Bei Pflegegrad 4 stehen dir 2025 mehrere finanzielle Leistungen zur Verfügung. Entscheidend ist, ob du zu Hause durch Angehörige, durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einer Einrichtung versorgt wirst.
Die wichtigsten Beträge bei Pflegegrad 4 im Jahr 2025
- Pflegegeld: 800 Euro monatlich
- Pflegesachleistungen: bis zu 1.859 Euro monatlich
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
- Tages- und Nachtpflege: bis zu 1.685 Euro monatlich
- Vollstationäre Pflege: 1.855 Euro monatlich
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
Pflegegrad 4 liegt vor, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besteht. Die Einstufung beurteilt bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Bei privat Versicherten übernimmt diese Aufgabe Medicproof. Bewertet werden unter anderem Mobilität, Selbstversorgung sowie geistige und kommunikative Fähigkeiten.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
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Wenn du die Pflege zu Hause selbst organisierst, kannst du 2025 monatlich 800 Euro Pflegegeld erhalten. Die Pflegekasse zahlt das Geld direkt aus. Es kann beispielsweise dazu beitragen, die Unterstützung durch Angehörige zu organisieren oder den Pflegealltag zu erleichtern.
Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege, stehen dir bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistungen pro Monat zu. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab. Für Pflegegrad 3 sind im Ausgangstext 599 Euro Pflegegeld und für Pflegegrad 5 990 Euro genannt; bei Pflegegrad 2 sind es 347 Euro.
Du kannst Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch kombinieren. Bei dieser Kombinationsleistung wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Wie viel Pflegegeld dir verbleibt, hängt davon ab, welchen Anteil der Sachleistungen du ausschöpfst.
Weitere monatliche Leistungen
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich gilt für alle Pflegegrade. Er kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag sowie für bestimmte Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Alltagsbegleitung eingesetzt werden. Nicht verbrauchte Beträge können nach den geltenden Regeln übertragen werden.
Für die Tages- und Nachtpflege erhältst du bei Pflegegrad 4 bis zu 1.685 Euro monatlich. Diese Leistung ergänzt die häusliche Pflege: Du wirst tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut und verbringst die übrige Zeit zu Hause.
Stationäre Pflege und zeitweise Entlastung
Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegegrad 4 monatlich 1.855 Euro. Unterkunft, Verpflegung und ein verbleibender Eigenanteil sind darin nicht automatisch enthalten.
Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Versorgung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Für Pflegegrad 4 nennt der Ausgangstext bis zu 1.854 Euro jährlich. Die Pflegekasse stimmt die Leistung mit der gewünschten Pflegeeinrichtung ab.
Bei der Verhinderungspflege, also einer Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson, sind 2025 laut Ausgangstext 1.685 Euro jährlich vorgesehen. Ab Juli 2025 werden Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem gemeinsamen Entlastungsbudget von 3.539 Euro jährlich gebündelt. Dadurch kannst du das Budget flexibler auf beide Pflegeformen verteilen.
Hilfsmittel und Anpassung der Wohnung
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen beträgt der Zuschuss 42 Euro monatlich. Dafür stellst du einen Antrag bei deiner Pflegekasse.
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Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, etwa ein barrierefreies Bad, Rampen oder einen Treppenlift, sind bis zu 4.180 Euro je Maßnahme möglich. Den Antrag solltest du vor Beginn des Umbaus mit Kostenvoranschlägen bei der Pflegekasse einreichen.
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Pflegegrad 4: Antrag und Beratung
Viele Leistungen werden nicht automatisch gewährt. Wende dich deshalb an deine Pflegekasse und halte den Pflegegradbescheid, Kostenvoranschläge oder Angaben zum gewünschten Pflegedienst bereit. Die Änderungen bei den Pflegeleistungen 2025 stehen im Zusammenhang mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz. Eine weitere reguläre Anpassung der Leistungen ist laut Ausgangstext für 2028 geplant.
Welche Kombination für dich sinnvoll ist, hängt davon ab, wer die Pflege übernimmt und welche Unterstützung du im Alltag brauchst. Die Pflegegrad 4-Leistungen lassen sich teilweise miteinander verbinden. Zum Vergleich: Bei Pflegegrad 3 sind die Leistungen niedriger, während Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 geringere Einschränkungen voraussetzen. Bei Pflegegrad 5 gelten höhere Leistungsbeträge.

