate Kaskoversicherung infrage. Auch vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versichert. Bei grober Fahrlässigkeit und Bedienungsfehlern hängt die Leistung vom jeweiligen Vertrag ab.

Manche Tarife gelten weltweit. Wenn du deine Drohne im Ausland fliegen möchtest, solltest du den geografischen Geltungsbereich und mögliche Einschränkungen genau prüfen.

Darauf solltest du beim Abschluss achten

  1. Deckungssumme: Achte auf eine ausreichende Summe. Im Ausgangstext wird eine Mindestdeckung von 750.000 SZR genannt.
  2. Nutzungsart: Der Vertrag muss private oder gewerbliche Flüge abdecken, je nachdem, wie du die Drohne einsetzt.
  3. Gewichtsgrenze: Prüfe, ob die Drohne unter die im Vertrag genannte Grenze fällt.
  4. Ausschlüsse: Kontrolliere Regelungen zu Bedienungsfehlern, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Vermögensschäden und Schäden am eigenen Fluggerät.
  5. Geltungsbereich: Wenn du im Ausland fliegst, muss der Versicherungsschutz dort gelten.

Vergleiche mehrere Angebote und achte nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf Deckungssumme, Selbstbeteiligung, Schadenregulierung und Vertragsausschlüsse. Eine Drohnenversicherung kann je nach Einsatzbereich zusätzliche Leistungen wie Kaskoschutz oder eine erweiterte Absicherung für gewerbliche Tätigkeiten enthalten.

Häufige Missverständnisse

Eine Drohne braucht nicht erst ab einem bestimmten Gewicht eine Versicherung. Auch kleine Spielzeugdrohnen unter 200 Gramm müssen versichert sein, sobald du sie im Freien betreibst. Ebenso befreit dich die private Nutzung oder das Fliegen auf dem eigenen Grundstück nicht von der Versicherungspflicht.

Außerdem deckt eine Haftpflichtversicherung nicht automatisch jeden Schaden. Sie schützt grundsätzlich vor Ansprüchen Dritter im Rahmen des Vertrags, nicht vor jedem Schaden an deiner eigenen Drohne. Ob der Versicherungsschutz bei geliehenen Drohnen oder für die jeweils steuernde Person gilt, solltest du ebenfalls in den Bedingungen prüfen.

Fazit

Für Drohnenflüge im Freien ist in Deutschland eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Das gilt unabhängig vom Gewicht und davon, ob du privat oder gewerblich fliegst. Prüfe, ob deine private Haftpflichtversicherung den Drohnenschutz einschließt oder ob du einen separaten Vertrag brauchst. Entscheidend sind eine ausreichende Deckungssumme, die passende Nutzungsart, der Geltungsbereich sowie klare Regelungen zu Ausschlüssen und Schäden am Fluggerät.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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