Familienversicherung Einkommensgrenze: So prüfen Sie den Anspruch

Familienversicherung Einkommensgrenze Anspruch prüfen

Familienversicherung Einkommensgrenze: So prüfen Sie den Anspruch

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Ob du oder ein Angehöriger beitragsfrei familienversichert bleiben kannst, hängt vor allem von zwei Punkten ab: Es darf keine vorrangige eigene Versicherungspflicht bestehen, und das regelmäßige Gesamteinkommen muss innerhalb der maßgeblichen Grenze liegen. Die Krankenkasse prüft außerdem Alter, Wohnsitz und die familiäre Beziehung.

Welche Einkommensgrenze gilt?

Nach den im Ausgangstext zugrunde gelegten Werten liegt die allgemeine Einkommensgrenze bei 565 Euro im Monat. Für einen Minijob gilt eine eigene Grenze von 603 Euro monatlich. Diese Werte sind zeitabhängig. Da sich insbesondere die Minijob-Grenze am Mindestlohn orientiert, solltest du die aktuell geltende Grenze vor dem Antrag oder bei einer Einkommensänderung bei deiner Krankenkasse bestätigen.

Bei Angestellten kann sich das für die Prüfung maßgebliche Einkommen durch den Abzug von Werbungskosten verändern. Im Ausgangstext wird dafür ein Wert von 667,50 Euro brutto im Monat genannt. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung deines Jobs, sondern wie die Krankenkasse dein regelmäßiges Einkommen und die abzugsfähigen Kosten berechnet.

Welche Einnahmen werden berücksichtigt?

Für die Prüfung zählt grundsätzlich das regelmäßige Gesamteinkommen. Dazu können unter anderem gehören:

  • Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung
  • Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit oder einem Gewerbe
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Zinsen, Dividenden und andere Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Renten, einschließlich Hinterbliebenenrenten
  • steuerpflichtige Unterhaltszahlungen

Bei einer selbstständigen Tätigkeit wird nicht der Umsatz, sondern der Gewinn betrachtet. Betriebsausgaben wie Material, Büromiete oder beruflich veranlasste Fahrzeugkosten können den Gewinn mindern. Die Krankenkasse kann dafür einen Einkommensteuerbescheid, eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder andere geeignete Unterlagen verlangen. Bei schwankenden Einnahmen wird häufig eine Prognose oder eine Durchschnittsbetrachtung benötigt.

Im Ausgangstext werden Kindergeld und Elterngeld als nicht anrechenbare Einnahmen genannt. Auch bestimmte steuerfreie Aufwandsentschädigungen werden dort als Ausnahme aufgeführt. Bei anderen staatlichen Leistungen solltest du nicht automatisch davon ausgehen, dass sie unberücksichtigt bleiben. Lass dir die konkrete Behandlung von deiner Krankenkasse erklären.

Minijob, Studium und Ausbildung

Minijob

Ein Minijob kann mit der Familienversicherung vereinbar sein, wenn die dafür geltende Grenze eingehalten wird. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld können bei der Prüfung eine Rolle spielen. Maßgeblich kann dabei das regelmäßige beziehungsweise durchschnittliche Einkommen sein. Sobald sich dein Verdienst dauerhaft erhöht, solltest du die Krankenkasse sofort informieren. Sie prüft dann, ob die Familienversicherung fortbesteht oder eine eigene Versicherung erforderlich wird.

Werkstudenten und Praktika

Junge Frau im Büro lächelt

Für Studierende sind neben dem Einkommen auch der Status und der Umfang der Beschäftigung wichtig. Im Ausgangstext wird für Werkstudenten ein monatlicher Wert von 667,50 Euro brutto genannt; außerdem wird auf die regelmäßige Grenze von 20 Wochenstunden hingewiesen. Praktika können je nach Art, Vergütung und Einbindung in das Studium unterschiedlich beurteilt werden. Ein vorgeschriebenes Praktikum ist nicht automatisch genauso zu behandeln wie ein freiwilliger Nebenjob. Kläre die Einstufung deshalb vor Beginn mit der Krankenkasse.

Auszubildende und Kinder in Ausbildung

Bei einer vergüteten Ausbildung besteht häufig eine eigene Versicherungspflicht. Eine beitragsfreie Familienversicherung kommt dann nicht vorrangig zum Zug. Für Kinder ohne Vergütung kann die Familienversicherung unter den übrigen Voraussetzungen weiterbestehen. Entscheidend sind insbesondere Alter, Ausbildungsstatus und eine mögliche eigene Versicherungspflicht.

Altersgrenzen für Kinder

Kinder können grundsätzlich bis zum 23. Geburtstag familienversichert sein, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Befinden sie sich in Schul- oder Berufsausbildung, studieren sie oder leisten sie einen anerkannten Freiwilligendienst, kann die Altersgrenze bis zum 25. Geburtstag reichen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Frist nach einer Unterbrechung verlängern.

