Schadenminderungskosten entstehen, nachdem ein Schaden bereits eingetreten ist. Sie fallen für Maßnahmen an, die weitere Schäden verhindern oder die Folgen des ursprünglichen Schadens begrenzen. Ob und in welchem Umfang deine Versicherung diese Kosten übernimmt, hängt von der Schadenart, dem Versicherungsvertrag und der Angemessenheit der Maßnahme ab.
Was sind Schadenminderungskosten?
![]()
Typische Schadenminderungskosten können entstehen, wenn du ein beschädigtes Dach provisorisch abdeckst, zerbrochene Fenster sicherst oder bei einem Wasserschaden eine Pumpe beziehungsweise Trocknungsgeräte einsetzt. Auch der Einsatz eines Fachbetriebs kann dazugehören, wenn dadurch Folgeschäden begrenzt werden.
Wichtig ist, dass du angemessen und möglichst schnell handelst. Eine Maßnahme muss nicht zwingend erfolgreich sein, um grundsätzlich als sinnvoll zu gelten. Unnötige, überteuerte oder nicht unmittelbar mit der Schadenbegrenzung verbundene Ausgaben können jedoch von der Erstattung ausgeschlossen sein.
Schadenminderung oder Schadenabwendung?
![]()
Die Begriffe unterscheiden sich vor allem durch den Zeitpunkt:
-
Schadenminderungskosten: Der Schaden ist bereits eingetreten. Du begrenzt seine weiteren Auswirkungen, etwa durch eine Notabdeckung nach einem Sturm oder durch die Sicherung eines Fensters nach einem Einbruch.
-
Schadenabwendungskosten: Der Schaden droht, ist aber noch nicht eingetreten. Beispiele sind Sandsäcke bei drohendem Hochwasser oder ein Wachdienst nach einer beschädigten Tür.
Welche Kosten übernommen werden, ergibt sich nicht allein aus dieser Bezeichnung. Maßgeblich sind die Bedingungen deiner Police und die konkrete Situation.
Welche Versicherung kann leisten?
Hausratversicherung
Bei Schäden am beweglichen Eigentum kommt häufig die Hausratversicherung infrage. Dazu können Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch oder notwendige Reparaturkosten am versicherten Hausrat gehören. Ob beispielsweise ein Wachdienst, eine Notverglasung oder eine andere Sofortmaßnahme bezahlt wird, hängt vom Vertrag und der Schadenursache ab.
Gebäudeversicherung
Geht es um das Gebäude, etwa ein beschädigtes Dach, Fenster oder Mauerwerk, ist meist die Gebäudeversicherung der erste Ansprechpartner. Provisorische Abdeckungen, das Abpumpen von Wasser oder andere notwendige Notmaßnahmen können zur Schadenbegrenzung gehören. Auch hier gelten die vereinbarten Bedingungen, Selbstbehalte und möglichen Entschädigungsgrenzen.
Kfz-Versicherung
Bei einem beschädigten Fahrzeug können je nach Ursache und Versicherungsumfang die Kasko- oder gegnerische Haftpflichtversicherung zuständig sein. Das kann etwa die Sicherung des Fahrzeugs nach einem Unfall oder notwendige Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden betreffen. Lass Reparaturen und Gutachten möglichst mit dem Versicherer abstimmen.
Deine Pflichten im Schadensfall
Nach § 82 VVG musst du dich grundsätzlich darum bemühen, einen Schaden abzuwenden oder zu mindern. Dazu gehören schnelles Handeln, die unverzügliche Meldung an den Versicherer und das Befolgen angemessener Weisungen. Wenn du nicht handelst oder den Schaden vergrößerst, kann dies Auswirkungen auf die Leistung haben und unter Umständen zu eigenem Schadenersatz führen. Die konkrete Rechtsfolge hängt vom Einzelfall ab.
Bei akuter Gefahr darfst du notwendige Sofortmaßnahmen nicht allein deshalb aufschieben, weil du den Versicherer noch nicht erreicht hast. Wähle aber eine verhältnismäßige Lösung und informiere die Versicherung so früh wie möglich.
Was du für die Erstattung dokumentieren solltest
![]()
-
Melde den Schaden und geplante Maßnahmen schnellstmöglich.
-
Frage vor kostenpflichtigen Arbeiten nach einer Freigabe oder konkreten Weisung. Wenn das nicht möglich ist, halte den Grund fest.
-
Fotografiere den Schaden vor und nach der Sicherung.
-
Bewahre Rechnungen, Quittungen, Angebote und Schriftverkehr auf.
-
Notiere Zeitpunkt, Umfang und Zweck jeder Maßnahme.
Eine pauschale Kostenübernahme ohne Begrenzung gibt es nicht. Manche Verträge sehen Höchstgrenzen, Ausschlüsse oder besondere Meldefristen vor. Präventive Maßnahmen ohne konkreten Schaden oder unmittelbare Gefahr sind nicht automatisch versichert.
Wer zahlt bei Unklarheiten?
Wenn du einen Schaden abwenden musst, kläre zunächst, welche Police den Schaden betrifft. Bei einem Brand am Gebäude kann beispielsweise die Gebäudeversicherung zuständig sein, während Schäden am Hausrat anders eingeordnet werden. Lies die Bedingungen und lass dir eine Ablehnung mit Begründung schriftlich geben. So kannst du prüfen, ob die Maßnahme, die Schadenursache und die geltend gemachten Kosten vom Versicherungsschutz umfasst sind.

