Körperbezogene Pflegemaßnahmen unterstützen dich, wenn du alltägliche Grundbedürfnisse nicht mehr vollständig selbstständig bewältigen kannst. Dazu gehören unter anderem Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Pflegeversicherung übernimmt solche Leistungen jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht zwangsläufig alle anfallenden Kosten. Einen Überblick zu den Begriffen findest du auch bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen.
Was zählt zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen?
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind Teil der Grundpflege. Sie helfen dir bei alltäglichen Verrichtungen, wenn deine Selbstständigkeit durch Alter, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt ist.
- Waschen, Duschen, Baden, Rasieren, Zahnpflege sowie Haar- und Hautpflege
- An- und Auskleiden
- Unterstützung beim Toilettengang und bei der Inkontinenzversorgung
- Zubereitung mundgerechter Nahrung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Aufstehen, Hinsetzen, Umlagern und andere Unterstützung bei der Mobilität
Die Maßnahmen unterscheiden sich von der Behandlungspflege. Behandlungspflege umfasst medizinische Tätigkeiten, etwa bestimmte medizinisch notwendige Versorgungen. Sie wird häufig ärztlich verordnet und fällt in vielen Fällen in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse. Dazu können auch medizinische Hilfsmittel gehören. Informiere dich deshalb, ob die Krankenversicherung oder die Pflegeversicherung zuständig ist.
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Wann zahlt die Pflegeversicherung?
Voraussetzung ist, dass du als pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuchs XI anerkannt wirst. Die Einschränkungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Über den Antrag entscheidet deine Pflegekasse auf Grundlage einer Begutachtung.
Der festgestellte Pflegegrad bestimmt, in welchem Umfang Leistungen möglich sind. Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 steht für geringere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit; Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Die konkrete Leistungshöhe richtet sich nach dem jeweils geltenden Recht und deinem individuellen Bedarf.
Bei häuslicher Pflege kommen insbesondere diese Leistungen infrage:
- Pflegesachleistungen: Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt dich und rechnet die vereinbarten Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit der Pflegekasse ab. Diese Leistungen können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 nutzen.
- Pflegegeld: Wenn die häusliche Pflege selbst organisiert wird, kann Pflegegeld gezahlt werden. Es steht der pflegebedürftigen Person zu und kann zur Unterstützung der häuslichen Versorgung eingesetzt werden.
- Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich verbinden, wenn Angehörige und ein Pflegedienst gemeinsam pflegen.
- Entlastungs- und Unterstützungsangebote: Je nach Voraussetzungen können weitere Leistungen, etwa zur Entlastung pflegender Angehöriger, hinzukommen.
Die Pflegeversicherung ist eine Teilversicherung. Eigenanteile können entstehen, wenn der tatsächliche Aufwand die bewilligten Leistungen übersteigt oder Leistungen außerhalb des Anspruchs genutzt werden. Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Duschstühle, Haltegriffe oder Notrufsysteme können die Versorgung erleichtern; ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, hängt vom Hilfsmittel und der zuständigen Kasse ab.
Wie stellst du den Antrag?
- Stelle den Antrag auf Pflegeleistungen bei deiner Pflegekasse.
- Bereite dich auf die Begutachtung vor. Notiere, wobei du im Alltag regelmäßig Hilfe brauchst, und halte relevante ärztliche Unterlagen oder Berichte bereit.
- Bei gesetzlich Versicherten begutachtet der Medizinische Dienst. Privat Versicherte werden von MEDICPROOF begutachtet.
- Prüfe den Bescheid und den empfohlenen Pflegegrad. Bei einer Ablehnung oder zu niedrigen Einstufung kannst du innerhalb der geltenden Frist Widerspruch einlegen.
Ein Pflegetagebuch mit konkreten Alltagssituationen kann dir helfen, den Unterstützungsbedarf vollständig darzustellen. Pflegeberatungsstellen, Sozialdienste und die Pflegekasse unterstützen dich beim Verfahren. Ändert sich der Bedarf, kannst du eine erneute Begutachtung beziehungsweise eine Höherstufung beantragen.
Welche Rolle spielen Angehörige und Pflegedienste?
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Angehörige übernehmen häufig die Körperpflege, helfen beim Anziehen, bei der Ernährung oder bei der Mobilität und organisieren Arzttermine. Pflegekurse und Schulungen können ihnen Sicherheit geben; Angebote der Pflegekasse sind häufig kostenfrei. Entlastung kann außerdem durch Tages- oder Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege möglich sein. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einem vorübergehenden Ausfall der Pflegeperson kommen unterschiedliche Versorgungsformen infrage.
Vor der Beauftragung eines Pflegedienstes solltest du den Leistungsumfang, die Kosten, Eigenanteile und Abrechnung klären. Die Pflegeplanung sollte festhalten, welche Hilfe du brauchst und wer sie übernimmt. Achte außerdem auf Datenschutz, Schweigepflicht und eine klare vertragliche Vereinbarung. Bei Haftungsfragen ist relevant, ob der Dienst über eine Haftpflichtversicherung verfügt.
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Das Wichtigste zur Kostenübernahme
Die Pflegeversicherung kann körperbezogene Pflegemaßnahmen zu Hause über Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombination beider Leistungen unterstützen. Entscheidend sind die anerkannte Pflegebedürftigkeit, der Pflegegrad und die konkrete Versorgung. Behandlungspflege gehört dagegen häufig zur Krankenkasse. Kläre deshalb vor Beginn der Pflege, welche Leistungen beantragt werden können und welcher Eigenanteil bleibt.
Weitere Informationen zu Ansprüchen erhältst du bei der Grundpflege und direkt bei deiner Pflegekasse. Für die häusliche Versorgung können außerdem technische Hilfen sinnvoll sein.
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