Für Kinder mit einer Behinderung kann eine Familienversicherung auch über die üblichen Altersgrenzen hinaus möglich sein, wenn sie wegen der Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten. Die Behinderung muss dafür nach den gesetzlichen Voraussetzungen in einem relevanten Zeitraum bereits bestanden haben. Die Krankenkasse prüft solche Fälle individuell.

Ehe- und Lebenspartner

Familienversicherung Einkommensgrenze prüfen

Auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können familienversichert werden. Dafür darf die betreffende Person in der Regel nicht selbst versicherungspflichtig sein, nicht hauptberuflich selbstständig arbeiten und muss die Einkommensgrenze einhalten. Der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist ebenfalls ein wichtiger Prüfpunkt.

Eine eigene Pflichtversicherung, beispielsweise durch eine reguläre Beschäftigung, schließt die Familienversicherung aus. Gleiches gilt häufig bei hauptberuflicher Selbstständigkeit sowie bei besonderen Versorgungsstatus, etwa durch Beamtenverhältnis, Beihilfe oder bestimmte Dienstverhältnisse. Privatversicherte Angehörige können nicht ohne Weiteres in die gesetzliche Familienversicherung wechseln. Ob ein Wechsel möglich ist, hängt von der gesamten Versicherungssituation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Stief- und Enkelkinder

Stief- und Enkelkinder können unter bestimmten Voraussetzungen familienversichert werden. Neben Alter und Einkommen kommt es darauf an, ob sie im Haushalt des Mitglieds leben oder von ihm überwiegend unterhalten werden. Die Krankenkasse kann dafür eine Meldebescheinigung, eine Schul- oder Ausbildungsbescheinigung sowie Unterhaltsnachweise verlangen.

Bei Stief- und Enkelkindern hängt der Anspruch besonders von der tatsächlichen Haushalts- und Unterhaltssituation ab. Lass die Voraussetzungen vorab von deiner Krankenkasse prüfen.

Welche Nachweise brauchst du?

Die Krankenkasse fordert meist Unterlagen an, mit denen sich Einkommen und persönliche Voraussetzungen nachvollziehen lassen. Je nach Einkunftsart können dazugehören:

  • Gehaltsabrechnungen oder Arbeitsvertrag
  • Minijob-Nachweise einschließlich Angaben zu Einmalzahlungen
  • Einkommensteuerbescheid und gegebenenfalls BWA bei Selbstständigen
  • Mietaufstellungen oder Steuerunterlagen bei Vermietung
  • Rentenbescheid oder Rentenbezugsmitteilung
  • Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung
  • Meldebescheinigung sowie Nachweise über Unterhalt oder die familiäre Beziehung

Füllst du den Fragebogen der Krankenkasse nicht oder nur unvollständig aus, kann sie den Anspruch nicht abschließend prüfen. Im ungünstigsten Fall endet die Familienversicherung oder es werden Beiträge für eine eigene Versicherung verlangt. Reiche deshalb auch Änderungen beim Einkommen, bei der Beschäftigung oder beim Wohnsitz zeitnah ein.

Was passiert bei einer Überschreitung?

Eine einmalige Zahlung führt nicht automatisch in jedem Fall zum sofortigen Ende der Familienversicherung. Entscheidend ist, wie die Einnahme rechtlich eingeordnet wird und ob dein regelmäßiges Gesamteinkommen die maßgebliche Grenze überschreitet. Bei dauerhaft zu hohem Einkommen oder einer eigenen Versicherungspflicht entfällt die beitragsfreie Mitversicherung jedoch grundsätzlich.

Prüfe zunächst, welche Einnahmen die Kasse berücksichtigt hat und ob abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben fehlen. Informiere die Krankenkasse anschließend über die Änderung und lass dir den Beginn einer möglichen eigenen Versicherung schriftlich bestätigen. So vermeidest du Versicherungslücken und unerwartete Beitragsforderungen.

Wie oft prüft die Krankenkasse den Anspruch?

Die Krankenkassen überprüfen die Voraussetzungen regelmäßig, im Ausgangstext wird eine jährliche Prüfung genannt. Dafür erhältst du häufig einen Fragebogen. Zusätzlich kann eine Prüfung stattfinden, wenn sich deine Beschäftigung, dein Einkommen, dein Familienstand oder dein Wohnsitz ändert.

Die Familienversicherung ist für Angehörige beitragsfrei, solange alle Voraussetzungen erfüllt sind. Weil Einkommensgrenzen und sozialversicherungsrechtliche Bewertungen zeitabhängig sind, solltest du dich bei Unsicherheit direkt an deine Krankenkasse wenden. Sie kann deinen konkreten Einkommenszeitraum, die Beschäftigungsart und die erforderlichen Nachweise verbindlich bewerten.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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