Wenn dein Kind einen Schaden verursacht, ist entscheidend, ob es rechtlich dafür haften kann und ob du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. In Deutschland gelten Kinder unter sieben Jahren grundsätzlich als deliktunfähig. Im Straßenverkehr liegt die Grenze bei Kindern unter zehn Jahren. Sie müssen für den Schaden daher grundsätzlich nicht selbst aufkommen.
Was bedeutet Deliktunfähigkeit?
Deliktunfähigkeit bedeutet, dass ein Kind die Folgen seines Handelns noch nicht ausreichend verstehen oder einschätzen kann. Kinder unter sieben Jahren haften deshalb grundsätzlich nicht für Schäden, die sie verursachen. Für den Straßenverkehr gilt eine besondere Regel: Kinder unter zehn Jahren werden dort ebenfalls als deliktunfähig behandelt.
Bei älteren Kindern kann es auf die individuelle Einsicht und die Umstände des Falls ankommen. Ob ein Kind die Konsequenzen seines Handelns verstehen konnte, wird gegebenenfalls im Einzelfall beurteilt.
Haften Eltern für ihre Kinder?
Eltern haften nicht automatisch für jeden Schaden, den ihr Kind verursacht. Maßgeblich ist die Aufsichtspflicht. Nach § 832 BGB kann eine Haftung entstehen, wenn du dein Kind nicht angemessen beaufsichtigt hast.
Wie intensiv die Aufsicht sein muss, hängt unter anderem vom Alter und der Reife deines Kindes, von der Umgebung und von der jeweiligen Aktivität ab. Ein jüngeres Kind braucht in einer gefährlichen Umgebung in der Regel mehr Kontrolle als ein älteres Kind in einer überschaubaren Situation. Hast du deine Aufsichtspflicht erfüllt, haftest du nicht allein deshalb, weil dein Kind einen Schaden verursacht hat.
- Spielt dein Kind unbeaufsichtigt auf einer Baustelle und beschädigt dort etwas, kann eine Verletzung der Aufsichtspflicht geprüft werden.
- Läuft dein Kind im Park gegen ein geparktes Auto, kommt es darauf an, ob die konkrete Aufsicht ausreichend war.
- Bei einem Familienbesuch kann relevant sein, ob du ein jüngeres Kind in einer fremden Umgebung angemessen beaufsichtigt hast.
Die rechtliche Bewertung hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Ohne Haftung der Eltern oder des Kindes bleibt der Geschädigte grundsätzlich auf dem Schaden sitzen, sofern keine freiwillige Regulierung oder Versicherung greift.
Welche Rolle spielt die Haftpflichtversicherung?
Eine private Haftpflichtversicherung schützt dich und deine Familie grundsätzlich vor berechtigten Schadensersatzansprüchen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Schäden durch deliktunfähige Kinder sind jedoch nicht automatisch in jedem Tarif eingeschlossen. Viele Versicherungen bieten dafür den Zusatzbaustein Deliktunfähige Kinder an.
Dieser Baustein kann Schäden regulieren, obwohl das Kind rechtlich nicht haften muss. Ob und in welcher Höhe die Versicherung leistet, richtet sich nach dem Vertrag. Prüfe insbesondere:
- ob deliktunfähige Kinder ausdrücklich mitversichert sind,
- welche Deckungssumme und welche Ausschlüsse gelten,
- ob eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist.
Die Aufsichtspflicht bleibt unabhängig vom Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung kann die Haftung der Eltern in Betracht kommen. Lies deshalb die Versicherungsbedingungen genau und vergleiche die Leistungen verschiedener Tarife.
Was solltest du nach einem Schaden tun?
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Dokumentiere den Schaden und informiere deine Versicherung möglichst schnell. Halte fest, was passiert ist, wer beteiligt war und welche Unterlagen oder Nachweise vorliegen. Sprich zugleich offen mit dem Geschädigten. Auch wenn du rechtlich nicht haften musst, kannst du eine freiwillige Regulierung prüfen. Ob die Versicherung einen solchen Schaden übernimmt, hängt wiederum vom vereinbarten Schutz ab.
Typische Fälle sind ein Ball, der ein Nachbarfenster beschädigt, eine zerbrochene Vase oder ein Zusammenstoß mit einem Fußgänger. Gerade bei Personenschäden können die finanziellen Folgen erheblich sein. Deshalb ist eine ausreichend hohe Deckungssumme wichtig.
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Das Wichtigste im Überblick
- Kinder unter sieben Jahren sind grundsätzlich deliktunfähig; im Straßenverkehr gilt dies bis unter zehn Jahre.
- Eltern haften nicht automatisch für Schäden ihrer Kinder.
- Eine Haftung der Eltern kann entstehen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
- Ob die Aufsicht ausreichend war, hängt von Alter, Reife, Umgebung und Situation ab.
- Ein Tarifbaustein für deliktunfähige Kinder kann Schäden trotz fehlender gesetzlicher Haftung des Kindes abdecken.
Prüfe deine private Haftpflichtversicherung, bevor ein Schaden entsteht. Die konkreten Leistungen, Grenzen und Ausschlüsse findest du in deinem Vertrag.
Weitere Informationen findest du auch zur Verletzung der Aufsichtspflicht und zur Absicherung deliktunfähiger Kinder.
Beim Fahrradfahren gelten für Kinder besondere Regeln im Straßenverkehr. Informationen dazu findest du unter Fahrrad.

