Vollstationäre Pflege: Welche Kosten werden erstattet?
Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegeversicherung einen festen Anteil der pflegebedingten Aufwendungen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen musst du grundsätzlich selbst tragen. Zusätzlich können Komfort- oder Wahlleistungen berechnet werden.
Diese Kosten übernimmt die Pflegeversicherung
Die Höhe der monatlichen Leistung richtet sich nach deinem Pflegegrad. Im Ausgangstext werden folgende Beträge genannt:
- Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich
- Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Bei Pflegegrad 1 ist der Zuschuss begrenzt; den größten Teil der Heimkosten trägst du in diesem Fall selbst. Für Pflegegrade 2 bis 5 gilt im jeweiligen Heim ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil. Das bedeutet: Bewohner dieser Pflegegrade zahlen dort grundsätzlich denselben pflegebedingten Eigenanteil, unabhängig vom individuellen Pflegegrad.
Welche Kosten du selbst zahlst
Neben dem Eigenanteil für die Pflege fallen weitere Posten an:
- Unterkunft und Verpflegung: Dazu gehören insbesondere Zimmer, Mahlzeiten und Getränke. Diese Kosten werden normalerweise nicht von der Pflegeversicherung übernommen.
- Investitionskosten: Pflegeheime können Kosten für Bau, Umbauten, Modernisierungen oder Ausstattung auf die Bewohner umlegen. Die Höhe hängt von der Einrichtung und dem Bundesland ab.
- Zusatz- und Komfortleistungen: Einzelzimmer, besondere Ausstattung, Internet oder zusätzliche Angebote können extra kosten.
Die Preise unterscheiden sich deutlich zwischen den Einrichtungen. Lage, Ausstattung, Pflegesätze und Zusatzangebote beeinflussen die Gesamtkosten. Lass dir deshalb vor dem Einzug eine vollständige Kostenaufstellung und den Vertrag erklären. Die genannten Posten sollten klar getrennt ausgewiesen sein.
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Leistungszuschlag zum Eigenanteil
Seit Januar 2024 entlastet ein gestaffelter Zuschuss der Pflegekasse den pflegebedingten Eigenanteil. Im Ausgangstext werden folgende Stufen genannt:
- im ersten Jahr: 15 Prozent des Eigenanteils
- im zweiten Jahr: 30 Prozent
- im dritten Jahr: 50 Prozent
- ab dem vierten Jahr: 75 Prozent
Der Zuschuss bezieht sich auf den pflegebedingten Eigenanteil, nicht auf Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten. Wie lange du bereits vollstationär versorgt wirst, wird für die Einstufung berücksichtigt.
Weitere Unterstützung bei finanzieller Belastung
Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um den verbleibenden Eigenanteil und die weiteren Heimkosten zu bezahlen, kannst du beim Sozialamt Unterstützung beantragen. Je nach persönlicher und regionaler Situation kommen außerdem Pflegewohngeld oder andere Hilfen infrage. Eine Pflegekasse oder Pflegeberatungsstelle kann dir erklären, welche Anträge und Nachweise erforderlich sind. Auch eine private Pflegezusatzversicherung kann – sofern vorhanden und vertraglich vorgesehen – zur Finanzierung beitragen.
Voraussetzungen und Antrag
Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung ist eine festgestellte Pflegebedürftigkeit. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5 und werden nach einer Begutachtung festgelegt. Bei Pflegegrad 1 ist der Zuschuss bei vollstationärer Pflege geringer als bei höheren Pflegegraden.
Ob eine vollstationäre Versorgung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreicht oder keine geeignete Pflegeperson zur Verfügung steht, kann eine stationäre Versorgung notwendig sein. Den Antrag stellst du bei deiner Pflegekasse. Der Medizinische Dienst prüft den Unterstützungsbedarf und erstellt die Grundlage für die Entscheidung.
Worauf du bei der Kostenprüfung achten solltest
- Vergleiche mehrere Pflegeheime und frage nach dem aktuellen Eigenanteil.
- Lass dir Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Zusatzleistungen getrennt ausweisen.
- Prüfe, ob bei längerer Abwesenheit eine Reduzierung von Verpflegungskosten möglich ist. Das kann von den geltenden Regelungen und Rahmenverträgen abhängen.
- Frage nach Pflegewohngeld und Sozialhilfe, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.
Die Pflegeeinrichtung muss die vereinbarten Kosten transparent darstellen. Bei Fragen oder einer geplanten Preiserhöhung solltest du dir die Änderungen schriftlich erläutern lassen und bei Bedarf eine Beratungsstelle oder die Verbraucherzentrale einschalten.
Abgrenzung zur medizinischen Versorgung
Die Pflegeversicherung finanziert nicht automatisch jede medizinische Leistung. Medizinische Behandlungspflege, etwa Verbandswechsel oder Medikamentengabe, gehört grundsätzlich in den Bereich der Krankenversicherung und kann unter den jeweiligen Voraussetzungen über diese abgerechnet werden. Informiere dich dazu bei deiner Krankenkasse.
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Bei Menschen mit Behinderungen kann zusätzlich Eingliederungshilfe eine Rolle spielen. Die Zuständigkeit hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf und der konkreten Einrichtung ab. Für Verträge mit Pflegeeinrichtungen gelten außerdem die Regelungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG).
Wichtig für deine Planung
Die genannten Leistungsbeträge und gesetzlichen Regelungen können sich ändern. Prüfe daher vor dem Einzug und bei Kostenänderungen die aktuellen Angaben bei deiner Pflegekasse. Einen Anspruch auf einen bestimmten Leistungsumfang begründen die allgemeinen Informationen nicht. Die stationäre Pflege sollte immer anhand deiner persönlichen Situation, des Pflegegrads und des Heimvertrags geplant werden.
Eine Kombination mit Nachtpflege oder anderen Pflegeformen ist im Einzelfall zu prüfen. Bei Fragen zu deinem Pflegegrad – etwa zu Pflegegrad 1 – hilft dir die Pflegekasse weiter. Für die Qualität und medizinische Versorgung kannst du zusätzlich Informationen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung heranziehen. Achte dabei auf die tatsächliche medizinische Versorgung und die personelle Ausstattung, zum Beispiel die Zahl und Qualifikation der Pflegekräfte.

