Bei Pflegegrad 3 liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Im Gutachten werden dafür 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht. Entscheidend ist nicht allein der Zeitaufwand für die Pflege, sondern wie selbstständig du deinen Alltag noch bewältigen kannst.
Für 2024 nennt der Ausgangstext als monatliches Pflegegeld 599 Euro. Zusätzlich können bis zu 1.497 Euro Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung stehen. Wichtig: An anderer Stelle des Ausgangstextes werden widersprüchlich 545 Euro Pflegegeld genannt. Prüfe den für deinen Fall geltenden Betrag deshalb vor der Antragstellung bei deiner Pflegekasse.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3?
| Leistung | Im Ausgangstext genannter Betrag 2024 | Wofür sie gedacht ist |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 599 Euro monatlich | Häusliche Pflege, die du selbst organisierst, etwa mit Unterstützung von Angehörigen |
| Pflegesachleistungen | Bis zu 1.497 Euro monatlich | Ambulante Pflege und Unterstützung im Haushalt |
| Tages- und Nachtpflege | Bis zu 1.357 Euro monatlich | Betreuung in einer Pflegeeinrichtung während des Tages oder der Nacht |
| Entlastungsbetrag | 131 Euro monatlich | Betreuungs- und Entlastungsangebote, zum Beispiel Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter |
| Verhinderungspflege | Bis zu 1.685 Euro jährlich | Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist oder eine Auszeit benötigt |
| Kurzzeitpflege | Bis zu 1.854 Euro jährlich | Vorübergehende stationäre Pflege, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt |
| Wohnraumanpassung | Bis zu 4.180 Euro | Barrierearme Umbauten wie ein angepasstes Bad oder ein Treppenlift |
| Pflegehilfsmittel | 42 Euro monatlich | Verbrauchsmittel wie Einweghandschuhe und Desinfektionsmittel; technische Hilfen können ebenfalls bezuschusst werden |
| Hausnotruf | Bis zu 25,50 Euro monatlich | Technische Unterstützung für mehr Sicherheit zu Hause |
Pflegegeld, Sachleistungen oder beides?
Pflegegeld ist für die häusliche Pflege vorgesehen, die du selbst organisierst. Pflegesachleistungen werden dagegen direkt für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes eingesetzt. Du musst dich nicht zwingend für eine Variante entscheiden: Mit der Kombinationsleistung kannst du beide Leistungsarten anteilig nutzen. Wie viel Pflegegeld dann ausgezahlt wird, hängt vom Anteil der bereits genutzten Sachleistungen ab.
Ambulante Pflegedienste können dich etwa bei der Körperpflege, im Haushalt oder bei der medizinische Versorgung unterstützen. Vergleiche mehrere Anbieter und kläre vorab, welche Kosten über die Sachleistungen abgerechnet werden können.
Stationäre Pflege und weitere Unterstützung
Wenn du dauerhaft in einem Pflegeheim lebst, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Pflegekosten. Ein Eigenanteil kann jedoch verbleiben. Bei vorübergehend erhöhtem Pflegebedarf kommt Kurzzeitpflege infrage. Verhinderungspflege entlastet Angehörige, wenn die bisherige Pflegeperson zeitweise ausfällt.
Für eine Pflege-Wohngruppe nennt der Ausgangstext außerdem einen Wohngruppenzuschuss von 224 Euro monatlich. Ob du diesen oder andere Zuschüsse erhältst, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab. Eine Pflegeberatung hilft dir, die passende Leistungskombination zu klären und ein Pflegebudget zu planen.
Pflegegrad 3 beantragen
Den Antrag stellst du formlos bei deiner Pflegekasse, zum Beispiel telefonisch, per Brief oder per E-Mail. Danach erhältst du Unterlagen und einen Termin zur Begutachtung. Halte medizinische Berichte, Medikamentenpläne und vorhandene Pflegeberichte bereit. Notiere außerdem, wobei du im Alltag regelmäßig Hilfe brauchst.
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt der Medizinische Dienst die Begutachtung im Auftrag der Krankenversicherung. Bei privat Versicherten ist Medicproof zuständig. Die Pflegekasse trifft auf Grundlage der Prüfung die Entscheidung. Eine ausführlichere Einordnung bietet der Beitrag zum Gutachten.
Wird der Antrag abgelehnt oder erscheint dir die Einstufung zu niedrig, kannst du innerhalb der im Bescheid genannten Frist schriftlich Widerspruch einlegen. Füge relevante Unterlagen und konkrete Beispiele aus dem Pflegealltag bei. Bei rechtlichen Fragen kann eine Beratung, etwa durch eine auf Sozialrecht spezialisierte Stelle oder eine Mediation, sinnvoll sein.
![]()
Was du zusätzlich beachten solltest
Pflegegrad 3 sagt nichts darüber aus, welche konkrete Pflegeform du wählen musst. Du kannst die Versorgung zu Hause organisieren, einen ambulanten Dienst einbinden, Tages- oder Nachtpflege nutzen oder bei dauerhaftem Bedarf eine vollstationäre Pflege prüfen. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Grundabsicherung; die tatsächlichen Kosten können darüber liegen. Eine gesetzliche Pflegeversicherung deckt daher nicht automatisch jede Ausgabe ab.
Wenn nach Abzug der Kassenleistungen Kosten offenbleiben, entsteht eine Pflegelücke. Prüfe deine Einnahmen, regelmäßigen Pflegekosten und mögliche Zuschüsse in einem Pflegebudget. Eine weitere Übersicht zur Finanzierung sowie Informationen zur Pflegezusatzversicherung können bei der langfristigen Planung helfen. Sie ersetzt nicht die individuelle Prüfung, ob eine Versicherung zu dir passt.
Für die persönliche Planung spielen außerdem deine Wohnsituation, die Unterstützung durch Angehörige und dein individueller Pflegebedarf eine Rolle. Angehörige können sich zu Pflegekursen und Entlastungsangeboten beraten lassen. Bei Fragen zu deinen Ansprüchen ist die Pflegekasse die erste Anlaufstelle.
![]()
Pflegegrad 3 kann auch Leistungen für Senioren und Menschen mit eingeschränkter Mobilität ermöglichen. Hilfsmittel und eine Wohnraumanpassung können dabei helfen, den Alltag sicherer zu gestalten. Bei Fragen zur weiteren Versorgung im Pflegefall solltest du die Pflegekasse oder eine Pflegeberatung einbeziehen.
Auch rechtliche Dokumente wie eine Patientenverfügung können unabhängig von den Geldleistungen wichtig sein. Technische Hilfen oder Apps können die Organisation erleichtern; Angaben und Erinnerungen ersetzen jedoch keine individuelle medizinische Beratung. Das gilt auch für Funktionen, die das Gedächtnis unterstützen sollen.
![]()
Die genannten Beträge stammen aus dem Ausgangstext und sollten vor der Beantragung mit der Pflegekasse abgeglichen werden, weil sich Leistungsbeträge und Voraussetzungen ändern können.

