Pflegesachleistungen sind Dienstleistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes. Sie unterstützen dich bei der Pflege zu Hause, etwa bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Betreuung oder Haushaltsführung. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, der von deinem Pflegegrad abhängt.
Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?
Voraussetzung ist grundsätzlich ein anerkannter Pflegegrad von 2 bis 5 und die Pflege in häuslicher Umgebung. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine regulären Pflegesachleistungen. Hier steht dir stattdessen der Entlastungsbetrag für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Verfügung. Im Ausgangstext werden dafür sowohl 125 als auch 131 Euro monatlich genannt; den aktuell geltenden Betrag solltest du bei deiner Pflegekasse erfragen.
Die monatlichen Höchstbeträge für Pflegesachleistungen werden im Ausgangstext teilweise widersprüchlich angegeben. Als zusammengehörige Übersicht sind dort folgende Beträge genannt:
- Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro
- Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro
An anderer Stelle der Vorlage stehen niedrigere Werte von 689, 1.298, 1.612 und 1.995 Euro. Da sich die gesetzlichen Beträge ändern können, solltest du vor der Beauftragung eines Dienstes die aktuelle Höhe bestätigen lassen.
Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?
Pflegesachleistungen können unter anderem folgende Hilfen umfassen:
- körperbezogene Pflege wie Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege und Ankleiden
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und bei der Mobilität
- Hilfen beim Aufstehen, Gehen, Umlagern und bei der Nutzung von Mobilitätshilfen
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen, etwa zur Tagesstrukturierung, Orientierung und Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
- Unterstützung bei der Haushaltsführung, sofern sie als erstattungsfähige Leistung vereinbart ist
Welche konkreten Tätigkeiten der Pflegedienst übernimmt, ergibt sich aus dem individuellen Bedarf, dem Pflegevertrag und den Vereinbarungen mit der Pflegekasse. Unter Umständen können nicht vollständig genutzte Sachleistungsansprüche teilweise für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Der dafür geltende Umwandlungsanspruch ist begrenzt.
Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren
Pflegegeld erhältst du direkt, wenn du die Pflege selbst organisierst, zum Beispiel mit Unterstützung von Angehörigen. Pflegesachleistungen werden dagegen vom Pflegedienst erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Du kannst beide Leistungen als Kombinationsleistung verbinden: Nutzt du nur einen Teil deines Sachleistungsanspruchs, kann sich das Pflegegeld anteilig verringern. Die genaue Berechnung erklärt dir die Pflegekasse.
So beantragst du Pflegesachleistungen
- Pflegegrad beantragen: Stelle bei deiner Pflegekasse einen Antrag, falls noch kein Pflegegrad festgestellt wurde.
- Begutachtung abwarten: Der Medizinische Dienst oder eine andere zuständige Stelle prüft deinen Unterstützungsbedarf. Notiere vorher, bei welchen Tätigkeiten du regelmäßig Hilfe brauchst, und halte relevante Unterlagen bereit. Informationen zur Pflegebegutachtung können dir bei der Vorbereitung helfen.
- Leistung auswählen: Suche einen zugelassenen Pflegedienst und vereinbare die benötigten Leistungen schriftlich. Achte auf Leistungsumfang, Kosten, Abrechnung und Kündigungsfristen.
- Abrechnung prüfen: Der Dienst rechnet grundsätzlich direkt mit der Pflegekasse ab. Kosten oberhalb des gesetzlichen Höchstbetrags oder für nicht vereinbarte Leistungen können jedoch bei dir verbleiben.
Bei Fragen zur Pflegeplanung und Antragstellung kannst du dich an die Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle wenden. Du hast grundsätzlich das Recht, den Pflegedienst selbst auszuwählen und dich beraten zu lassen.
Was zahlt nicht die Pflegekasse?
Pflegesachleistungen decken nicht automatisch alle Kosten des Pflegealltags ab. Private Reinigung, Essen auf Rädern, bestimmte Hilfsmittel oder medizinische Behandlungen können außerhalb der Pflegeversicherung liegen. Medizinische Maßnahmen wie Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandswechsel gehören in der Regel zur häuslichen Krankenpflege. Diese ist eine Leistung der Krankenkasse und setzt normalerweise eine ärztliche Verordnung voraus. Sie ist von der pflegerischen Unterstützung durch den ambulanten Pflegedienst zu unterscheiden.
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Bei Problemen mit der Versorgung oder Abrechnung ist die Pflegekasse eine erste Anlaufstelle. Prüfe den Pflegevertrag und wende dich bei Bedarf an eine neutrale Beratungsstelle oder einen ombudsmann. Weitere Informationen zu pflegerischen Betreuungsmaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und häuslicher Krankenpflege helfen dir bei der Einordnung weiterer Leistungen.
Je nach Situation können außerdem eine ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Pflegehilfsmittel oder spezielle Angebote wie Demenzpflege relevant sein. Bei hohem oder verändertem Unterstützungsbedarf solltest du prüfen lassen, ob eine Anpassung des Pflegegrads oder eine andere Versorgungsform wie ein Pflegeheim erforderlich ist.

