Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit – Was bedeutet das für dich?

Berater und Kunde im Gespräch über Berufsunfähigkeit

Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit – Was bedeutet das für dich?

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Wenn du wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr arbeiten kannst, fehlt möglicherweise ein großer Teil deines Einkommens. Dann kann es schwierig werden, die Beiträge für deine Versicherungen weiterzuzahlen. Eine Beitragsfreistellung kann kurzfristig entlasten, verändert aber häufig die spätere Leistung. Deshalb solltest du genau unterscheiden, was in deinem Vertrag mit Beitragsfreiheit, Beitragsstundung oder Beitragsbefreiung gemeint ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Beitragsfreistellung zahlst du künftig keine oder zunächst keine Beiträge mehr. Die Leistungen werden dabei meist angepasst; insbesondere kann die BU-Rente deutlich geringer ausfallen.
  • Eine Beitragsstundung verschiebt die Zahlung. Die Beiträge müssen später nachgezahlt werden, während der Versicherungsschutz je nach Vertrag zunächst bestehen bleibt.
  • Eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit kann die Beiträge für eine Altersvorsorge übernehmen. Sie zahlt dir aber nicht automatisch eine monatliche Rente für deinen Lebensunterhalt.
  • Vor einer Änderung solltest du deinen Versicherer kontaktieren und klären, welche Leistungen, Fristen und Bedingungen für deinen Vertrag gelten.

Was bedeutet Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann beitragsfrei gestellt werden, wenn du die laufenden Beiträge nicht mehr bezahlen kannst. Du zahlst dann keine weiteren Beiträge. Der Vertrag erlischt nicht zwingend vollständig, läuft aber häufig mit einer reduzierten Leistung weiter. Wie sich die Beitragsfreistellung konkret auswirkt, steht in den Versicherungsbedingungen.

Bei einer beitragsfreien BU wird die spätere Leistung meist auf Grundlage der bisher gezahlten Beiträge neu berechnet. Dadurch kann die versicherte BU-Rente deutlich niedriger sein als ursprünglich vereinbart. Besonders bei einer frühen Beitragsfreistellung kann die verbleibende Leistung gering ausfallen. Eine Beitragsfreistellung ist deshalb keine gleichwertige Fortsetzung des ursprünglichen Versicherungsschutzes, sondern ein Kompromiss zwischen geringerer finanzieller Belastung und weniger Absicherung.

Beitragsfreistellung und Beitragsstundung im Vergleich

Die Begriffe klingen ähnlich, beschreiben aber unterschiedliche Lösungen:

  1. Beitragsfreistellung: Die künftigen Beiträge entfallen. Dafür wird die Leistung meist reduziert und als beitragsfreie Leistung festgelegt.
  2. Beitragsstundung: Du zahlst vorübergehend nicht, musst die ausstehenden Beiträge aber später nachzahlen. Ob der Versicherungsschutz währenddessen unverändert bleibt, hängt vom Vertrag ab.
  3. Weitere Vertragslösungen: Je nach Tarif können eine vorübergehende Beitragsreduzierung, die Zahlung nur des Risikobeitrags oder eine spätere Wiederaufnahme vorgesehen sein.

Eine Stundung kann bei einem vorübergehenden Engpass sinnvoller sein als eine endgültige Beitragsfreistellung. Sie führt allerdings zu einer späteren finanziellen Belastung. Lass dir vorab schriftlich erklären, welche Kosten entstehen und wie sich die gewählte Lösung auf deinen Schutz auswirkt.

Welche Folgen hat die Beitragsfreistellung für deine BU-Rente?

Der wichtigste Nachteil liegt in der geringeren Leistung. Wenn du den Vertrag beitragsfrei stellst und später berufsunfähig wirst, erhältst du in der Regel nicht mehr die ursprünglich vereinbarte BU-Rente. Die beitragsfreie Rente richtet sich nach den bis zur Freistellung erworbenen Ansprüchen und den Regelungen deines Vertrags.

Auch zusätzliche Leistungen können betroffen sein. Je nach Tarif können beispielsweise bestimmte Erhöhungsoptionen oder eine vereinbarte Dynamik nicht mehr in gleicher Weise gelten. Deshalb reicht es nicht aus, nur zu fragen, ob der Vertrag weiterbesteht. Entscheidend ist, welche konkrete Rente und welche Zusatzleistungen im Leistungsfall tatsächlich verbleiben.

Kannst du die Beiträge später wieder aufnehmen?

Eine Beitragsfreistellung muss nicht immer dauerhaft sein. Viele Verträge sehen eine Wiederaufnahme innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor. Unter welchen Voraussetzungen du danach wieder den ursprünglichen Schutz oder eine höhere Rente erhältst, ist jedoch unterschiedlich geregelt.

Wichtig sind vor allem folgende Punkte:

  • Gibt es eine Frist für die Wiederaufnahme?
  • Kannst du die ursprüngliche Rentenhöhe wiederherstellen?
  • Ist dafür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich?
  • Bleiben dein bisheriger Beitrag und deine ursprünglichen Vertragsbedingungen erhalten?
  • Welche Leistungen gelten während der beitragsfreien Zeit?

