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Krankenkassen erweitern Leistungen für Schwangere: Mehr Ultraschall, Progesteron-Therapie und Zusatzangebote

Krankenkassen erweitern Leistungen für Schwangere: Mehr Ultraschall, Progesteron-Therapie und Zusatzangebote

Krankenkassen erweitern Leistungen für Schwangere: Mehr Ultraschall, Progesteron-Therapie und Zusatzangebote

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Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland bauen ihre Leistungen für Schwangere aus. Neben den bereits etablierten Vorsorgeuntersuchungen und drei Basis-Ultraschalluntersuchungen werden nun auch zusätzliche Leistungen wie die Progesteron-Therapie zur Erhaltung der Schwangerschaft nach künstlicher Befruchtung und erweiterte Ultraschalluntersuchungen übernommen. Dies soll die Gesundheit von Mutter und Kind besser schützen und unterstützen.

Wichtige Neuerungen und Leistungen

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen ab sofort die Kosten für die Progesteron-Therapie zur Erhaltung der Schwangerschaft nach einer künstlichen Befruchtung, unabhängig davon, ob die Behandlung selbst von der Kasse erstattet wurde.
  • Erweiterte Ultraschalluntersuchungen, die über die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen hinausgehen, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls von den Kassen übernommen werden.
  • Viele Krankenkassen bieten zusätzliche freiwillige Leistungen an, die von Kasse zu Kasse variieren können.

Umfassende Vorsorgeuntersuchungen

Gesetzliche Krankenkassen begleiten Schwangere von Beginn der Schwangerschaft bis nach der Entbindung mit regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen. Diese umfassen:

  • Blutdruck- und Gewichtskontrolle der Mutter.
  • Urinuntersuchungen auf Zucker, Eiweiß und Bakterien.
  • Blutuntersuchungen (Blutgruppe, Rhesusfaktor, Antikörper, Infektionen wie Chlamydien, Röteln, Lues, Hepatitis B, HIV).
  • Kontrolle von Gebärmutterstand und kindlichen Herztönen.
  • Impfungen gegen saisonale Influenza und Pertussis.
  • Beratung zur Mundgesundheit und Ernährung.

Ultraschalluntersuchungen

Im Rahmen der Vorsorge sind drei Basis-Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, üblicherweise in der 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche. Diese dienen der Kontrolle des Schwangerschaftsverlaufs und der kindlichen Entwicklung. Seit 2013 können Schwangere bei der zweiten Ultraschalluntersuchung eine erweiterte Untersuchung wählen, die eine genauere Betrachtung wichtiger Körperteile des Kindes ermöglicht, sofern der Arzt über die nötige Qualifikation und spezielle Geräte verfügt.

Zusätzliche Leistungen bei Risikoschwangerschaften

Bei Verdacht auf Risikoschwangerschaften können Schwangere ab der 10. Woche mittels eines speziellen Bluttests (NIPT) auf Trisomien wie das Down-Syndrom untersucht werden. Seit Juli 2022 können die Kosten für den NIPT als Kassenleistung übernommen werden, wenn ein Verdacht besteht oder eine gemeinsame Entscheidung von Arzt und Mutter getroffen wird. Weitere notwendige Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften werden ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Progesteron-Therapie nach künstlicher Befruchtung

Ein wichtiges Urteil des Sozialgerichts München besagt, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Progesteron-Therapie zum Erhalt einer Schwangerschaft nach einer künstlichen Befruchtung (ART) vollständig übernehmen müssen. Dies gilt auch, wenn die ART selbst nicht von der Kasse erstattet wurde. Die Therapie kann bis zur 12. Schwangerschaftswoche angewendet werden und fällt unter die allgemeinen Leistungspflichten der GKV. Zuvor war die Kostenübernahme oft unklar und nur teilweise oder unter bestimmten Bedingungen erfolgt.

Weitere Zusatzleistungen der Krankenkassen

Einige Krankenkassen bieten darüber hinaus freiwillige Zusatzleistungen an, die variieren können. Dazu gehören beispielsweise:

  • Zusätzliche Beratungsgespräche mit Hebammen.
  • Geburtsvorbereitungskurse, auch für den Partner.
  • Verschriebene Alternativmedizin.
  • Kostenlose Zahnreinigung.
  • Nackentransparenzmessung oder Triple-Test.
  • Kostenübernahme für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen wie Antikörperbestimmungen oder Toxoplasmose-Tests.
  • Zuschüsse für Hebammen-Rufbereitschaft.
  • Erstattung von rezeptfreien Arzneimitteln wie Folsäure, Jodid oder Eisen.

Schwangere sollten sich bei ihrer jeweiligen Krankenkasse über die spezifischen Zusatzleistungen informieren.

Quellen

Autor & Experte

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Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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