Krankenkasse Mutterschaft: Leistungen und Fristen

Schwangere Frau lächelt in hellem, modernem Raum

Krankenkasse Mutterschaft: Leistungen und Fristen

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Wenn du schwanger bist, stellt sich früh die Frage, welche Leistungen dir während der Schutzfristen zustehen und wo du sie beantragen musst. Entscheidend sind vor allem dein Versicherungsstatus, deine Beschäftigungsform und dein Arbeitsverhältnis.

Mutterschutzfristen: Diese Zeit ist geschützt

Die reguläre Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Vor der Geburt darfst du auf eigenen Wunsch weiterarbeiten. Nach der Geburt gilt dagegen grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot. Der Entbindungstag gehört ebenfalls zum Schutzzeitraum.

Bei einer Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt in der Regel auf zwölf Wochen. Auch bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung kann eine zwölfwöchige Schutzfrist gelten. Für die Anerkennung und die korrekte Berechnung können zusätzliche ärztliche oder behördliche Nachweise erforderlich sein. Bei einer Fehlgeburt gelten besondere gesetzliche Regelungen, deren Voraussetzungen und Dauer von der Schwangerschaftswoche und dem Einzelfall abhängen.

Ein Mutterschutzrechner kann dir helfen, Beginn und Ende der Schutzfristen anhand des voraussichtlichen oder tatsächlichen Geburtstermins zu ermitteln. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten und anderen Besonderheiten solltest du das Ergebnis mit deiner Krankenkasse oder einer Beratungsstelle abgleichen.

Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse

Als Beschäftigte hast du in der Regel Anspruch auf Mutterschaftsgeld deiner gesetzlichen Krankenkasse, wenn du selbst Mitglied der Kasse bist. Das gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob du in Vollzeit, Teilzeit oder in einem Minijob arbeitest. Eine reine Familienversicherung reicht für das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse nicht aus.

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Höhe und Arbeitgeberzuschuss

Die Krankenkasse berechnet das Mutterschaftsgeld anhand deines durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts vor Beginn der Schutzfrist. Sie zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Liegt dein durchschnittliches tägliches Nettoentgelt darüber, zahlt dein Arbeitgeber in der Regel einen Zuschuss. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sollen zusammen grundsätzlich den bisherigen Nettoverdienst ausgleichen.

Der Arbeitgeberzuschuss wird normalerweise zu dem Zeitpunkt ausgezahlt, an dem du auch dein Arbeitsentgelt erhalten würdest. Wenn du während der Schutzfrist krank wirst, bleibt der Anspruch auf Mutterschaftsgeld grundsätzlich bestehen. Auch während des Bezugs bleiben die konkreten Versicherungsbedingungen deiner Krankenkasse maßgeblich.

Mutterschutzlohn ist etwas anderes

Mutterschaftsgeld erhältst du während der gesetzlichen Schutzfristen. Der Mutterschutzlohn betrifft dagegen ein Beschäftigungsverbot außerhalb dieser Fristen, etwa wenn deine Tätigkeit wegen eines gesundheitlichen Risikos nicht ausgeübt werden darf. In diesem Fall wird das Arbeitsentgelt nach den gesetzlichen Vorgaben weitergezahlt. Für die Einordnung ist entscheidend, ob du dich innerhalb der Schutzfrist befindest oder ob ein Beschäftigungsverbot aus einem anderen Grund vorliegt.

Selbstständige: gesetzliche und private Versicherung

Das Mutterschutzgesetz richtet sich unmittelbar an Beschäftigte. Als Selbstständige entscheidest du selbst über deine Arbeitszeit und Tätigkeit; die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften greifen deshalb nicht in gleicher Weise. Deine finanzielle Absicherung hängt vor allem von deiner Krankenversicherung und deinem gewählten Tarif ab.

Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist und einen Anspruch auf Krankengeld vereinbart hast, kannst du für die gesetzlichen Schutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes erhalten. Prüfe rechtzeitig, ob dein Tarif diesen Anspruch umfasst und welche Nachweise deine Krankenkasse verlangt.

Als privat versicherte Selbstständige erhältst du kein Mutterschaftsgeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine private Krankentagegeldversicherung kann den Verdienstausfall auffangen, sofern Schwangerschaft und Mutterschutz in deinem Vertrag eingeschlossen sind. Achte besonders auf Warte- und Karenzzeiten, die Höhe des Tagegeldes und den Beginn der Leistung. Verlass dich hier nicht auf allgemeine Aussagen, sondern lass dir deinen konkreten Anspruch schriftlich von der Versicherung bestätigen.