Eine erneute Gesundheitsprüfung kann problematisch sein, wenn sich dein Gesundheitszustand inzwischen verändert hat. Auch Alter, Tarifänderungen oder neue Risikoeinstufungen können die Bedingungen beeinflussen. Kündige oder stelle deinen Vertrag daher nicht vorschnell beitragsfrei, ohne die Möglichkeiten der späteren Wiederaufnahme zu klären.

Was passiert mit deiner Altersvorsorge?

Berater und Kunde im Gespräch im Büro

Berufsunfähigkeit kann nicht nur dein aktuelles Einkommen, sondern auch den Aufbau deiner Altersvorsorge beeinträchtigen. Wenn du nicht mehr arbeitest, können eigene Beiträge zu privaten Vorsorgeverträgen wegfallen. Je nach persönlicher Situation kann sich außerdem verändern, wie du für die gesetzliche Altersvorsorge vorsorgst. Dadurch kann eine Versorgungslücke entstehen.

Einige Verträge verbinden die BU-Absicherung mit einer Beitragsbefreiung für eine private Rentenversicherung oder einen anderen Altersvorsorgevertrag. Tritt der vereinbarte Leistungsfall ein, übernimmt der Versicherer dann die vorgesehenen Beiträge. So kann der Spar- oder Vorsorgeprozess weiterlaufen, obwohl du selbst vorübergehend oder dauerhaft kein Einkommen aus deiner Arbeit erzielst.

Dynamik während des Leistungsfalls

Manche Verträge sehen vor, dass eine vereinbarte Dynamik auch im Leistungsfall fortgeführt wird. Dann können sich die Beiträge und gegebenenfalls die spätere Leistung weiter erhöhen. Das ist nicht automatisch Bestandteil jeder Vereinbarung. Prüfe deshalb,

  • ob die Dynamik im Leistungsfall überhaupt weiterläuft,
  • ob nur die Beiträge oder auch die spätere Rentenleistung steigen,
  • bis zu welchem Alter oder Vertragszeitpunkt die Regelung gilt und
  • ob dafür zusätzliche Kosten anfallen.

Beitragsbefreiung ist keine BU-Rente

Eine reine Beitragsbefreiung schützt in erster Linie den weiteren Aufbau deiner Altersvorsorge. Die Versicherung übernimmt dann Beiträge für einen vereinbarten Vorsorgevertrag, zahlt dir aber nicht automatisch monatlich Geld aus. Deine Miete, laufenden Rechnungen und sonstigen Lebenshaltungskosten werden dadurch nicht ersetzt.

Eine echte BU-Rente ist eine separate Leistung. Sie wird im Leistungsfall monatlich an dich ausgezahlt und soll den Wegfall deines Arbeitseinkommens ausgleichen. Prüfe deshalb in deinen Unterlagen, ob du eine Berufsunfähigkeitsrente, eine reine Beitragsbefreiung oder beide Leistungen vereinbart hast. Die Begriffe dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsprüfung

Bei manchen Altersvorsorgeprodukten gibt es eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mit vereinfachten Gesundheitsfragen oder ohne Gesundheitsprüfung. Das kann den Zugang erleichtern, ist aber an die jeweiligen Vertragsbedingungen gebunden. Häufig gelten Einschränkungen bei der Beitragshöhe, beim Leistungsumfang oder beim Beginn des Schutzes.

Eine fehlende oder vereinfachte Gesundheitsprüfung bedeutet nicht, dass jeder Fall automatisch versichert ist. Eine bereits bestehende Berufsunfähigkeit oder eine bei Antragstellung schon eingetretene Einschränkung kann ausgeschlossen sein. Die Voraussetzungen werden im Leistungsfall anhand des Vertrags geprüft. Gesundheitsangaben im Antrag müssen daher vollständig und korrekt sein.

Auch bei solchen Tarifen solltest du prüfen, ob die Beitragsbefreiung eine BU-Rente ergänzt oder ausschließlich die Altersvorsorge fortführt. Entscheidend sind außerdem mögliche Ausschlüsse, Wartezeiten, Fristen und die Regelung zur Dynamik.

Was du bei Zahlungsschwierigkeiten tun solltest

Berater und Kunde im Gespräch im Büro

Wenn du deine BU-Beiträge nicht mehr zahlen kannst, solltest du den Versicherer möglichst sofort kontaktieren. Warte nicht einfach ab, bis Beiträge ausbleiben oder der Vertrag beendet wird. Bitte um eine konkrete Übersicht deiner Optionen und lass dir die Auswirkungen auf die Leistung schriftlich mitteilen.

Frage insbesondere nach einer Beitragsstundung, einer vorübergehenden Beitragsreduzierung, der Zahlung nur des Risikobeitrags und den Bedingungen für die Wiederaufnahme. Vergleiche dabei nicht nur die monatliche Entlastung, sondern auch die spätere BU-Rente, mögliche Nachzahlungen und den erforderlichen Aufwand für einen erneuten Einschluss.

Eine Beitragsfreistellung kann in einer finanziellen Notlage eine Möglichkeit sein, sollte aber nicht als folgenlose Pause verstanden werden. Meist sinkt die spätere Absicherung, und die Rückkehr zum ursprünglichen Schutz ist möglicherweise nur innerhalb bestimmter Fristen oder nach einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Prüfe deshalb zuerst deinen Vertrag und besprich die Entscheidung mit deinem Versicherer.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität: Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Solltest du Fragen haben, schreib unserem Support.

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Steven

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