Versicherungslexikon

Teilstationäre Pflege: Was übernimmt die Pflegeversicherung?

Teilstationäre Pflege: Was übernimmt die Pflegeversicherung?

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Teilstationäre Pflege verbindet die Versorgung zu Hause mit der Betreuung in einer Pflegeeinrichtung. Du oder dein Angehöriger verbringt dabei den Tag oder die Nacht in der Einrichtung und kehrt in der übrigen Zeit nach Hause zurück. Die Pflegeversicherung beteiligt sich an bestimmten Kosten. Entscheidend sind der anerkannte Pflegegrad, die Art der Leistung und die zugelassene Einrichtung.

Was übernimmt die Pflegeversicherung?

Bei teilstationärer Pflege übernimmt die Pflegeversicherung im Rahmen der gesetzlichen Grenzen vor allem pflegebedingte Aufwendungen. Dazu zählen Leistungen der Grundpflege, etwa Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Auch die Betreuung und die soziale Begleitung in der Einrichtung können Bestandteil der abrechenbaren Pflegeleistungen sein.

Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem Pflegegrad. Die gesetzlichen Beträge und Grenzen können sich ändern. Deshalb solltest du vor Vertragsabschluss bei deiner Pflegekasse und bei der Einrichtung erfragen, welche Kosten im konkreten Fall übernommen werden.

Ältere Person lächelt in heller Umgebung.

Fahrtkosten

Notwendige Fahrten zwischen Wohnung und Pflegeeinrichtung können zur teilstationären Leistung gehören. Häufig organisiert die Einrichtung einen Fahrdienst. Die Übernahme gilt jedoch nicht automatisch für jede private Fahrt. Lass dir deshalb bestätigen, welche Fahrten abgedeckt sind und ob ein Eigenanteil anfällt.

Was musst du selbst bezahlen?

Die Pflegeversicherung übernimmt nicht sämtliche Kosten des Aufenthalts. Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten der Einrichtung bleiben grundsätzlich als Eigenanteil bestehen. Je nach Anbieter können weitere Kosten hinzukommen, etwa für zusätzliche Angebote oder besondere Leistungen. Lass dir vor Beginn eine Kostenaufstellung geben.

Pflegegrade und Voraussetzungen

Teilstationäre Tages- und Nachtpflege wird grundsätzlich für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 erbracht. Bei Pflegegrad 1 bestehen andere Unterstützungsleistungen, beispielsweise der Entlastungsbetrag. Ob und wie du ihn einsetzen kannst, hängt von der zugelassenen Leistung und den gesetzlichen Vorgaben ab.

Mit steigendem Pflegegrad steigen in der Regel auch die vorgesehenen Leistungsbeträge. Bei Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 solltest du die jeweiligen Höchstbeträge direkt bei der Pflegekasse erfragen. Ändert sich dein Unterstützungsbedarf, kannst du eine Neubegutachtung beziehungsweise Höherstufung beantragen.

Tagespflege und Nachtpflege

Ältere Person, die in hellen Räumen lächelt.

Tagespflege

Bei der Tagespflege wird die pflegebedürftige Person tagsüber betreut und kehrt meist abends nach Hause zurück. Sie bietet professionelle Pflege, soziale Betreuung und einen strukturierten Tagesablauf. Gleichzeitig werden Angehörige tagsüber entlastet.

Nachtpflege

Die Nachtpflege findet in den Nachtstunden statt. Sie kann sinnvoll sein, wenn nachts ein erhöhter Betreuungsbedarf besteht oder Angehörige während dieser Zeit Entlastung benötigen. Nachtpflege ist nicht überall verfügbar; prüfe daher frühzeitig das Angebot in deiner Region.

Beide Pflegeformen können mit häuslicher Versorgung oder ambulanter Pflege kombiniert werden. Die konkrete Anrechnung solltest du mit der Pflegekasse abstimmen.

Kombination mit Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Wenn du einen Teil der Pflege selbst oder durch Angehörige organisierst und zusätzlich einen Pflegedienst beauftragst, kommt eine Kombinationsleistung infrage. Dabei werden Pflegesachleistungen und Pflegegeld entsprechend dem Umfang der genutzten Sachleistungen miteinander verbunden. Die teilstationäre Pflege kann dabei ein weiterer Baustein der Versorgung sein. Die Einzelheiten richten sich nach dem bewilligten Leistungsumfang.

Antrag und Auswahl der Einrichtung

Die rechtlichen Grundlagen findest du im SGB XI. Stelle den Antrag bei deiner Pflegekasse und kläre vorab, ob die gewünschte Einrichtung einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat. Ohne die erforderliche Zulassung kann eine Kostenübernahme ausgeschlossen sein.

Vergleiche bei mehreren Einrichtungen nicht nur den Tagessatz. Frage auch nach Unterkunfts- und Verpflegungskosten, Investitionskosten, Fahrdienst, Betreuungsangeboten und möglichen Rabatten. Eine Pflegeberatung kann dir helfen, die Leistungen und Eigenanteile zu prüfen.

Lächelnder älterer weißer Mensch in heller Umgebung

Wichtig zur Behandlungspflege

Medikamentengabe, Verbandswechsel oder die Kontrolle von Vitalwerten können medizinische Behandlungspflege sein. Sie ist nicht automatisch eine Leistung der Pflegeversicherung. Verordnete Behandlungspflege fällt grundsätzlich in den Bereich der Krankenversicherung. Kläre deshalb mit Arzt, Einrichtung, Kranken- und Pflegekasse, wer die jeweilige Leistung übernimmt.

Lächelnde ältere Person in heller Umgebung

Das solltest du vorab klären

  • Welcher Pflegegrad ist anerkannt und welche Leistungsgrenzen gelten aktuell?
  • Welche pflegebedingten Kosten übernimmt die Pflegekasse?
  • Welche Beträge musst du für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen selbst tragen?
  • Ist der Fahrdienst eingeschlossen und welche Voraussetzungen gelten?
  • Hat die Einrichtung einen Versorgungsvertrag?
  • Lässt sich die teilstationäre Pflege mit Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder ambulanter Pflege verbinden?

So erhältst du vor Beginn ein realistisches Bild von der Versorgung und deinem monatlichen Eigenanteil.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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