Privat oder familienversichert: Zahlung vom Bundesamt

Wenn du privat oder familienversichert bist und nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist, kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Zahlung des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) infrage. Im Ausgangstext wird dafür ein Betrag von 210 Euro genannt. Die Voraussetzungen gelten nicht pauschal für jede privat oder familienversicherte Frau.

Den Antrag stellst du beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Wenn du privat versichert bist, solltest du zusätzlich prüfen, ob eine Krankentagegeldversicherung besteht und ob sie während der Schutzfristen leistet. Vertragliche Warte- oder Karenzzeiten können den Anspruch beeinflussen.

So beantragst du Mutterschaftsgeld

Für das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse ist deine Kasse die erste Anlaufstelle. Informiere dich möglichst früh über das Antragsverfahren. In der Regel brauchst du:

  • die ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über den voraussichtlichen Entbindungstermin,
  • den ausgefüllten Antrag auf Mutterschaftsgeld,
  • nach der Geburt die Geburtsurkunde oder die für die Krankenkasse bestimmte Bescheinigung.

Bei einer Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Geburt eines Kindes mit Behinderung können weitere Nachweise verlangt werden. Reiche die Unterlagen vollständig ein und bewahre Kopien, Bescheinigungen und Zahlungsnachweise auf. Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, kann eine andere Stelle, etwa die Agentur für Arbeit, zuständig sein. Kläre die Zuständigkeit deshalb vor der Antragstellung.

Was passiert bei Kündigung oder Befristung?

Ein auslaufender befristeter Arbeitsvertrag oder eine Kündigung während der Schwangerschaft beziehungsweise Schutzfrist beendet den Anspruch auf Mutterschaftsgeld nicht automatisch. Die genaue Leistung und der zuständige Kostenträger hängen jedoch vom Zeitpunkt und deiner persönlichen Situation ab.

Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, solltest du sofort deine Krankenkasse informieren und dich zu den weiteren Zahlungen beraten lassen. Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag ist zusätzlich arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll, zum Beispiel durch eine Gewerkschaft oder eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Person. Unterschreibe einen Aufhebungsvertrag nicht ungeprüft.

Steuern: steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt

Mutterschaftsgeld ist grundsätzlich steuerfrei. Es kann aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das bedeutet: Das Mutterschaftsgeld selbst wird nicht besteuert, kann aber den Steuersatz für dein übriges steuerpflichtiges Einkommen erhöhen. Dadurch kann sich deine Steuerlast oder eine mögliche Nachzahlung verändern.

Bewahre deshalb die Bescheinigung deiner Krankenkasse und die Zahlungsnachweise auf. Ob und wie du die Leistung in deiner Steuererklärung angeben musst, hängt von den geltenden steuerlichen Regeln und deiner persönlichen Situation ab. Prüfe die Angaben in der Bescheinigung und frage bei Unsicherheit das Finanzamt, einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung.

Weitere Leistungen deiner Krankenkasse

Neben dem Mutterschaftsgeld kann deine Krankenkasse während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett weitere Leistungen übernehmen. Dazu gehören je nach gesetzlichen Voraussetzungen und Satzung insbesondere:

  • ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,
  • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel,
  • Leistungen rund um die Entbindung,
  • unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe,
  • Vorsorgeuntersuchungen für dein Kind,
  • Geburtsvorbereitung und Rückbildung.

Einige Krankenkassen bieten darüber hinaus eigene Schwangerschafts- oder Vorsorgeprogramme an. Umfang und Bedingungen unterscheiden sich. Frage deine Kasse konkret, welche Angebote für dich gelten.

Schwangere Frau hält ihren Bauch in heller Umgebung

Das solltest du jetzt prüfen

  1. Kläre, ob du selbst gesetzlich versichert bist und ob du die Voraussetzungen für Mutterschaftsgeld erfüllst.
  2. Besorge dir rechtzeitig die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin.
  3. Frage deine Krankenkasse nach Antrag, Fristen und zusätzlichen Nachweisen.
  4. Prüfe bei privater Versicherung oder Selbstständigkeit deine Krankentagegeldbedingungen.
  5. Bewahre alle Bescheinigungen und Zahlungsnachweise für Steuer- und Rentenfragen auf.

Die Krankenkasse ist bei Leistungsfragen der wichtigste Ansprechpartner. Bei einem unsicheren Arbeitsverhältnis, einer privaten Versicherung oder besonderen Umständen solltest du zusätzlich die jeweils zuständige Behörde oder eine fachkundige Beratungsstelle einbeziehen.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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