Ein Heimvertrag beziehungsweise Wohn- und Betreuungsvertrag regelt deinen Aufenthalt in einem Pflegeheim. Er beschreibt unter anderem Wohnraum, Pflege, Betreuung, Verpflegung, Entgelte sowie die Rechte und Pflichten von dir und der Einrichtung. Für die Finanzierung ist entscheidend, welche Kosten die Pflegeversicherung übernimmt und welcher Eigenanteil bleibt.
Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den pflegebedingten Aufwendungen. Die Höhe richtet sich nach deinem Pflegegrad. Es gibt fünf Pflegegrade; mit höherem Unterstützungsbedarf können die Leistungen steigen. Die Pflegekasse übernimmt jedoch nicht automatisch sämtliche Heimkosten.
Bei vollstationärer Pflege bleibt regelmäßig ein Eigenanteil. Dazu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gegebenenfalls Investitionskosten und weitere vertraglich vereinbarte Leistungen. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist innerhalb einer Einrichtung grundsätzlich nicht vom Pflegegrad abhängig, kann sich aber je nach Heim und Region unterscheiden. Lass dir deshalb vor Vertragsabschluss eine vollständige monatliche Kostenaufstellung geben.
Pflegegeld und Sachleistungen sind vor allem für die häusliche beziehungsweise ambulante Pflege vorgesehen. Sie ersetzen in der Regel nicht die Leistungen für einen vollstationären Heimaufenthalt. Deinen Antrag stellst du bei der Pflegekasse. Beantrage Leistungen möglichst früh und bewahre Bescheide, Rechnungen und den Pflegegradnachweis auf.
Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen
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Reichen Rente, sonstiges Einkommen und verwertbares Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, kommt unter Umständen Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt infrage. Den Antrag solltest du stellen, sobald absehbar ist, dass du die Heimkosten nicht tragen kannst. Die Unterstützung ist grundsätzlich an Einkommens- und Vermögensgrenzen gebunden. Welches Schonvermögen berücksichtigt wird, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und deiner persönlichen Situation ab.
Auch bei Sozialhilfebezug können eigene Mittel und bestimmte persönliche Beträge berücksichtigt werden. Die genauen Grenzen und Beträge ändern sich; informiere dich daher direkt beim Sozialamt. Kinder werden bei Leistungen für ihre Eltern nicht automatisch zur Zahlung verpflichtet. Ob Elternunterhalt verlangt werden kann, richtet sich unter anderem nach den gesetzlichen Einkommensgrenzen und der individuellen Leistungsfähigkeit.
Heimvertrag sorgfältig prüfen
Der Heimvertrag ist kein gewöhnlicher Mietvertrag. Grundlage ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Prüfe insbesondere:
- welche Wohn-, Pflege-, Betreuungs- und Verpflegungsleistungen enthalten sind;
- wie sich das monatliche Entgelt zusammensetzt und welche Zusatzkosten möglich sind;
- unter welchen Bedingungen Entgelte oder Leistungen geändert werden dürfen;
- welche Kündigungsfristen und Regelungen für einen Umzug oder Todesfall gelten;
- ob Anlagen, Preislisten und Hausordnungen Bestandteil des Vertrags sind.
Achte besonders auf eine Schuldbeitrittsvereinbarung. Damit kann sich ein Angehöriger oder eine andere Person zusätzlich zur Zahlung verpflichten. Du musst eine solche Erklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Lass die Klausel gegebenenfalls von einer Verbraucherzentrale, dem BIVA-Pflegeschutzbund oder einem spezialisierten Anwalt prüfen. Auch eine Rentenüberleitung, bei der die Rente direkt an das Heim fließt, sollte freiwillig, verständlich und transparent geregelt sein.
Deine Rechte bei Problemen
Erbringt die Einrichtung vereinbarte Leistungen nicht oder weist der Wohnraum Mängel auf, dokumentiere die Probleme mit Datum und konkreten Beobachtungen und melde sie der Heimleitung. Bei erheblichen Mängeln können rechtliche Ansprüche, unter Umständen auch eine Minderung des Entgelts, in Betracht kommen. Hole dir vor einer Kürzung oder Kündigung rechtlichen Rat.
Eine Vertragsänderung sollte schriftlich erfolgen und vor der Unterschrift vollständig geprüft werden. Ändert sich dein Pflegebedarf, kann eine Neubewertung des Pflegegrades sinnvoll sein. Gegen einen Bescheid der Pflegekasse kannst du innerhalb der geltenden Frist vorgehen. Bei Fragen zur Pflegevertrag-Abgrenzung, zu Pflegeeinrichtung oder zur Finanzierung helfen die Pflegekasse, das Sozialamt und unabhängige Beratungsstellen weiter.
Checkliste vor dem Abschluss
- Vergleiche mehrere Einrichtungen und ihre monatlichen Gesamtkosten.
- Bitte um eine verständliche Aufstellung von Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Zusatzleistungen.
- Prüfe, ob der aktuelle Pflegegrad und die beantragten Leistungen berücksichtigt sind.
- Unterschreibe keinen Schuldbeitritt oder eine Rentenüberleitung, deren Folgen du nicht verstanden hast.
- Bewahre Vertrag, Anlagen, Bescheide und Kostenaufstellungen vollständig auf.
- Kläre offene Fragen vor der Unterschrift und hole bei Bedarf rechtliche oder sozialrechtliche Beratung ein.
Weitere Informationen zu angrenzenden Themen findest du hier: Behandlung, Rabatte, Heimkosten, Pflegeprobleme, Heimkosten, ordentliche Kündigung, Schadensersatz, Pflegeplanung, medizinische Versorgung und Medikamentenmanagement.

