Viele Menschen nehmen sich zum Jahreswechsel vor, mehr Sport zu treiben. Doch die Kosten für Fitnessstudios oder Kurse können eine Hürde darstellen. Dieser Artikel beleuchtet, wie gesetzliche Krankenkassen sportliche Aktivitäten bezuschussen, welche Bonusprogramme es gibt und warum Reha-Kurse nicht immer von allen Anbietern übernommen werden.
Zuschüsse und Bonusprogramme für Fitness und Sport
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel nicht die direkten Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios.
- Stattdessen fördern sie oft zertifizierte Gesundheitskurse (z.B. Yoga, Rückenschule, Pilates) mit einem Zuschuss, der je nach Kasse variiert.
- Bonusprogramme belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten, wie regelmäßige sportliche Aktivität oder Vorsorgeuntersuchungen, mit Prämien, Geldleistungen oder Zuschüssen.
- Einige Krankenkassen kooperieren mit Fitnessstudios und bieten vergünstigte Konditionen für ihre Versicherten an.
- Zusätzliche Unterstützung kann es für Online-Fitnesskurse oder Gesundheits-Apps geben.
Was die Krankenkassen konkret anbieten
Verschiedene Krankenkassen haben unterschiedliche Modelle zur Förderung von Sport und Gesundheit. Die Techniker Krankenkasse (TK) erstattet beispielsweise zwei Gesundheitskurse pro Jahr und bietet ein punktebasiertes Bonusprogramm, bei dem gesammelte Punkte in Geldprämien oder Zuschüsse umgewandelt werden können. Auch die Barmer und die DAK-Gesundheit bieten ähnliche Programme mit Bezuschussung von Gesundheitskursen und Bonusprogrammen an, die für sportliche Aktivitäten Punkte vergeben.
Die genauen Konditionen und die Höhe der Bezuschussung variieren stark zwischen den einzelnen Kassen und regionalen Angeboten. Es lohnt sich daher immer, direkt bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, welche spezifischen Angebote und Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen. Informationen dazu finden sich oft auf den Webseiten der Kassen oder können telefonisch erfragt werden.
Steuerliche Absetzbarkeit von Fitnessstudio-Beiträgen
Die Kosten für eine reguläre Mitgliedschaft im Fitnessstudio sind steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar, selbst wenn ein Arzt eine ärztlich verordnete Maßnahme wie Wassergymnastik empfiehlt, die in einem Fitnessstudio stattfindet. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass solche Beiträge als freiwillige Ausgaben für allgemeine Gesundheitsvorsorge und Wohlbefinden gelten und nicht als zwangsläufige Krankheitskosten anerkannt werden können.
Steuerlich absetzbar sind nur Aufwendungen, die nachweislich der Heilung einer bestimmten Krankheit dienen oder deren Folgen lindern. Dies erfordert in der Regel eine ärztliche Verordnung und entsprechende Nachweise, dass die Maßnahme medizinisch notwendig ist und nicht dem Wellness-Bereich zuzuordnen ist. Die Kosten müssen zudem die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten.
Reha-Kurse: Änderungen bei Anbietern
Einige Anbieter von Reha-Kursen, wie der Kreissportbund Hochsauerlandkreis (KSB), stellen ihre kostenlosen Angebote ein. Grund dafür sind gestiegene Kosten und eine nicht ausreichende Refinanzierung durch die Krankenkassen. Während der KSB ab August 2026 kostenpflichtige Gesundheitssportkurse anbietet, führen einige Partner in Meschede, Schmallenberg und Winterberg ihre Reha-Sportangebote eigenständig weiter. Reha-Kurse müssen ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden, um Kostenübernahme zu gewährleisten.
Quellen
- Übernimmt die Krankenkasse den Fitnessstudio-Beitrag?, Steuertipps.
- Fitnessstudio: In diesem Fall zahlt die Krankenkasse, wmn.de.
- Krankenkassen bezuschussen Sport: 3 Angebote im Check, Utopia.de.
- Kreissportbund HSK bietet keine Reha-Kurse mehr an, Radio Sauerland.
- Sportbezuschussung durch die Krankenkasse: Drei Versicherer im Vergleich, Finanzen.net.
